Berlin TXL – The Urban Tech Republic, Gebäudeuntersuchung und Schadstoffkataster Referenznummer der Bekanntmachung: 006_011_03_0003_0004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Berlin TXL – The Urban Tech Republic, Gebäudeuntersuchung und Schadstoffkataster
Die Tegel Projekt GmbH entwickelt im Auftrag des Landes Berlin die Flächen des ehemaligen Flughafens Tegel zu einem Industrie- und Forschungspark für urbane Technologien, Berlin TXL – The Urban Tech Republic, und einem smarten Wohn-quartier, dem Schumacher Quartier.
Spätestens ein halbes Jahr nach Eröffnung des neuen internationalen Flughafens BER wird der Flughafen Berlin-Tegel endgültig geschlossen. Auf dem Areal entstehen dann in den folgenden Jahren der Forschungs- und Industriepark für urbane Technologien, Berlin TXL – The Urban Tech Republic, und ein Wohnquartier mit über 5 000 Wohnungen, Berlin TXL – Schumacher Quartier, sowie angeschlossene Erholungs- und Naturräume.
In diesem Zusammenhang sind folgende Leistungen erforderlich:
— Ingenieurleistungen für Gefahrstoffuntersuchungen,
— Aufschlüsse und Probenahmen für Gefahrstoffuntersuchungen,
— Laborleistungen.
Berlin
Ingenieurleistungen für Gefahrstoffuntersuchungen
Aufschlüsse und Probenahmen für Gefahrstoffuntersuchungen
Laborleistungen.
Der AN wird zunächst nur mit den Leistungsphasen bzw. Leistungen beauftragt, die nicht als Option /optional gekennzeichnet sind. Die optionalen Leistungen werden gegebenenfalls später nach den Regelungen des Vertrages beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht für den Auftragnehmer nicht. Der Auftraggeber behält sich hinsichtlich der optionalen Leistungen explizit vor, einzelne Leistungen ganz oder in Teilen auch an Dritte zu vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Formale Eigenerklärung (Formblatt Wirt-124) folgenden Inhalts (auf Verlangen sind geeignete Nachweise vorzulegen):
a) Ich / Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen,
b) Ich / Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 –4 GWB vorliegen,
c) Ich / Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vorliegen,
d) Ich / Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 98 c des Aufenthaltsgesetzes vorliegen,
e) Ich / Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 19 des Mindestlohngesetzes vorliegen,
f) Ich / Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vorliegen,
g) Ich/ Wir erklären, dass die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern, sofern im jeweiligen Ausland eine derartige gesetzliche Verpflichtung hierfür besteht, vorliegt.
2. Erklärung Bietergemeinschaft (sofern relevant)(Formblatt Wirt-238),
3. Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmer (sofern relevant)(Formblatt Wirt-236),
4. Erklärung Unterauftragnehmer/ Eignungsleihe (sofern relevant)(Formblatt Wirt-235),
5. Sonstige Eigenerklärung (Anlage Eignungsformblatt):
a) Vertraulichkeitserklärung,
b) Datenschutzerklärung,
c) Eigenerklärung zur Antikorruptionsrichtlinie der Tegel Projekt GmbH,
d) Wirt-124 – Eigenerklärung zur Eignung,
e) Wirt-214 – BVB zum Mindeststundenentgelt – Teil A,
f) Wirt-2141 – BVB Frauenförderung,
g) Wirt-2142 – BVB Schutzklausel,
h) Wirt-2143 – BVB zur Verhinderung von Benachteiligungen,
i) Wirt-2144 – BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG.
6. Sonstiges: Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen. Der Bewerber bzw. die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft (einschließlich eventueller Drittunternehmer) dürfen weder einen Eintrag im Gewerbezentralregister noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnung (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Des Weiteren dürfen die Bewerber bzw. Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nicht durch das Land Berlin wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen sein.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Erklärung über den jeweiligen Umsatz in den Jahren 2018, 2019 und 2020.(Eintragung im Eignungsformblatt)
Hinweis: Ein Bestand des Unternehmens seit 3 Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Unternehmen, die weniger als 3 Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.
2. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Erklärung/Nachweis folgenden Inhalts) (Erklärung mit Eignungsformblatt):
Ich/wir erklären, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall i.H. von:
— [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden,
— [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden,
Abgeschlossen wird, wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres jeweils das Zweifache dieser Deckungssumme beträgt, abgeschlossen wird oder die Deckungssumme entsprechend erhöht wird.
Vor der Zuschlagserteilung ist der Nachweis der geforderten Berufshaftpflichtversicherung zu erbringen.
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III.1.2) aufgeführten Eignungskriterien jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Zu 1. Mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto Umsatz p. a. im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre für entsprechende Dienstleistungen
1. Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter.(Eignungsformblatt)
a) durchgängig in den letzten 3 Jahren festangestellten Mitarbeiter und/oder Geschäftsführung oder
b) durch Nachunternehmer bereitgestelltes Personal mit entsprechender Qualifikation und allgemeiner Jahre bezogen auf Vollzeitstellen (Stichtag für die Berechnung des Dreijahreszeitraums ist das Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung): erforderliche Qualifikation: Gebäudeschadstoff-Gutachter, Sachverständiger mit Sachkunde für Asbestarbeiten nach TRGS 519, Anlage 3, Sachverständiger nach DGUV 101-004.
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III.1.3) aufgeführten Eignungskriterien jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Zu 1. Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter
Verfügbarkeit über mindestens 2 festangestellte Mitarbeiter und/oder Geschäftsführer oder 2 durch Nachunternehmer bereitgestellte Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation und allgemeiner Jahre für Gebäudeschadstoff-Gutachter. Einen Nachweis der Qualifikation der Mitarbeiter fügen wir entsprechend bei.
(Stichtag für die Berechnung des Dreijahreszeitraums ist das Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung)
Hinweis: Ein Bestand des Unternehmens seit 3 Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Unternehmen, die weniger als 3 Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossene Geschäftstätigkeit abzugeben; jedoch müssen die betreffenden Mitarbeiter dennoch mindestens die angeforderten Jahre Berufserfahrung haben.
Siehe Vergabeunterlagen unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/137683
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb mit Bekanntmachung gemäß § 17 Abs. 1 – 4 VgV durchgeführt.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
Die Kommunikation mit der Vergabestelle und die Einreichung des Teilnahmeantrags ist ausschließlich elektronisch in Textform, ohne fortgeschrittene / qualifizierte Signatur / Siegel über die Vergabeplattform des Landes Berlin
https://www.berlin.de/vergabeplattform
In Verbindung mit dem Bietertool AVA-Sign möglich.
Nach einer einmaligen kostenlosen Registrierung stehen Ihnen – zeitlich unbegrenzt – alle Funktionalitäten der Plattform in vollem Umfang zur Verfügung.
Eine Anleitung inkl. Schulungsvideos zur Nutzung der Vergabeplattform als Bieter finden Sie unter
https://www.berlin.de/vergabeplattform/ueber-die-vergabeplattform/abgeben-von-angeboten/
Eine Unterzeichnung der Unterlagen ist nicht notwendig. Wichtig ist jedoch, dass im Unterzeichnungsfeld der Name des Unternehmens und die Person angegeben werden, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt. Dies gilt auch für sämtliche Erklärungen von Bewerbergemeinschaften und/ oder Unterauftragnehmer.
Für weitere Einzelheiten zum Vergabeverfahren wird auf die Teilnahmeunterlagen verwiesen.
Die weibliche und die diverse Form sind der männlichen Form in dieser Ausschreibung gleichgestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist in nerhlab von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß §135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland