„Sperrkennwort-Brief“, ECA-2021-044 Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2021-044
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: +49 30 / 2598-6074
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de
Abschnitt II: Gegenstand
„Sperrkennwort-Brief“, ECA-2021-044
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Versendung von Sperrkennwort-Briefen.
Bundesrepublik
Deutschland
Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer über den Druck und den postalischen Versand des Sperrkennwort-Briefes. Die Anforderungen bei Erbringung der Dienstleistung sowie die Einzelheiten zu Papier, Versandhülle, Kuvertierung und Frankierung/Porto ergeben sich aus der Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) der Vergabeunterlagen. Erwarteter Durchschnitt: 0,5 bis 1 Mio. Briefe / Monat.
Der Vertrag beginnt mit dem Tag der Zuschlagserteilung. Die vertragliche Laufzeit von 6 Monaten gilt ab dem Produktivbetrieb und verlängert sich bei nicht erfolgter Kündigung regelmäßig um jeweils 12 (zwölf) Monate bis zu einer maximalen Laufzeit von 4 Jahren.
Vertragsverlängerungen, siehe II.2.7).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Angaben gemäß Bewerber- / Bieterselbstauskunft (z.B. zum Sitz des Unternehmens, Steuernummer und Umsatzsteuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte, Konzernstruktur),
— aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung (nicht älter als 6 Monate),
— aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO für das Unternehmen oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes (nicht älter als 6 Monate),
— Erklärung zu Ausschlussgründen.
Angaben gemäß Bewerber- / Bieterselbstauskunft, hier u.a.
— Angaben zum Netto-Gesamtumsatz der vergangenen 3 Jahre,
— Angaben zum Netto-Umsatz hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der vergangenen 3 Jahre,
— Angaben zur Anzahl der in den vergangenen 3 Jahren jeweils durchschnittlich im gesamten Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer,
— Angaben zur Anzahl der in den vergangenen 3 Jahren jeweils durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen.
Jährlicher Mindestumsatz: [Betrag gelöscht] EUR.
— Zertifizierung nach DIN ISO / IEC 27001 oder gleichwertige Zertifizierung bzw. Erläuterung, wie gleichwertige Maßnahmen im Unternehmen umgesetzt werden,
— Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertige Zertifizierung bzw. Erläuterung, wie gleichwertige Maßnahmen im Unternehmen umgesetzt werden,
— Referenzerklärungen (mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren) in Bezug auf bisherige erfolgreich erbrachte vergleichbare Dienstleistungen.
Jeweils unter Angabe a) des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument I.4 Referenzerklärung),
b) der Beschreibung der Leistung(en),
c) des Leistungszeitraums,
d) des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz oder Mengen) und e) des Leistungserbringers.
Es sind mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren) in Bezug auf vergleichbare erfolgreich erbrachte Leistungen nachzuweisen. Als vergleichbar gelten Briefversandleistungen, sofern diese einen Versand von mindestens 500 000 Brief pro Monat umfassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind gemäß § 55 VgV Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebote sind grundsätzlich ausschließlich elektronisch in Textform über das Online-Portal subreport einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei ausschließlich über den oben genannten Link zur Verfügung gestellt.
Für den Abruf der Unterlagen ist keine Registrierung notwendig; eine solche wird aber insbesondere im Hinblick auf die Versendung zusätzlicher Bewerberinformationen dringend empfohlen. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung jedoch keine vollumfängliche Gewähr für eine durchgängige Benachrichtigung bei neuen Informationen bieten kann. Die Bieter werden daher gebeten, den Posteingang des Online-Portals subreport eigenständig in regelmäßigen Abständen auf etwaige Änderungen oder neue Informationen zum Vergabeverfahren zu prüfen.
Für die Angebotsabgabe ist eine Registrierung zwingend. Diese ist kostenfrei. Hilfe bei der Registrierung erhalten Sie unter der Tel.-Nr. +49 221 985 78 57 oder unter www.subreport.de.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der derzeit gültigen Fassung.
In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160 GWB:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 (§ 134 GWB) geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ort: Bonn
Land: Deutschland