Schulneubau Gemeinschaftsschule Adlershof Referenznummer der Bekanntmachung: VG-129-20

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10367
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +4[removed]
Fax: +4[removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.howoge.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: landeseigenes Unternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Schulneubau Gemeinschaftsschule Adlershof

Referenznummer der Bekanntmachung: VG-129-20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45214000 Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH (nachfolgend HOWOGE) wurde durch das Land Berlin im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) die Errichtung von Schulneubauten im Bereich der Sekundarschulen übertragen. Die zu vergebenden Leistungen betreffen Generalübernehmerleistungen zur schlüsselfertigen Errichtung des Schulstandorts Gemeinschaftsschule Adlershof (GAD) an der Ecke Eisenhutweg / Hermann Dorner-Allee in 12487 Berlin, Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Johannisthal. Der Schulstandort besteht aus einer Gemeinschaftsschule mit 3-zügiger Primarstufe, 6-zügiger Sekundarstufe I und 4-zügiger Sekundarstufe II. Zudem sind eine Doppelsporthalle mit 6 Hallenteilen sowie die zugehörigen Schulfreianlagen und ungedeckten Sportanlagen zu realisieren.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der zu vergebende Auftrag beinhaltet Generalübernehmerleistungen nach dem sog. (Schul)Bauteam- Prinzip der HOWOGE. Grundlage der Beauftragung des Generalübernehmers ist dabei ein zweistufiger Partnering-Vertrag. In einer ersten Projektphase begleitet der beauftragte Generalübernehmer die von einem Generalplanerteam der HOWOGE zu erstellende Planung im Stadium der Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Ziel dieser ersten Phase ist es, durch die Expertise des Generalübernehmers eine Optimierung des Planungsentwurfs in Bezug auf Kosten, Termine und Qualitäten im Rahmen der von der HOWOGE vorgegebenen Rahmenbedingungen zu erreichen. Sofern dies gelingt, wird der Generalübernehmer in einer zweiten Phase auch mit der schlüsselfertigen Realisierung des Bauvorhabens auf Grundlage der vom Generalplanerteam bewirkten Baugenehmigung beauftragt. Zu seinen Leistungen gehören dann die weitere Werk- und Montageplanung sowie alle weiteren Planungen, Lieferungen und Leistungen, die erforderlich sind, um das Bauvorhaben einschließlich der Außenanlagen termingerecht, bezugsfertig, funktionsfähig und mangelfrei zu errichten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qaulität der Konzepte / Gewichtung: 30
Kostenkriterium - Name: Preisliche Kriterien / Gewichtung: 70
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Option des Auftraggebers, den Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit mit zusätzlichen Leistungen zur Erreichung der Projektziele zu beauftragen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 215-526022
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
25/05/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10553
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +4[removed]
Fax: +4[removed]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB).

Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).

Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +4[removed]
Fax: +4[removed]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/06/2021