Online-Monitoring für die Techniker Krankenkasse Referenznummer der Bekanntmachung: 20-05390
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tk.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Online-Monitoring für die Techniker Krankenkasse
Gegenstand des Auftrages ist die Durchführung eines regelmäßigen Online-Monitorings für die TK, die Bereitstellung eines entsprechenden Tools als serverbasierte Web-Anwendung über eine Benutzeroberfläche und das Hosting der Anwendung. Zudem erbringt der Auftragnehmer (im Folgenden AN) auf gesonderten Abruf damit zusammenhängende Dienstleistungen.
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bundesweit
Für die TK ist es wichtig zu wissen, was im Internet und speziell in den Sozialen Medien über den Kassenmarkt und insbesondere über die TK gesprochen wird sowie auf den Schutz der Marken der Techniker Krankenkasse und die Wahrnehmung des Unternehmens in der Öffentlichkeit zu achten. Die TK möchte durch das Online-Monitoring erfahren, wo sich ihre Kundinnen und Kunden innerhalb der Sozialen Medien aufhalten, welche Themen die Nutzer:innen beschäftigen, wer die Meinungsführer:innen ihrer Marke sind und wie das Unternehmen wahrgenommen wird.
Neben dem reinen Meinungsaustausch von Kundinnen und Kunden auf verschiedenen Plattformen kann es auch zu Rufschädigungen durch Falschaussagen kommen. Darüber hinaus finden im Internet Markenrechtsverletzungen und Verletzungen sonstiger Kennzeichen der unterschiedlichsten Art statt.
Die TK ist auch darauf bedacht, Markenrechtsverletzungen und Rufschädigungen, die sich auf die TK beziehen, im Internet zu finden, die Verursacher zu ermitteln und angemessen zu reagieren.
Der Inhalt des Auftrages besteht daher in der Ausführung eines regelmäßigen Online-Monitorings. Bestandteil des Online-Monitoring-Vertrags ist auch ein Online-Monitoring-Tool, das als Software as a service eingesetzt und von der TK sowie dem AN genutzt wird.
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
https://vergabe.tk.de/Satellite/public/company/project/CXR0YYRYDB4/de/documents/filledByCompany/20-05390_Anlage_E1_Eigenerklaerung zur Eignung.docx
https://vergabe.tk.de/Satellite/public/company/project/CXR0YYRYDB4/de/documents/filledByCompany/20-05390_Anlage_E1_Eigenerklaerung zur Eignung.docx
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem oben genannten Vergabeportal zur Verfügung gestellt.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind dem Dienstleistungszentrum Einkaufsmanagement der TK bitte ausschließlich über das oben genannte -Vergabeportal, dort über den Bereich „Kommunikation“ zu dem o. g. Vergabeverfahren, zu übermitteln. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
Ein abschließende Liste der mit dem Angebot bzw. dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen (hier: Aufforderung zur Angebotsabgabe), die unter der o. g. Internetadresse abrufbar sind.
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYDB4.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.