Kombinierte Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherung (Los 1) und Haftpflicht-Excedent (Los 2) Referenznummer der Bekanntmachung: BRisk-2-1933
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kombinierte Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherung (Los 1) und Haftpflicht-Excedent (Los 2)
Der Auftrag umfasst eine kombinierte Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherung (Los 1) und einen Haftpflicht-Excedenten (Los 2) zur Absicherung sämtlicher Wohnungsbauprojekte der GESOBAU AG mit einer Bausumme größer als [Betrag gelöscht] EUR und einem Baubeginn ab 2022 (Jahres-Investitionssummen-Vertrag).
Kombinierte Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherung (BauRisk-Versicherung)
Berlin
Gegenstand ist eine kombinierte Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherung (BauRisk-Versicherung) mit den Vertragsteilen Bauleistungs-, Betriebshaftpflicht- (einschließlich Bauherren-, Umwelthaftpflicht- und Umweltschaden-) und Berufshaftpflicht-Versicherung für alle
— Neubauvorhaben,
— Umbaumaßnahmen und
— Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen
Einschließlich der dazugehörigen Tiefbaumaßnahmen mit einer Mindestbausumme von [Betrag gelöscht] EUR, die von der Versicherungsnehmerin oder den versicherten Unternehmen beauftragt und während der Vertragslaufzeit innerhalb der Bundesländer Berlin und Brandenburg begonnen werden.
Sämtliche am Bau beteiligte Firmen im Bereich Ausführung sollen im Rahmen dieser kombinierten Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherung (Los 1) sowie des separaten Haftpflicht-Excedenten (Los 2) abgesichert werden und müssen insofern keine eigene Versicherung mehr vorhalten.
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der zweijährigen Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Jahresende schriftlich gekündigt wird.
Optional werden folgende Selbstbehalt-Varianten abgefragt:
Option 1:
— Vertragsteil Bauleistung
[Betrag gelöscht] EUR je Versicherungsfall
— Vertragssteil Bauleistungs-BU
1 Monat je Versicherungsfall
— Vertragsteile Haftpflicht
[Betrag gelöscht] EUR je Versicherungsfall
[Betrag gelöscht] EUR je Versicherungsfall für die erweiterte Berufs-Haftpflicht Bei Personenschäden wird kein Selbstbehalt in Abzug gebracht.
Option 2:
— Vertragsteil Bauleistung
[Betrag gelöscht] EUR je Versicherungsfall
— Vertragssteil Bauleistungs-BU
1 Monat je Versicherungsfall
— Vertragsteile Haftpflicht
[Betrag gelöscht] EUR je Versicherungsfall für die Betriebs-Haftpflicht-Versicherung,
[Betrag gelöscht] EUR je Versicherungsfall für die Berufs-Haftpflicht-Versicherung,
[Betrag gelöscht] EUR je Versicherungsfall für die erweiterte Berufs-Haftpflicht,
Bei Personenschäden wird kein Selbstbehalt in Abzug gebracht.
Option 3:
— Vertragsteil Bauleistung
[Betrag gelöscht] EUR je Versicherungsfall
— Vertragssteil Bauleistungs-BU
1 Monat je Versicherungsfall
— Vertragsteile Haftpflicht
[Betrag gelöscht] EUR je Versicherungsfall für die Betriebs-Haftpflicht-Versicherung,
[Betrag gelöscht] EUR je Versicherungsfall für die Berufs-Haftpflicht-Versicherung,
[Betrag gelöscht] EUR je Versicherungsfall für die erweiterte Berufs-Haftpflicht,
Bei Personenschäden wird kein Selbstbehalt in Abzug gebracht.
Haftpflicht-Excedenten-Versicherung
Berlin
Der Auftragsgegenstand umfasst in Los 2 die Excedentendeckung zu dem in Los 1 ausgeschriebenen Haftpflicht-Risiko der kombinierten Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherung (BauRisk-Versicherung).
Auf der Grundlage eines Versicherungsvertrages nach deutschem Recht und des im Rahmen der Vergabeunterlagen ausgewiesenen Mindest-Versicherungsumfangs ist es das Ziel, die Deckungssumme im Risikobereich der Haftpflicht-Versicherung um 15 Mio. EUR zu erhöhen.
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der zweijährigen Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Jahresende schriftlich gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG).
Der Auftraggeber behält sich in Zweifelsfällen die Vorlage der Genehmigungsurkunde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen oder die Erbringung ggf. anderer Nachweise aus anderen Mitgliedstaaten der EU oder des EWR gemäß der Bestimmungen des VAG vor.
2. Eigenerklärung über ein Finanzkraftrating aus dem Jahr 2019 oder aktueller.
Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis des Finanzkraftratings (Kopie des Finanzkraftratings) zu fordern.
3. Eigenerklärung zum Rückversicherungsschutz.
4. Eigenerklärung zu Referenzen über Führung/Alleinzeichnung von bzw. über Beteiligungen an vergleichbaren Versicherungsverträgen, die in den letzten 3 Jahren beendet wurden oder derzeit noch bestehen.
5. Eigenerklärung über eine eigene oder autorisierte deutschsprachige Schadensabteilung für die Bearbeitung von Schäden zu Bau-Kombi-Verträgen an einem Standort in Deutschland (sofern eine Bewerbung für eine Führungsleistung für Los 1 oder Los 2 erfolgt).
Zu 4) Bewerber für eine Führungsleistung bei Los 1 müssen über 3 Referenzen über die Zeichnung von vergleichbaren Versicherungsverträgen (kombinierte Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherungen auch für Neben- und Planungsleistungen) verfügen, die in den letzten 3 Jahren beendet wurden oder derzeit noch bestehen. Der Bewerber muss als Allein- oder Führungsversicherer an dem Versicherungsvertrag beteiligt (gewesen) sein und das dem Versicherungsvertrag zugrunde liegende Bausummenvolumen inkl. der Kosten für Neben- und Planungsleistungen muss mindestens 50 Mio. EUR netto betragen (haben). Als Referenz müssen keine Jahresumsatz- oder Jahresinvestitionssummen-Verträge nachgewiesen werden. Das geforderte Mindestbauvolumen bezieht sich auf Einzelprojekte. Die Forderung nach Offenlegung des Referenzgebers mit Name und Anschrift behält sich der Auftraggeber zum Zwecke der Eignungsprüfung, insbesondere in Zweifelsfällen vor.
Bewerber für eine Beteiligung ohne die Übernahme von Führungsleistungen bei Los 1 müssen über eine Referenz über die Zeichnung eines vergleichbaren Versicherungsvertrages (kombinierte Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherungen auch für Neben- und Planungsleistungen) verfügen, der in den letzten 3 Jahren beendet wurde oder derzeit noch besteht. Der Bewerber muss an dem Versicherungsvertrag als Mitversicherer beteiligt (gewesen) sein. Als Referenz müssen keine Jahresumsatz- oder Jahresinvestitionssummen-Verträge nachgewiesen werden. Die Forderung nach Offenlegung des Referenzgebers mit Name und Anschrift behält sich der Auftraggeber zum Zwecke der Eignungsprüfung, insbesondere in Zweifelsfällen vor.
Bewerber für eine Führungsleistung bei Los 2 müssen über 3 Referenzen über die Zeichnung von vergleichbaren Versicherungsverträgen (kombinierte Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherungen auch für Neben- und Planungsleistungen oder darauf aufsetzende Haftpflicht-Excedenten-Versicherungen) verfügen, die in den letzten 3 Jahren beendet wurden oder derzeit noch bestehen. Der Bewerber muss als Allein- oder Führungsversicherer an dem Versicherungsvertrag beteiligt (gewesen) sein. Als Referenz müssen keine Jahresumsatz- oder Jahresinvestitionssummen-Verträge nachgewiesen werden. Die Forderung nach Offenlegung des Referenzgebers mit Name und Anschrift behält sich der Auftraggeber zum Zwecke der Eignungsprüfung, insbesondere in Zweifelsfällen vor.
Bewerber für eine Beteiligung ohne die Übernahme von Führungsleistungen bei Los 2 müssen über eine Referenz über die Zeichnung eines vergleichbaren Versicherungsvertrages (kombinierte Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherungen auch für Neben- und Planungsleistungen bzw. Haftpflicht-Excedenten-Versicherungen) verfügen, der in den letzten 3 Jahren beendet wurde oder derzeit noch besteht. Der Bewerber muss an dem Versicherungsvertrag als Mitversicherer beteiligt (gewesen) sein. Als Referenz müssen keine Jahresumsatz- oder Jahresinvestitionssummen-Verträge nachgewiesen werden. Die Forderung nach Offenlegung des Referenzgebers mit Name und Anschrift behält sich der Auftraggeber zum Zwecke der Eignungsprüfung, insbesondere in Zweifelsfällen vor.
Versicherungsunternehmen, die über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder vergleichbarer Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates in der ausgeschriebenen Sparte verfügen.
Es finden das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) in Verbindung mit den von diesem Gesetz in Bezug genommenen Rechtsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung Anwendung. Daher sind im Teilnahmeantrag auch entsprechende Eigen-/ Verpflichtungserklärungen abzugeben.
Der Versicherungsvertrag wird auf der Grundlage der zum Gegenstand dieses Vergabeverfahrens gemachten Mindestversicherungsbedingungen geschlossen werden. Maßgeblich sind dabei die im Rahmen der Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe zum Gegenstand des Verfahrens gemachten Versicherungsbedingungen.
Soweit einzelne Vertragsinhalte durch den Bieter nicht umgesetzt oder angeboten werden können, sind diese Inhalte zum Gegenstand der Verhandlungsgespräche zu machen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen werden in den einzelnen Phasen des Verhandlungsverfahrens aktualisiert und ggf. ergänzt werden.
2. In dem einzureichenden Teilnahmeantrag sind darüber hinaus noch weitere Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Zahlung der Steuern und Abgaben, Zahlung der Krankenkassenbeiträge, Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfall-Versicherung, Insolvenz, Liquidation, sonstige Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB) abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis zu fordern.
Für die Ausführung des Auftrags gelten folgende besondere Bedingungen:
3. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.8.1999 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Seite 498) müssen Bieter mit Abgabe des Angebots eine entsprechende Erklärung abgeben. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gem. § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
4. Der Bieter (einschließlich eventueller Drittunternehmer) darf weder einen Eintrag im Berliner Korruptionsregister, Gewerbezentralregister, noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnung (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle;
5. Eine Bewerbung ist nur unter Verwendung des Bewerbungsbogens (einschl. Anlagen) zulässig, der unter der in Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung angegebenen URL heruntergeladen werden kann. Formlose Bewerbungenwerden nicht berücksichtigt;
6. Der Bewerbungsbogen ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen ausschließlich digital signiert oder elektronisch in Textform über die Vergabeplattform Berlin einzureichen;
7. Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen;
8. Anfragen werden nur beantwortet, wenn Sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist schriftlich über die Vergabeplattform Berlin, per Fax oder per E-Mail eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen werden anonymisiert und zusammen mit den Antworten als „Fragen- und Antwortenkatalog“ im Internet (siehe Ziffer I.3) der Bekanntmachung) veröffentlicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.