Frankfurt-Main Hbf, Neuplanung der allgemeinen Haupt- und Sicherheitsstromversorgung (AV 50Hz/SV) Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI32027

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Frankfurt-Main Hbf, Neuplanung der allgemeinen Haupt- und Sicherheitsstromversorgung (AV 50Hz/SV)

Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI32027
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Hauptbahnhof Frankfurt am Main

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Die Baumaßnahme gliedert sich bezogen auf die bestehenden und angedachten Stationsbereiche wie folgt:

— Umplanung und Neuplanung Stationsbereich Hbf 1 – H,

— Umplanung und Neuplanung Stationsbereich Hbf 2 – HM,

— Umplanung und Neuplanung Stationsbereich Hbf 3 – HZ,

— Umplanung und Neuplanung Stationsbereich Hbf 4 – HS / Prüfung auf Entfall der Station mit einhergehender Umlastung auf andere Stationen,

— Neuplanung Stationsbereich Hbf X – ITK-Zentrale,

— Neuplanung der Mittelspannungsversorgungsanlagen im Bereich des Hauptbahnhofes Frankfurt am Main mit Vernetzung der Stationsbereiche als Ring der DB Energie,

— Planung der Errichtung einer Übergabestation 30 kV für die Versorgung der Anlagen im Bereich AV2,

— Planung von Bauzwischenzuständen und Interimsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung und Migration der bestehenden Infrastrukturen mit zugehöriger Baustellenlogistik und Baustel-leneinrichtung (bezogen auf Baufelder).

Die Transformatorenstationen Hbf 1 (H), Hbf 3 (HZ) und Hbf X (ITK) versorgen die Verkehrsstation sowie die gesamten Hochbauten um die Verkehrsstation. Diese Stationen stehen durch die funktionalen Zusammenhänge ihrer Versorgungsbereiche ebenfalls in engem Zusammenhang und sind gemeinsam zu beplanen.

Für die Transformatorenstationen Hbf 2 (HM) und Hbf 4 (HS) gilt das gleiche.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 27/09/2018
Ende: 31/12/2028
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 201-457652

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 18FEI32027
Bezeichnung des Auftrags:

Frankfurt-Main Hbf, Neuplanung der allgemeinen Haupt- und Sicherheitsstromversorgung (AV 50Hz/SV)

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
20/09/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.

Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:

Form der geforderten Erklärungen/Nachweise

Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.

Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.

Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.

Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.

Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/06/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Hauptbahnhof Frankfurt/Main

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Baumaßnahme gliedert sich bezogen auf die bestehenden und angedachten Stationsbereiche wie folgt:

— Umplanung und Neuplanung Stationsbereich Hbf 1 – H,

— Umplanung und Neuplanung Stationsbereich Hbf 2 – HM,

— Umplanung und Neuplanung Stationsbereich Hbf 3 – HZ,

— Umplanung und Neuplanung Stationsbereich Hbf 4 – HS / Prüfung auf Entfall der Station mit einhergehender Umlastung auf andere Stationen,

— Neuplanung Stationsbereich Hbf X – ITK-Zentrale,

— Neuplanung der Mittelspannungsversorgungsanlagen im Bereich des Hauptbahnhofes Frankfurt am Main mit Vernetzung der Stationsbereiche als Ring der DB Energie,

— Planung der Errichtung einer Übergabestation 30 kV für die Versorgung der Anlagen im Bereich AV2,

— Planung von Bauzwischenzuständen und Interimsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung und Migration der bestehenden Infrastrukturen mit zugehöriger Baustellenlogistik und Baustel-leneinrichtung (bezogen auf Baufelder).

Die Transformatorenstationen Hbf 1 (H), Hbf 3 (HZ) und Hbf X (ITK) versorgen die Verkehrsstation sowie die gesamten Hochbauten um die Verkehrsstation. Diese Stationen stehen durch die funktionalen Zusammenhänge ihrer Versorgungsbereiche ebenfalls in engem Zusammenhang und sind gemeinsam zu beplanen.

Für die Transformatorenstationen Hbf 2 (HM) und Hbf 4 (HS) gilt das gleiche.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 27/09/2018
Ende: 31/12/2028
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung acht Jahre übersteigt:

-

VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Nachtrag 05: Planung von Provisorien für die Sicherheitsstromversorgung

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Die erforderlichen Leistungen sind Zusammenhangsmaßnahmen mit den Leistungen des Hauptvertrags. Ein Wechsel des AN ist bzgl. der Sicherstellung der Abnahmefähigkeit sowie der Gewährleistung, die sich auf die Gesamtmaßnahme bezieht, nicht möglich. Weiterhin ist aufgrund der engen Terminschiene zur Fertigstellung, der Komplexität der Maßnahme sowie Abhängigkeiten zu den nachfolgenden Projekten ein Wechsel des AN nicht möglich.

VII.2.3)Preiserhöhung