Generalplanerleistungen Umbau und Sanierung von zwei denkmalgeschützten Gebäuden und eines Nebengebäudes Referenznummer der Bekanntmachung: X-DLFB-2021-0002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin – Treptow-Köpenick
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12487
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dampflokfreunde-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistungen Umbau und Sanierung von zwei denkmalgeschützten Gebäuden und eines Nebengebäudes
DampflokWerk Berlin- Zentrum für Technik, Bildung und Kultur als Quartierseingang
Generalplanerleistungen für Umbau und Sanierung zweier denkmalgeschützter Gebäude und eines nicht geschützten Nebengebäudes.
Bahnbetriebswerk Berlin-Schöneweide
Generalplanung Umbau und Sanierung zweier denkmalgeschützter Gebäude und eines Nebengebäudes.
Abhängig von möglicher Verlängerung des Förderzeitraums
Gemäß § 51 VgV: es wird erwartet, dass mit den Mindest- und Eignungskriterien ausreichend qualifizierte Bieter identifiziert werden können. Der Wettbewerb bleibt gewährleistet.
Vgl. Anlage 1 Leistungsbeschreibung Pkt. 3.7
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in das zuständige Berufs- und/oder Handelsregister, soweit mit Rücksicht auf die Rechtsform und nach dem Sitz/Herkunftsstaat des Bewerbers erforderlich. Mit der Bewerbung ist ein aktueller Registerauszug vorzulegen.
„Architekt“ nach den Rechtsvorschriften des Herkunftsstaates und sofern diese Berufsbezeichnung in dem Herkunftsstaat nicht gesetzlich geregelt ist, ein anerkennungsfähiger beruflicher Befähigungsnachweis gemäß Richtlinie 2005/36/EG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vgl. Anlagen 1 „Leistungsbeschreibung“ und 2 „Aufforderung TW_DWB“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).