Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zur Vergabe der Bestandsaufnahme, Planung und Begleitung der Umsetzung für die Ertüchtigung der Netzinfrastruktur der Dienstliegenschaften/Local Area Network (LAN) der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, bundesweit (VOEK 405-20) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 405-20
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 037-092639)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zur Vergabe der Bestandsaufnahme, Planung und Begleitung der Umsetzung für die Ertüchtigung der Netzinfrastruktur der Dienstliegenschaften/Local Area Network (LAN) der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, bundesweit (VOEK 405-20)
Bestandsaufnahme, Planung und Begleitung der Umsetzung für die Ertüchtigung der Netzinfrastruktur der Dienstliegenschaften/Local Area Network (LAN) der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung zu den in den beigefügten Vergabeunterlagen näher bezeichneten Leistungen in jedem Los mit jeweils einem Bieter abzuschließen.
Die Auftraggeberin behält es sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote ohne Verhandlungen gemäß § 17 Abs. 11 VgV zu vergeben.
Die Bieter, die in diesem Vergabeverfahren einen Zuschlag erhalten werden, können sich am anschließenden Vergabeverfahren zur Vergabe von Umsetzungsleistungen der Ertüchtigung nicht beteiligen.
Die Zahl der geeigneten Bewerber, die von der Auftraggeberin zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, wird auf 3 in jedem Los begrenzt.
Teilnahmeanträge können ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Eine Angebotsabgabe per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
Eine Ortsbesichtigung wird nicht angeboten.
Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften sind bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrages verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck Anhang IV) zu verwenden.
Von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ist die „Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 6. Eigenerklärung zu Zertifizierungen ggf. weiteren Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) zu erteilen.
Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen
Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmer geplant ist (im Vordruck Anhang II enthalten).
Der Bewerber ist verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bewerber hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauf-tragnehmer die „Bewerberauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
Eignungsleihe
Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (im Vordruck Anhang II enthalten).
Der Bewerber ist verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bewerber hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bewerberauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 17.3.2021; 12.00 Uhr bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung zu den in den beigefügten Vergabeunterlagen näher bezeichneten Leistungen in jedem Los mit jeweils einem Bieter abzuschließen.
Die Auftraggeberin behält es sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote ohne Verhandlungen gemäß § 17 Abs. 11 VgV zu vergeben.
Die Bieter, die in diesem Vergabeverfahren einen Zuschlag erhalten werden, können sich am anschließenden Vergabeverfahren zur Vergabe von Umsetzungsleistungen der Ertüchtigung nicht beteiligen.
Die Zahl der geeigneten Bewerber, die von der Auftraggeberin zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, wird auf 3 in jedem Los begrenzt.
Teilnahmeanträge können ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Eine Angebotsabgabe per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
Eine Ortsbesichtigung wird nicht angeboten.
Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften sind bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrages verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck Anhang IV) zu verwenden.
Von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ist die „Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 6. Eigenerklärung zu Zertifizierungen ggf. weiteren Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) zu erteilen.
Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen
Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmer geplant ist (im Vordruck Anhang II enthalten).
Der Bewerber ist verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bewerber hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bewerberauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
Eignungsleihe
Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (im Vordruck Anhang II enthalten).
Der Bewerber ist verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bewerber hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bewerberauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 11.6.2021; 12.00 Uhr bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.