BMP Modernisierung Bf Beimerstetten Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44705
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BMP Modernisierung Bf Beimerstetten
Beimerstetten
BMP Modernisierung Bf Beimerstetten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BMP Modernisierung Bf Beimerstetten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73037
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Beimerstetten
BMP Modernisierung Bf Beimerstetten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Land: Deutschland
LÄA 1 Die Demontage der Elemente der Lärmschutzwand wurde entgegen der vertraglichen Vereinbarung bereits vor Baubeginn in einer AN-seitig nicht kalkulierten Nachtschicht durchgeführt. In dem Zusammenhang musste die Baustelle vorab zusätzlich eingerichtet und geräumt werden.
Gemäß Vertrags-LV war nur die Demontage von Wand- und Sockelelementen vorgesehen. Zusätzlich mussten die Stahlpfosten am Mast Nr. 1 und Nr. 4 gekappt. An Mast Nr. 1 musste des weiteren die Gründung zurück gebaut werden. Rückgebaute Materialien waren durch den AN zu entsorgen.
Der AN war bereits vor Ort mit der Ausführung der Baustelle beauftragt und fachlich eingearbeitet, verfügt über die notwendige Ortskenntnis und konnte somit kurzfristig tätig werden. Die Beauftragung eines anderen AN hätte den Terminplan des Projektes in Gefahr gebracht und dazu geführt, dass Zwänge aus dem Bahnbetrieb nicht umgesetzt werden können.