Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung für die Dachsanierung des Rathaus Spandau Referenznummer der Bekanntmachung: 213-2021_Rathaus_TWP
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13597
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.szsp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung für die Dachsanierung des Rathaus Spandau
Es sollen Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung der Leistungsphasen 1 bis 6 für die Dachsanierung des Rathaus Spandau vergeben werden.
Das Rathaus Spandau wurde 1910-13 erbaut und steht als Baudenkmal unter Denkmalschutz. Das Gebäude befindet sich im Bereich des historischen Stadtkerns von Spandau.
In dem nördlichen Bereich des Rathauses bedarf es eine Sanierung der Gauben, evtl. eine Erneuerung einzelner Bereiche des Dachstuhls, Innenausbau, statische Ertüchtigung der Decke des 3. Obergeschosses sowie Schaffung barrierefreier Voraussetzung.
Da das Rathaus unter Denkmalschutz steht, sind enge Abstimmungen mit der Denkmalschutzbehörde erforderlich. Durch die Umsetzung der Maßnahme im laufenden Betrieb besteht ein hoher Abstimmungsbedarf mit dem AG und Nutzer.
Carl-Schurz-Str. 2/6
13597 Berlin
Der Auftrag beinhaltet für die Sanierung des nördlichen und östlichen Daches des Rathaus Spandau Leistungen der Tragwerksplanung entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 4 Fachplanung Abschnitt 1 Tragwerksplanung. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen (LP) 1 bis 6 gem. § 51 ganz oder teilweise sowie Besondere Leistungen zu vergeben. Die Leistungen werden stufenweise, zunächst bis zur Leistungsstufe 1 (LP 1 und 2) beauftragt.
Das Hauptgebäude des Rathauses ist, bis auf den Übergang zum Nebengebäude, freistehend. Das Nebengebäude grenzt an die Warenhausbebauung in der Carl-Schurz-Straße und ist von 3 Seiten freistehend. Der rechteckige Bau besitzt 3 symmetrische Höfe und wird von einem hohen Mansarddach überwölbt.
Im nördlichen Bereich des Rathauses bedarf es einer Sanierung des Daches inkl. der Gauben. Notwendig sind evtl. eine Erneuerung einzelner Bereiche des Dachstuhls, Innenausbau, statische Ertüchtigung der Decke des 3. OG und Schaffung barrierefreier Voraussetzung. (Grundrisse etc. des südlichen Teils werden zur Verfügung gestellt und dienen als Orientierung.)
Es handelt sich um Mansarddächer, die miteinander verbunden sind, und um ein niedrigeres Flachdach. Das Dach ist bis auf den Spitzboden ausgebaut. Es müssen die vorliegenden Brandschutzgutachten, Brandschutzkonzept fortlaufend ergänzt werden. Es liegen teilweise Holzschutzgutachten, Schadstoffgutachten, ein bauphysikalisches Gutachten und das artenschutzrechtliche Gutachten vor, diese müssen jedoch aktualisiert und/oder ergänzt werden.
Die neue Dacheindeckung soll nicht nur vor Witterung schützen, sondern soll auch optisch harmonisch in das Erscheinungsbild des Hauses einfügen. Da das Rathaus unter Denkmalschutz steht, sind Rücksprachen mit der Denkmalschutzbehörde (Herrn Dr. Nellessen) erforderlich.
Die vom Architekten aufgestellte Genehmigungsplanung ist die Grundlage für die statische Berechnung.
Zu den Aufgaben des AN gehören u. a.:
— Verstärkung der Decken, Schützen der Dachträger, Beachtung Korrosionsschutz,
— Grundlagenermittlung: Klären der Anforderungen an Brand-, Schall- oder Wärme- und Holzschutz sowie an vorliegende Bestandsunterlagen, Klären offener Fragen,
— Prüfung des Entwurfs der Objektplanung auf Umsetzbarkeit,
— Beratung des Objektplaners zu den Themen Standsicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Wirtschaftlichkeit und Mitwirkung am Planungskonzept,
— Erarbeitung der konkreten Tragwerkslösung in der Entwurfsplanung; überschlägige Ermittlung der Mengen auf dieser Grundlage; Einbeziehung der Mengen in Kostenberechnung und Terminplanung,
— Analyse des Tragwerks auf Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit nach technischen Regelungen; Nachweis in einer prüffähigen Dokumentation,
— Darstellung der Ergebnisse der statischen Berechnung zusammenfassend in Plänen,
— Darstellung der Ausführungsplanung in Plänen,
— Erstellung exakter Stücklisten,
— Vorbereitung der Vergabe (z. B. überschlägige Ermittlung des Bedarfs an statisch erforderlichen Befestigungs- und Verbindungsmitteln).
Überwachung der Bauausführung: Falls LV notwendig sind, ist diese durch den AN zu leisten. Darüber hinaus kann bei der Überwachung und Betreuung der Bauausführung das Mitwirken des AN erforderlich sein. Gem. Leistungsbild Objektplanung würde dies den LP 8 und 9 entsprechen.
Durch die Vollnutzung des gesamten Rathauses (außer 3. und 4. OG) erfolgt die Umsetzung der Maßnahme bei laufendem Betrieb. Folglich besteht ein hoher Abstimmungsbedarf mit dem AG und Nutzer.
Die statischen Ertüchtigungen im 3. OG müssen bei der Entwurfsplanung 3.OG-4.OG berücksichtigt werden. Gegebenenfalls muss ein Ausbau der Innenräume des 3.OG erfolgen.
Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben).
Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
In der Summe werden für die objektiven Kriterien max. 100 Pkt vergeben:
1. Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (5 Pkt):
1.1 (5 Pkt) – Teilnahmeantrag mit einem mittleren jährlichen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Umbau und Sanierung im Hochbau) der letzten 3 Jahre (2018/2019/2020) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto).
2. Angaben zur Mitarbeiterstruktur (9 Pkt):
2.1 (9 Pkt) – In der Summe der Angaben aller zum Teilnahmeantrag gehörenden Bewerber werden im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens 2 Ingenieure nachgewiesen. Davon werden mindestens 50 % der Ingenieure nachgewiesen, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten. Wenigstens dürfen es aber 2 Ingenieure sein, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten.
3. Angaben zu den vorgesehenen Projektmitarbeitern (max. 20 Pkt).
Mit 0 Punkten wird das Unterkriterium bewertet, wenn die vorgesehenen Projektmitarbeiter nicht über eine abgeschlossene Fachhochschul- und/oder Hochschulausbildung oder gleichwertig verfügen.
3.1 Der Hauptbearbeiter verfügt über:
3.1.1 (5 Pkt*) – 10 Jahre Berufserfahrung als Ingenieur (nach Diplom oder gleichwertig),
3.1.2 (3 Pkt) – ein realisiertes Referenzprojekt mit Baukosten (KG 300 bis 400 brutto) von mind. 1 Mio. EUR,
3.1.3 (2 Pkt) – eine Bürozugehörigkeit von 3 Jahren.
3.2 Der stellvertretende Bearbeiter verfügt über:
3.2.1 (5 Pkt*) – 10 Jahre Berufserfahrung als Ingenieur (nach Diplom oder gleichwertig),
3.2.2 (3 Pkt) – ein realisiertes Referenzprojekt mit Baukosten (KG 300 bis 400 brutto) von mind. 1 Mio. EUR,
3.2.3 (2 Pkt) – eine Bürozugehörigkeit von 2 Jahren.
4. Angaben zu den Referenzprojekten (max. 66 Pkt)**
Jedes der 3 Referenzprojekte wird mit bis zu 22 Pkt. bewertet. Ein Referenzprojekt wird nur gewertet, wenn alle in Ziff. III.1.3) Nr. 2 aufgeführten Bedingungen a-h erfüllt sind.
4.1 (2 Pkt) – Die Gesamtbaukosten (brutto) nach DIN 276 KG 300-400 betragen mind. 3 Mio. EUR.
4.2 (2 Pkt) – Es beinhaltet die Sanierung von Mansarddächern.
4.3 (1 Pkt) – Es beinhalt die Sanierung von Flachdächern.
4.4 (2 Pkt) – Es wurde im laufenden Betrieb umgesetzt.
4.5 (1 Pkt) – Es wurde ein Brandschutzkonzept erstellt.
4.6 (1 Pkt) – Es beinhaltet eine Schadstoffsanierung.
4.7 (2 Pkt) – Es handelt sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude.
4.8 (3 Pkt) – Es wurde für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB erbracht.
4.9 (2 Pkt) – Es wurde aus Fördermitteln finanziert.
4.10 (2 Pkt) – Es wurde nach den technischen und formellen Anforderungen der ABau oder einem vergleichbaren Regelwerk für öffentliches Bauen geplant und umgesetzt.
4.11 (4 Pkt) – Der Hauptbearbeiter oder der stellvertretende Bearbeiter, der als vorgesehener Leistungserbringer benannt wurde, hat folgende Leistungen selbst erbracht: LPH 1-2 (1 Pkt), LPH 3-5 (2 Pkt), LPH 6 (1 Pkt).
[* Je Monat Berufserfahrung wird ein 5/120 Punkt vergeben. Max. können 5 Punkte für 10 Jahre Berufserfahrung erreicht werden.]
[** Entsprechende Bestätigungen des AG sind auf Nachforderung einzureichen.]
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 1 bis 6 gemäß § 51 HOAI ganz oder teilweise sowie optional Besondere Leistungen zu vergeben. Die Leistungen werden stufenweise, zunächst bis zur Leistungsstufe 1 (LP 1 und 2) beauftragt.
Es sind weitere besondere und zusätzliche Leistungen optional zu übernehmen, unter anderem:
— Bestandsaufnahme.
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u. a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
(keine abschließende Auflistung)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der vom Auftraggeber bereitgestellte Bewerberbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ (IV 124 EU F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen.
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber-/Bietergemeinschaft bildet, Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind Bewerberbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) auszufüllen.
Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der im Bewerberbogen verlangten Angaben. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten einen separaten Bewerberbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ vorlegen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):
Bei Unterauftragnehmern mit Eignungsleihe sind pro Unternehmen ein separater Bewerberbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen will, muss für die Unterauftragnehmer kein separater Bewerberbogen oder die „Eigenerklärung zur Eignung“ beigefügt werden. Der Hauptauftragnehmer muss jedoch im Bewerberbogen Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Bewerberbogen: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber:
Hier muss der Bewerber Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Auswahlkriterien/Vorschriften/Mindeststandards Stellung nehmen.
Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren!
[1] Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und [Betrag gelöscht] EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen.
Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine Eigenerklärung im Bewerberbogen oder eine Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Vor Vertragsschluss muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. von Nachunternehmern mit Eignungsleihe ist es ausreichend, wenn ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft/der Hauptauftragnehmer den Nachweis ausreichender Deckungssummen vorlegt.
[2] Anforderungen an den Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV: gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9).
[zu 1] Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2) ist spätestens zum Vertragsschluss zu bringen. Die Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung muss mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden.
[3] Angaben zur personellen Ausstattung (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) des Bewerbers gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9).
[4. Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Kontaktdaten Auftraggeber, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitpunkt, Abschluss der Leistungen, Bauwerkskosten nach DIN 276, gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9).
Es werden insgesamt nur so viele Punkte vergeben, wie mit 3 Referenzen maximal erzielbar wären. Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis h) erfüllt sind:
a) Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (d. h. eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Nachunternehmerleistungen sein. (Bei Bewerbungen mit Eignungsleihe eines Unterauftragnehmers sind entsprechend mehr Bewerberbögen mit den jeweils erbrachten Leistungen auszufüllen.).
b) Die Referenz muss vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein.
c) Referenzen von Projektmitarbeitenden, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden.
d) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein und dürfen max. 10 Jahre zurückliegen d. h. die Übergabe an den Bauherrn muss bereits erfolgt sein und darf max. 10 Jahre zurückliegen (Stichtag: Tag vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung).
e) In der Summe der Referenzen müssen die Leistungsphasen 2-6 erfüllt worden sein.
f) Bei dem Referenzprojekt muss es sich um einen Umbau bzw. eine Sanierung handeln.
g) Bei mindestens einer der Referenzen muss ein Mansarddach saniert worden sein.
h) Bei den Referenzen muss mindestens einmal die Nutzungsart Büro- oder Verwaltungsgebäude oder vergleichbare Anforderungen vertreten sein.
Bewertet wird eine Referenz nach den unter Ziff. II.2.9) genannten Kriterien/Unterkriterien.
Es dürfen max. 2 Projektmitarbeiter, max. 3 Referenzen vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften (BG) und/oder Nachunternehmern (NU) ggf. in den einzelnen Bewerberbögen jeweils Felder frei. Sofern mehr als 3 Referenzen angegeben werden, wird aus allen gewerteten Projekten für jedes der Unterkriterien ein Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) gebildet und dieser Wert mit der Anzahl der max. geforderten Projekte multipliziert.
Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten „Eigenerklärung zur Eignung“ und des Bewerberbogens gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen:
— Versicherungsnachweis/Erklärung des Versicherungsgebers,
— Referenzschreiben der Auftraggeber zu den genannten 2 Referenzprojekten,
— Kopie des Studiennachweises oder der Berufszulassung des im Bewerberbogen genannten stellvertretenden Bearbeiters.
Diese Unterlagen sind aus Datenschutzgründen nur auf Anforderung einzureichen.
Das Nichtvorliegen der genannten Unterlagen innerhalb der genannten Frist auf Anforderung führt zum Ausschluss.
Über die geforderten Unterlagen hinausgehende Unterlagen sind nicht erforderlich bzw. werden nicht gewertet, sofern sie nicht noch angefordert werden.
Die Arbeits- und Planungssprache für die Erfüllung der Leistungen ist deutsch. Das verhandlungssichere Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist Voraussetzung. Diese Anforderung gilt mindestens für den Projektleiter, den Bauleiter und ggf. weitere Mitarbeiter, die in der Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten eingesetzt werden.
Der hauptverantwortliche Projektleiter muss eine Berufserfahrung von mindestens 8 Jahren als Architekt oder Ingenieur nachweisen. Die Berufserfahrung ist per Lebenslauf und in Kopie des Hochschulabschlusses nachzuweisen.
Es sind mind. 3 Referenzen mit vergleichbarer Bauaufgabe, sowie vergleichbarem Leistungsbild der letzten 10 Geschäftsjahre, d.h. Leistungen gem. § 51, Anlage 14 HOAI für Sanierung/Umbau von Bauten nachzuweisen, darunter
— mind. 1-mal Mansarddach,
— Nutzungsart, mind. 1-mal Büro- und Verwaltungsgebäude.
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Nach § 75 (2) VgV Qualifikation des Auftragnehmers als Ingenieur/in.
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin, d. h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB /BVB abrufbar unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml).
Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen elektronisch unterschrieben einzureichen:
— IV 4021 F Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung – Teil A (Wirt-2141),
— IV 407 F Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz (Wirt-240),
— IV 125 F Unteraufträge/Eignungsleihe (Wirt-235),
— IV 126 F Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen (Wirt-236),
— IV 128 F Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft (Wirt-238).
(Auflistung nicht abschließend.)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Der Bewerberbogen und die Eigenerklärung (IV 124 EU F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen.
2. Die verfahrensrelevanten Unterlagen sind kostenlos abrufbar unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ (Mit Hilfe der Suchmaske das Vergabeverfahren „Rathaus Spandau“ öffnen).
3. Bei Nichtregistrierung auf der Vergabeplattform liegt es in der Verantwortung des Bewerbers, sich Informationen zu Rückfragen und Änderungen einzuholen.
4. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist ausschließlich elektronisch über die dafür vorgesehene Funktion auf der Vergabeplattform zulässig. Teilnahmeanträge und Angebote, die auf einem anderen Weg (z. B. per E-Mail) eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
5. Die Umsätze des Bewerbers/der BG und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird.
6. Änderungen in den zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unzulässig.
7. Der Bewerberbogen und die Eigenerklärung müssen auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.
8. Die Frist für Rückfragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs gemäß § 20 (3) Nr. 1 VgV endet am 28.6.2021.
9. Der Bieter (einschl. evtl. NU) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung.
Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 (1) Nr. 3 i. V. m. § 6 (3) bis (6) des Berliner Datenschutzgesetzes sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
10. Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen BG im weiteren Verfahren führen. Die Bewerber haben nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird.
11. Mit Teilnahme an diesem Vergabeverfahren erklären Sie sich einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, von Ihnen zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Sie erklären ferner, dass Ihnen die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz wenden Sie sich an die in Ziff. I.1) genannte Kontaktstelle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]