Dresden Hbf – Hallendach Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51376

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Bauauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 098-259077)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Dresden Hbf – Hallendach

Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51376
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45223000 Bau von Konstruktionen und baulichen Anlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Erneuerung Membrandaches:

Membrane: 31863m² Oberfläche

— Seile: 4 to;

— Stahl: 215 to;

— Glas: 610 m²;

— Pfähle Ø620: 180 m;

— Mikropfähle: 1 750 m;

— Beton: 360 m³.

Oberleitungsanlage: mehrfacher Ein- und Ausbau Trennerbrücke (PQ OLA !)

Kräne: 1 Oberdreher Ausladung ca. 75 m, Hublast Spitze ca. 2,8 to, 1 Schnellaufrichterkran Ausladung ca. 55 m, Hublast Spitze ca. 1,3 to, Einsatz teilweise auf Schienen, jeweils mehrfacher Auf- und Abbau

Der Hbf der Landeshauptstadt Dresden (LH DD) wird über seinen 3 Bahnsteighallen von einer Glas-PTFE-Membrane des Typs III überdacht. Die Bestandsmembran muss erneuert werden. Der Austausch soll in den Sommermonaten der Jahre 2022 bis 2024 (2025) erfolgen. Der Austausch erfolgt von Plattformnetzen, die bereits großflächig im Hbf montiert wurden bzw. noch bis zum Baubeginn montiert werden. Darüber hinaus wurden Sperrpausen angemeldet, um Materialtransporte auf und vom Dach zu ermöglichen.

Die Membran spannt im Dach über Felder von 5-14m Spannweite, wobei die Feldweiten mit 8,5m und 10m überwiegen. Es dürfen bis zu 8 Felder zeitgleich ausgetauscht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass beim Austausch kein Niederschlagswasser in den Hbf gelangen soll.

Die Membranform des Daches entspricht zwischen den Hallenbindern einer antiklastisch geformten Sattelfläche. Die Kettrichtung der Zuschnittsbahnen wird von Binder zu Binder geführt. Kurz vor und hinter den Trichtern wechseln die Hauptkrümmungsrichtungen der Membrane und somit das Lastabtragungsverhalten jeweils um 90o. Die Membrane schließt hier mit der einen Längsseite an einer, den Trichter abdeckenden Stahl-Glaskonstruktion (Skylights) an und auf der anderen Längsseite wird die Membrane entlang der Binderachse von einem Gratseil (Flying Cable) unterstützt. Die Membranfelder sind mit einem Keder gesäumt, der in einem Kederprofil geklemmt an Konsolen entlang der Binder und Skylights und mit Bügelhaltern an den Berandungsseilen angeschlossen wird. Die Trichter werden wie im Bestand als Membrane ausgeführt. Jedoch dienen sie nur noch zur Wasserableitung, da die Schneelast vom Skylight abgetragen wird. Die demontierte Bestandsmembran ist zu entsorgen.

In beiden Mittelachsen des Daches befinden sich ca. in jeder zweiten Achse Entwässerungstrichter. Diese werden künftig von Skylights überdacht. Diese weisen eine Länge von ca. 11m und eine Breite von ca. 4,5m auf. Das Gewicht beträgt jeweils ca. 5to. Die Verglasung wird nachträglich eingebaut. Ein Einbau der Skylights ist zur Gewichtsreduktion auch in Einzelteilen möglich. Der Abstand der Einbauorte zu möglichen Kranstandorten ist dabei zu beachten. Aufgrund von Zugängen in den Hbf, Rettungswegen und Leitungen im Baugrund sind nur ausgewählte Kranstandorte möglich. Die Kräne müssen auf Pfählen gegründet werden. In den Trichterachsen sowie den Außenachsen der Bahnsteighalle ist vorgesehen, dass Gerüste für die Membran- und die Skylightarbeiten aufgebaut werden.

Im näheren Umfeld des Hbf stehen Baustelleneinrichtungsflächen für die Material- und Personaldisposition zur Verfügung. Aufgrund der innenstädtischen Lage der Baustelle müssen die Arbeiten mit dem Straßen- und Tiefbauamt der LH DD abgestimmt werden. Auch mit dem Umweltamt der LH DD müssen die Arbeiten insbesondere wegen des nächtlichen Baulärms abgestimmt werden. Die Regelarbeitszeit ist tagsüber. Es müssen möglichst wenig lärmintensive Baumaschinen eingesetzt werden. Der nächtliche Baulärm ist auf ein Minimum zu reduzieren. Beeinträchtigungen der Wegeführungen um und im Hbf sind mit dem Bahnhofsmanagement DD abzustimmen.

Die Planung von Baubehelfen und die Werkstattplanung erfolgt durch den Bieter. Weiterhin ist ein Verpackungs-, Transport und Montagekonzept zu erstellen. Das Konzept ist durch einen Test zu verifizieren und vom AG sowie TWP freizugeben. Der Konfektionsbetrieb muss jederzeit und unangekündigt durch den AG kontrollierbar sein. Weiterhin muss sichergestellt sein, dass ein Ersatzpaneel binnen von 7 Kalendertagen auf der Baustelle angeliefert sein muss.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/06/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 098-259077

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: I.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Kommunikation
Anstatt:

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/82e1d210-e2b9-4487-80c4-bb5ceca4c870

muss es heißen:

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/711f5bbc-d33a-40aa-9721-fe8ca818e4a7

Abschnitt Nummer: II.1.4)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Kurze Beschreibung:
Anstatt:

Erneuerung Membrandaches Hauptbahnhof Dresden (Hbf DD)

Zusammenstellung Hauptmassen:

— Membrane: 31 863 m² Oberfläche,

— Seile: 4 t,

— Stahl: 215 t,

— Glas: 610 m²,

— Pfähle Ø620: 180 m,

— Mikropfähle: 1 750 m,

— Beton: 360 m³.

Kräne: 1 Oberdreher Ausladung ca. 75 m, Hublast Spitze ca. 2,8 to, 1 Schnellaufrichterkran Ausladung ca. 55 m, Hublast Spitze ca. 1,3 t, Einsatz teilweise auf Schienen, jeweils mehrfacher Auf- und Abbau

Der Hbf der Landeshauptstadt Dresden (LH DD) wird über seinen drei Bahnsteighallen von einer Glas-PTFE-Membrane des Typs III überdacht. Die Bestandsmembran muss erneuert werden. Der Austausch soll in den Sommermonaten der Jahre 2022 bis 2024 (2025) erfolgen. Der Austausch erfolgt von Plattformnetzen, die bereits großflächig im Hbf montiert wurden bzw. noch bis zum Baubeginn montiert werden. Darüber hinaus wurden Sperrpausen angemeldet, um Materialtransporte auf und vom Dach zu ermöglichen.

Die Membran spannt im Dach über Felder von 5-14m Spannweite, wobei die Feldweiten mit 8,5 m und 10 m überwiegen. Es dürfen bis zu 8 Felder zeitgleich ausgetauscht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass beim Austausch kein Niederschlagswasser in den Hbf gelangen soll.

Die Membranform des Daches entspricht zwischen den Hallenbindern einer antiklastisch geformten Sattelfläche. Die Kettrichtung der Zuschnittsbahnen wird von Binder zu Binder geführt. Kurz vor und hinter den Trichtern wechseln die Hauptkrümmungsrichtungen der Membrane und somit das Lastabtragungsverhalten jeweils um 90o. Die Membrane schließt hier mit der einen Längsseite an einer, den Trichter abdeckenden Stahl-Glaskonstruktion (Skylights) an und auf der anderen Längsseite wird die Membrane entlang der Binderachse von einem Gratseil (Flying Cable) unterstützt. Die Membranfelder sind mit einem Keder gesäumt, der in einem Kederprofil geklemmt an Konsolen entlang der Binder und Skylights und mit Bügelhaltern an den Berandungsseilen angeschlossen wird. Die Trichter werden wie im Bestand als Membrane ausgeführt. Jedoch dienen sie nur noch zur Wasserableitung, da die Schneelast vom Skylight abgetragen wird. Die demontierte Bestandsmembran ist zu entsorgen.

In beiden Mittelachsen des Daches befinden sich ca. in jeder zweiten Achse Entwässerungstrichter. Diese werden künftig von Skylights überdacht. Diese weisen eine Länge von ca. 11 m und eine Breite von ca. 4,5m auf. Das Gewicht beträgt jeweils ca. 5 t. Die Verglasung wird nachträglich eingebaut. Ein Einbau der Skylights ist zur Gewichtsreduktion auch in Einzelteilen möglich. Der Abstand der Einbauorte zu möglichen Kranstandorten ist dabei zu beachten. Aufgrund von Zugängen in den Hbf, Rettungswegen und Leitungen im Baugrund sind nur ausgewählte Kranstandorte möglich. Die Kräne müssen auf Pfählen gegründet werden. In den Trichterachsen sowie den Außenachsen der Bahnsteighalle ist vorgesehen, dass Gerüste für die Membran- und die Skylightarbeiten aufgebaut werden.

Im näheren Umfeld des Hbf stehen Baustelleneinrichtungsflächen für die Material- und Personaldisposition zur Verfügung. Aufgrund der innenstädtischen Lage der Baustelle müssen die Arbeiten mit dem Straßen- und Tiefbauamt der LH DD abgestimmt werden. Auch mit dem Umweltamt der LH DD müssen die Arbeiten insbesondere wegen des nächtlichen Baulärms abgestimmt werden. Die Regelarbeitszeit ist tagsüber. Es müssen möglichst wenig lärmintensive Baumaschinen eingesetzt werden. Der nächtliche Baulärm ist auf ein Minimum zu reduzieren. Beeinträchtigungen der Wegeführungen um und im Hbf sind mit dem Bahnhofsmanagement DD abzustimmen.

Die Planung von Baubehelfen und die Werkstattplanung erfolgt durch den Bieter. Weiterhin ist ein Verpackungs-, Transport und Montagekonzept zu erstellen. Das Konzept ist durch einen Test zu verifizieren und vom AG sowie TWP freizugeben. Der Konfektionsbetrieb muss jederzeit und unangekündigt durch den AG kontrollierbar sein. Weiterhin muss sichergestellt sein, dass ein Ersatzpaneel binnen von 7 Kalendertagen auf der Baustelle angeliefert sein muss.

muss es heißen:

Erneuerung Membrandaches:

Membrane: 31863m² Oberfläche

— Seile: 4 to;

— Stahl: 215 to;

— Glas: 610 m²;

— Pfähle Ø620: 180 m;

— Mikropfähle: 1 750 m;

— Beton: 360 m³.

Oberleitungsanlage: mehrfacher Ein- und Ausbau Trennerbrücke (PQ OLA !)

Kräne: 1 Oberdreher Ausladung ca. 75 m, Hublast Spitze ca. 2,8 to, 1 Schnellaufrichterkran Ausladung ca. 55 m, Hublast Spitze ca. 1,3 to, Einsatz teilweise auf Schienen, jeweils mehrfacher Auf- und Abbau

Der Hbf der Landeshauptstadt Dresden (LH DD) wird über seinen 3 Bahnsteighallen von einer Glas-PTFE-Membrane des Typs III überdacht. Die Bestandsmembran muss erneuert werden. Der Austausch soll in den Sommermonaten der Jahre 2022 bis 2024 (2025) erfolgen. Der Austausch erfolgt von Plattformnetzen, die bereits großflächig im Hbf montiert wurden bzw. noch bis zum Baubeginn montiert werden. Darüber hinaus wurden Sperrpausen angemeldet, um Materialtransporte auf und vom Dach zu ermöglichen.

Die Membran spannt im Dach über Felder von 5-14m Spannweite, wobei die Feldweiten mit 8,5m und 10m überwiegen. Es dürfen bis zu 8 Felder zeitgleich ausgetauscht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass beim Austausch kein Niederschlagswasser in den Hbf gelangen soll.

Die Membranform des Daches entspricht zwischen den Hallenbindern einer antiklastisch geformten Sattelfläche. Die Kettrichtung der Zuschnittsbahnen wird von Binder zu Binder geführt. Kurz vor und hinter den Trichtern wechseln die Hauptkrümmungsrichtungen der Membrane und somit das Lastabtragungsverhalten jeweils um 90o. Die Membrane schließt hier mit der einen Längsseite an einer, den Trichter abdeckenden Stahl-Glaskonstruktion (Skylights) an und auf der anderen Längsseite wird die Membrane entlang der Binderachse von einem Gratseil (Flying Cable) unterstützt. Die Membranfelder sind mit einem Keder gesäumt, der in einem Kederprofil geklemmt an Konsolen entlang der Binder und Skylights und mit Bügelhaltern an den Berandungsseilen angeschlossen wird. Die Trichter werden wie im Bestand als Membrane ausgeführt. Jedoch dienen sie nur noch zur Wasserableitung, da die Schneelast vom Skylight abgetragen wird. Die demontierte Bestandsmembran ist zu entsorgen.

In beiden Mittelachsen des Daches befinden sich ca. in jeder zweiten Achse Entwässerungstrichter. Diese werden künftig von Skylights überdacht. Diese weisen eine Länge von ca. 11m und eine Breite von ca. 4,5m auf. Das Gewicht beträgt jeweils ca. 5to. Die Verglasung wird nachträglich eingebaut. Ein Einbau der Skylights ist zur Gewichtsreduktion auch in Einzelteilen möglich. Der Abstand der Einbauorte zu möglichen Kranstandorten ist dabei zu beachten. Aufgrund von Zugängen in den Hbf, Rettungswegen und Leitungen im Baugrund sind nur ausgewählte Kranstandorte möglich. Die Kräne müssen auf Pfählen gegründet werden. In den Trichterachsen sowie den Außenachsen der Bahnsteighalle ist vorgesehen, dass Gerüste für die Membran- und die Skylightarbeiten aufgebaut werden.

Im näheren Umfeld des Hbf stehen Baustelleneinrichtungsflächen für die Material- und Personaldisposition zur Verfügung. Aufgrund der innenstädtischen Lage der Baustelle müssen die Arbeiten mit dem Straßen- und Tiefbauamt der LH DD abgestimmt werden. Auch mit dem Umweltamt der LH DD müssen die Arbeiten insbesondere wegen des nächtlichen Baulärms abgestimmt werden. Die Regelarbeitszeit ist tagsüber. Es müssen möglichst wenig lärmintensive Baumaschinen eingesetzt werden. Der nächtliche Baulärm ist auf ein Minimum zu reduzieren. Beeinträchtigungen der Wegeführungen um und im Hbf sind mit dem Bahnhofsmanagement DD abzustimmen.

Die Planung von Baubehelfen und die Werkstattplanung erfolgt durch den Bieter. Weiterhin ist ein Verpackungs-, Transport und Montagekonzept zu erstellen. Das Konzept ist durch einen Test zu verifizieren und vom AG sowie TWP freizugeben. Der Konfektionsbetrieb muss jederzeit und unangekündigt durch den AG kontrollierbar sein. Weiterhin muss sichergestellt sein, dass ein Ersatzpaneel binnen von 7 Kalendertagen auf der Baustelle angeliefert sein muss.

Abschnitt Nummer: IV.2.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Anstatt:
Tag: 18/06/2021
Ortszeit: 16:00
muss es heißen:
Tag: 05/07/2021
Ortszeit: 11:30
Abschnitt Nummer: IV.2.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Anstatt:

Tag: 16/07/2021

muss es heißen:

Tag: 23/07/2021

Abschnitt Nummer: VI.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben:
Anstatt:

Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.

Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1) bis III.2.4) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich

Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.

Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):

1. EHS beratende Ingenieure für Bauwesen GmbH, Lohfelden

2. IF-Ingenieure für Flächentragwerke GmbH, Reichenau-Waldsiedlung

3.

Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.

Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.

Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.

Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.

Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.

Hinweise des Auftraggebers zu Corona:

1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.

2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.

Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht vor

Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Einstellung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.

muss es heißen:

Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.

Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1) bis III.2.4) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich

Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.

Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):

1. EHS beratende Ingenieure für Bauwesen GmbH, Lohfelden,

2. IF-Ingenieure für Flächentragwerke GmbH, Reichenau-Waldsiedlung,

3. Vössing Ingenieurgesellschaft mbH, Dresden.

Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.

Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.

Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.

Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.

Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.

Hinweise des Auftraggebers zu Corona:

1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.

2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.

Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht vor

Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Einstellung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: