Auskunfts- und Vermittlungsdienstleistungen zu Maßnahmen der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie („Corona-Hotline“) Referenznummer der Bekanntmachung: 13005/008-13#031
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwi.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Auskunfts- und Vermittlungsdienstleistungen zu Maßnahmen der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie („Corona-Hotline“)
Die Bundesregierung hat zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zahlreiche Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen initiiert. Das Maßnahmenpaket wird permanent aktualisiert. Hierzu zählen bislang u. a. die Soforthilfe, die Überbrückungshilfe oder die außerordentliche Wirtschaftshilfe. Seit Beginn der Überbrückungshilfe I im Juli 2020 nutzen Unternehmen / Wirtschaftsteilnehmer zur Beantragung ein zentrales Antragsmanagementsystem. Die hier ausgeschriebenen Dienstleistungen unterstützen primär den Empfängerkreis der Maßnahmen bei ihrer Antragstellung über dieses zentrale Antragsmanagementsystem. Der Dienstleister nimmt als erste Anlaufstelle alle hiermit verbundenen technischen und inhaltlichen Anfragen zur Beantragung und Abwicklung der Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen — gegenwärtig vorrangig im Rahmen der Überbrückungshilfe und außerordentlichen Wirtschaftshilfe — entgegen.
Geschäftssitz des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber folgende Hauptleistungen:
— Technische Einrichtung einer ortsgebundenen Servicerufnummer sowie einer Service-Emailadresse für die telefonische und schriftliche (per Email) Bearbeitung (First Level Support) eingehender Anfragen für die Dauer des Leistungs-zeitraums,
— First Level Support eingehender Anfragen zur Beantragung und Abwicklung von Corona-Hilfsmaßnahmen in deutscher Sprache. Zur Bearbeitung der Anfragen stellen der Auftraggeber sowie die mit der Bereitstellung des Antragsmana-gementsystems betrauten Dienstleister alle erforderlichen Informationen (u. a. Leitfäden, FAQ) zur Verfügung,
— Falls notwendig, Weiterleitung von beratungsintensiven oder fachspezifischen Anfragen zu technischen Aspekten des digitalen Verfahrens oder inhaltlichen Komponenten zum Antragsverfahren an das Service Desk Experten Back-office eines anderen Dienstleisters (2nd und 3rd Level Support).
Der First Level Support wird — sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart — in den Zeiten von Montag bis Freitag von 7-20 Uhr erbracht. Die Servicerufnummer ist dabei von 8-18 Uhr besetzt. Die Zeiten von 7-8 Uhr und von 18-20 Uhr werden genutzt, um im Rahmen des First Level Supports eingegangene Anfragen per Email zu beantworten und ggf. weiterzuleiten. An Wochenenden und bundeseinheitlichen Feiertagen erfolgt im Regelfall keine Leistungserbringung; Ausnahmen im Einzelfall sind ggf. bei Bedarf zwischen den Vertragsparteien separat abzustimmen.
Die Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen des Bundes werden in Abhängigkeit vom Pandemiegeschehen permanent weiterentwickelt und auf dieses abgestimmt. Dies kann — auch kurzfristig — die Veränderung des Leistungsumfangs und der -inhalte für den First Level Support im Kontext des Antragsmanagementsystems für Corona-Hilfsleistungen oder auch die Einrichtung weiterer Hotlines mit dem Leistungsgegenstand zur Erbringung von Auskunfts- und Vermittlungsdienstleistungen mit Corona-Bezug erforderlich machen.
Bei dem unter II.1.5) und II.2.6) genannten Auftragsschätzwert handelt es sich um das Mittel einer geschätzten Spanne des Auftragswerts von 19 - 23 Mio. EUR netto.
Mit Ausnahme der ausgewiesenen Pauschalen erfolgt die Vergütung — sowohl für die Grundleistungen als auch mögliche Zusatzleistungen — nach tatsächlich erbrachtem Aufwand; der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Vergütung eines bestimmten garantierten Leistungsumfangs. Das erforderliche Leistungsvolumen kann während der Vertragslaufzeit stark variieren; von Über- und Unterschreitungen der jeweils monatlich durchschnittlich geschätzten personellen Ressourcen ist auszugehen. Temporärer Mehrbedarf/ -aufwand ist ggf. durch Minderbedarf/ -aufwand auszugleichen, solange der maximale Gesamtansatz nicht überschritten wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auskunfts- und Vermittlungsdienstleistungen zu Maßnahmen der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie („Corona-Hotline“)
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der Vergabestelle des BMWi (s. Ziffer I.1)) zu rügen. Sofern der öffentliche Auftraggeber einer Rüge nicht abhilft, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des BMWi, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen/können, beantragt werden (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bmwi.bund.de