Akkreditierungsportal für die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-130-FIS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dakks.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Akkreditierungsportal für die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)
Aufbau eines webbasierten Akkreditierungsportals, welches den Akkreditierungsprozess effizienter gestalten und beschleunigen soll. Über das Portal soll zukünftig der gesamte Antragsprozess und nachgelagerte Akkreditierungsprozess digital und OZG-konform abgewickelt werden.
Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Hauptziel des OZG ist es, den elektronischen Gang zur Behörde unkompliziert und sicher zu gestalten. Für die DAkkS bedeutet das die Digitalisierung des Akkreditierungsverfahrens in einem Portal.
Das Ziel der hier gegenständlichen Ausschreibung ist der Aufbau eines webbasierten Akkreditierungsportals, welches den Akkreditierungsprozess effizienter gestalten und beschleunigen soll. Über das Portal soll zukünftig der gesamte Antragsprozess und nachgelagerte Akkreditierungsprozess digital und OZG-konform abgewickelt werden. Die Konzeption und Umsetzung erfolgen als werkvertragliche Leistung zu einem agilen Festpreis im Wege einer agilen Softwareentwicklung und sollen gegen Ende 2022 abgeschlossen sein.
Weitere Details sind der Anlage 05 Kurzbeschreibung zu entnehmen.
Die Leistungen (Wartung, Pflege, Betrieb, Support und optional Weiterentwicklung) werden auf Basis der EVB-IT über maximal 8 Jahre ausgeschrieben mit jährlicher Kündigungsmöglichkeit des Auftraggebers nach einer Mindestlaufzeit von 4 Jahren.
— Jahresumsatz; Gewichtung: 15 %,
— Bereichsbezogener Jahresumsatz; Gewichtung: 15 %,
— Referenzprojekte - Softwareentwicklung Portallösung; Gewichtung: 70 %.
Siehe auch Anlage 02 Eignungsmatrix.
Weiterentwicklung des Akkreditierungsportals.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB,
2. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder alternativer Nachweis.
Geförderte Nachweise bzw. Erklärungen - (siehe Anlage 01 Teilnahmeantrag).
1. Netto-Jahresumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr,
2. Netto-Jahresumsatz in Euro für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Zur Bewertung wird der Durchschnitt der letzten 3 Jahre gebildet. Sollte der Bieter eine Marktpräsenz von unter 3 Jahren aufweisen, ist der Netto-Jahresumsatz in Euro für die abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben.
Bewertung: 0 Punkte: < = 3 Mio. EUR, + 1 Punkt pro zusätzliche [Betrag gelöscht] EUR, 10 Punkte: > 4 Mio. EUR.
3. Netto-Jahresumsatz für Leistungen im Bereich Softwareentwicklung im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr,
4. Netto-Jahresumsatz in Euro für Leistungen im Bereich Softwareentwicklung für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Zur Bewertung wird der Durchschnitt der letzten 3 Jahre gebildet. Sollte der Bieter eine Marktpräsenz von unter 3 Jahren aufweisen, ist der Netto-Jahresumsatz in Euro für die abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben.
Bewertung: 0 Punkte: = < 1,5 Mio. EUR, + 1 Punkt pro zusätzliche [Betrag gelöscht] EUR, 10 Punkte: > 2,5 Mio. EUR.
5. Versicherung der Haftungshöchstsumme: Berufshaftpflichtversicherung und Vermögenschadenshaftpflichtversicherung.
Zu 1: Netto-Jahresumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr von mindestens 3 Mio. EUR,
Zu 3: Netto-Jahresumsatz für Leistungen im Bereich Softwareentwicklung im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr von mindestens 1,5 Mio. EUR,
Zu 5: Berufshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 5 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden pro Schadensfall, mind. 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr, sowie eine Vermögenschadenshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 5 Mio. EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall, mind. 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr, (diese kann auch Teil der Betriebshaftpflichtversicherung sein, sofern sich die Vermögensschäden nicht auf Personen- oder Sachschäden in Folge beziehen). Die Versicherungen müssen im Rahmen und Umfang marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherungen oder vergleichbaren Versicherungen aus einem Mitgliedsstaat der EU entsprechen.
Ein Nachweis kann der ausschreibenden Stelle auf Verlangen vorgelegt werden. Besteht solch eine Versicherung noch nicht, wird die Bestätigung eines Versicherers vorgelegt, dass im Falle eines Vertragsabschlusses eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Der Versicherungsschutz wird für die gesamte Vertragslaufzeit aufrechterhalten.
Referenzprojekte - Softwareentwicklung Portallösung mit folgenden Angaben:
— Name der Referenz,
— Referenznehmer,
— Referenzgeber,
— Branche,
— Ansprechpartner des Referenzgebers,
— Projektlaufzeit,
— Auftragswert,
— Rolle des Unternehmens,
— Beschreibung des Projekts,
— Projektergebnisse & Projekterfolg (Bewertung: 0 Punkte = kein Aspekt eingehalten, 2 Punkte = alle Aspekte eingehalten),
— Inhalte der Leistungserbringung (Bewertung: 2 Punkte = Die Beschreibung ist für mindestens 2 Aspekte nachvollziehbar und plausibel. Zusätzlich je 2 Punkte = Die Beschreibung eines weiteren Aspekts ist nachvollziehbar und plausibel. Hinweis: Maximal 8 Punkte möglich, Aspekte:
— In dem Referenzprojekt wird oder wurde ein Konzept zur Datenmigration aus bestehenden Systemen erstellt,
— In dem Referenzprojekt erfolgt(e) der Portalaufbau modularer mit Konfigurationsmöglichkeiten,
— In dem Referenzprojekt wird oder wurde ein Antragsverfahren inkl. Dokumentenaustausch abgebildet,
— In dem Referenzprojekt erfolgt(e) mit der Portallösung eine Digitalisierung von Fachverfahren auf Bundesebene,
— Im Referenzprojekt erfolgt(e) eine Anbindung von Datenbanksystemen auf SQL-Basis).
Alle Referenzprojekte werden einzeln bewertet. Als Gesamtpunktzahl über alle eingereichten Referenzen wird der Durchschnitt aller eingereichten Referenzprojekte genommen und auf 2 Nachkommastellen gerundet. Die maximal zu erzielende Punktzahl je Referenzprojekt beträgt 10 Punkte.
Mindestens drei in Art und Umfang mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzprojekte. Ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbares Referenzprojekt liegt vor, wenn
— Leistungsgegenstand die Softwareentwicklung einer Portallösung war,
— der Auftragswert in mindestens einem Projekt > = [Betrag gelöscht] EUR betrug (ohne Wartungs- und Pflegeleistungen), ansonsten mindestens > = [Betrag gelöscht] EUR (ohne Wartungs- und Pflegeleistungen),
— die Projekte nach dem 1.1.2017 (ohne Wartungs- und Pflegeleistungen) abgeschlossen wurden und sich im produktiven Einsatz befinden.
Folgende inhaltliche Bestandteile bei mindestens 2 Projekten vorlagen:
— Konzeption, Entwicklung, Einführung einer Portallösung mit Nutzer-Login und Nutzerbereich,
— Erstellung der Datenbanken & Datenbankstruktur,
— Unterstützung bei der Erstellung der IT-Sicherheits- und Datenschutzkonzepte,
— Umsetzung mittels agiler Softwareentwicklung inkl. Prozessdesign und Anforderungserhebung gemeinsam mit dem Auftraggeber,
— Betrieb, Wartung, Pflege und Support.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation im Rahmen des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über das Deutsche Vergabeportal https://www.dtvp.de/
Mit dem Teilnahmentrag ist vom Bewerber eine Unternehmensdarstellung einzureichen. In dieser sind das Unternehmen / die Bewerbergemeinschaft darzustellen und das Leistungsspektrum des Unternehmens / der Bewerbergemeinschaft zu erläutern.
Bei Bewerbergemeinschaften und beteiligten Unternehmen müssen alle Beteiligungsverhältnisse und Verbindungen und die vorgesehene Aufgabenteilung der beteiligten Unternehmen beschrieben werden.
Darüber hinaus sind Anzahl und Orte der Niederlassungen aller beteiligten Unternehmen in Deutschland anzugeben sowie durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
Weitere geforderte Erklärungen im Teilnahmeantrag:
— Erklärung zur Verwendung der Vergabeunterlagen,
— Erklärung über die Einhaltung des Daten- und Steuergeheimnisses,
— Erklärung über unveränderte Vergabeunterlagen,
— Erklärung über die Kostenfreiheit des Teilnahmeantrages,
— Erklärung über nicht erfolgte wettbewerbsbeschränkende Abreden,
— Personenbezogene Daten,
— Auftragsverarbeitungsvereinbarung,
— Erklärung über generalunternehmerschaft / Beauftragung von Unterauftragnehmern,
— Erklärung über Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bewerber.
Hinweis: Die Auftraggeberin kann jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150 a der Gewerbeordnung (GewO) in der aktuell gültigen Fassung anfordern bzw. bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] EUR muss die Auftraggeberin für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a GewO einholen.
Bekanntmachungs-ID:
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMCRRL2.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der AG zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die AG dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB durch die AG geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die AG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.