Errichtung und Befestigung von Arbeitsflächen und der notwendigen Ver- und Entsorgungsinfrastruktur in der Basisvariante Referenznummer der Bekanntmachung: 1000002579
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.BSR.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bsr.de/8248.html
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung und Befestigung von Arbeitsflächen und der notwendigen Ver- und Entsorgungsinfrastruktur in der Basisvariante
Auf der Liegenschaft der BSR, Biogas- und Kompostieranlage in Hennickendorf, soll die Errichtung von 35 tm2
Versiegelter Fläche (Asphalt und Beton), Errichtung von Anlagen der Regenwassersammlung/-speicherung/-Behandlung, Verlegung von Leerrohren für die Strom- und Wärmeversorgung und die Lieferung und Montage von Winkelstützen erfolgen. Weitere Details sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Regenentwässerung, Medienerschließung
Kompostier- und Biogasanlage Hennickendorf
Rehfelderstr. 22a
15378 Rüdersdorf
OT Hennickendorf
Anlagen zur Fassung, Speicherung und Ableitung von Niederschlagswasser, Kabelleerrohre sowie eine Wärmeleitung.
Optionale Abschluss eines Wartungsvertrages für die Technik der Regenentwässerung.
Flächenbefestigung
Kompostier- und Biogasanlage Hennickendorf
Rehfelderstr. 22a
15378 Rüdersdorf
OT Hennickendorf
Flächenbefestigung in Asphalt und Beton.
Winkelstützen
Kompostier- und Biogasanlage Hennickendorf
Rehfelderstr. 22a
15378 Rüdersdorf
OT Hennickendorf
Lieferung und Montage von Winkelstützen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bieters für Bauleistungen (Teil A, Anlage A 1) ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage A 1.1)
Bieterselbstauskunft (Teil A, Anlage A 2)
Erklärung über Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) (Teil A, Anlage A 4)
Vorlage Erklärung Bietergemeinschaft soweit gegeben, (Teil A, Anlage A 6)
Nachweis über die Fachgebiet-Eintragung in die Handwerksrolle bzw. IHK oder ULV o.gl.
Nachweis (über entsprechenden Beleg) zum Vorliegen der in den Vertragsbedingungen (Teil B) geforderten Versicherungen mit entsprechendem Deckungsumfang
Darstellung des Gesamtumsatzes sowie des spezifischen Umsatzes für die ausgeschriebenen Leistungen aus den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren (über Teil A, Anlage A2), Mindestjahresumsatz: 2 Mio. EUR
Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Größe und Bauweise), unter Angabe des Leistungszeitraums und -inhalts und der
Auftragssumme über den Leistungszeitraum. (Teil A, Anlage A3)
— Für Los 1 verfügbare Kapazitäten: min. 15 Facharbeiter,
— Für Los 2 verfügbare Kapazitäten: min. 10 Facharbeiter.
Zusicherung, dass Serviceleistungen nach Abruf in Textform innerhalb von 2 Werktagen durchgeführt werden (Teil A, Anlage A2)
Nachweis bzw. Darstellung bzgl. dem Einsatz von Fachpersonal, Qualifikation und Berufserfahrung (Teil A, Anlage A2)
Nachweis DVGW-Arbeitsblatt GW 301 Gruppe W2
Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 Beurteilungsgruppe AK2 od. glw.
Nachweis Überwachungsklasse 2 – Betonarbeiten
Nachweis zertifizierter Elektrofachbetrieb (Los 1)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.