ZARS-Aufhebung Referenznummer der Bekanntmachung: D08123-4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tmf-ev.de
Abschnitt II: Gegenstand
ZARS-Aufhebung
Erstellung einer Software für die – Zentrale Antrags- und Registerstelle – (ZARS) der Medizininformatik-Initiative für klinische Forschungsdaten der deutschen Universitätskliniken.
TMF – Technologie- u. Methodenplattform f. die vernetzte medizinische Forschung eV
Charlottenstraße 42
10117 Berlin
Die Leistung kann mit Ausnahme von Dienstreisen zu Präsenzmeetings vom Standort des Auftragnehmers ausgeführt werden.
Erstellung einer Register- und Antragssoftware aus verschiedenen Komponenten und Modulen für eine zentrale Antrags- und Registerstelle der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten „Medizininformatik-Initiative“ (MII) für klinische Forschungsdaten aus der ambulanten Patientenversorgung der deutschen Universitätskliniken und Verbundpartnereinrichtungen.
Im Rahmen des laufenden Projektes der MII soll eine webbasierte IT-Lösung geschaffen werden, um Forschern für übergreifende Forschungsprojekte einen erleichterten und zentralen Zugang zu den für die Forschung freigegebenen Routinedaten aller beteiligten Standorte zu ermöglichen.
Unter Berücksichtigung der von der MII vorgegebenen technischen Spezifikationen, Schnittstellenanforderungen und Prozessen sollen vom Auftragnehmer mehrere Softwarekomponenten installiert, konfiguriert, erstellt und zu einem Gesamtsystem integriert werden.
Weitere detaillierte Angaben zu den Vorgaben und Infrastruktur der MII und zu den Anforderungen und Spezifikationen der ausgeschriebenen Softwarelösung sind
Der Leistungsbeschreibung (Anlage B1) und den dazugehörigen weiteren Anlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufhebung des Vergabeverfahrens nach § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufhebung des laufenden Vergabeverfahrens gem. § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV wegen Unwirtschaftlichkeit.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUFRRVC
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.