Akkreditierungsportal für die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-130-FIS

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dakks.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMCRRL2/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMCRRL2
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Beliehene Stelle des Bundes
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Akkreditierung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Akkreditierungsportal für die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-130-FIS
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Aufbau eines webbasierten Akkreditierungsportals, welches den Akkreditierungsprozess effizienter gestalten und beschleunigen soll. Über das Portal soll zukünftig der gesamte Antragsprozess und nachgelagerte Akkreditierungsprozess digital und OZG-konform abgewickelt werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
72212100 Entwicklung von branchenspezifischer Software
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Hauptziel des OZG ist es, den elektronischen Gang zur Behörde unkompliziert und sicher zu gestalten. Für die DAkkS bedeutet das die Digitalisierung des Akkreditierungsverfahrens in einem Portal.

Das Ziel der hier gegenständlichen Ausschreibung ist der Aufbau eines webbasierten Akkreditierungsportals, welches den Akkreditierungsprozess effizienter gestalten und beschleunigen soll. Über das Portal soll zukünftig der gesamte Antragsprozess und nachgelagerte Akkreditierungsprozess digital und OZG-konform abgewickelt werden. Die Konzeption und Umsetzung erfolgen als werkvertragliche Leistung zu einem agilen Festpreis im Wege einer agilen Softwareentwicklung und sollen gegen Ende 2022 abgeschlossen sein.

Weitere Details sind der Anlage 05 Kurzbeschreibung zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Leistungen (Wartung, Pflege, Betrieb, Support und optional Weiterentwicklung) werden auf Basis der EVB-IT über maximal 8 Jahre ausgeschrieben mit jährlicher Kündigungsmöglichkeit des Auftraggebers nach einer Mindestlaufzeit von 4 Jahren.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

— Jahresumsatz; Gewichtung: 15 %,

— Bereichsbezogener Jahresumsatz; Gewichtung: 15 %,

— Referenzprojekte - Softwareentwicklung Portallösung; Gewichtung: 70 %.

Siehe auch Anlage 02 Eignungsmatrix.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Weiterentwicklung des Akkreditierungsportals.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB,

2. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder alternativer Nachweis.

Geförderte Nachweise bzw. Erklärungen - (siehe Anlage 01 Teilnahmeantrag).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Netto-Jahresumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr,

2. Netto-Jahresumsatz in Euro für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Zur Bewertung wird der Durchschnitt der letzten 3 Jahre gebildet. Sollte der Bieter eine Marktpräsenz von unter 3 Jahren aufweisen, ist der Netto-Jahresumsatz in Euro für die abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben.

Bewertung: 0 Punkte: < = 3 Mio. EUR, + 1 Punkt pro zusätzliche [Betrag gelöscht] EUR, 10 Punkte: > 4 Mio. EUR.

3. Netto-Jahresumsatz für Leistungen im Bereich Softwareentwicklung im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr,

4. Netto-Jahresumsatz in Euro für Leistungen im Bereich Softwareentwicklung für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Zur Bewertung wird der Durchschnitt der letzten 3 Jahre gebildet. Sollte der Bieter eine Marktpräsenz von unter 3 Jahren aufweisen, ist der Netto-Jahresumsatz in Euro für die abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben.

Bewertung: 0 Punkte: = < 1,5 Mio. EUR, + 1 Punkt pro zusätzliche [Betrag gelöscht] EUR, 10 Punkte: > 2,5 Mio. EUR.

5. Versicherung der Haftungshöchstsumme: Berufshaftpflichtversicherung und Vermögenschadenshaftpflichtversicherung.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 1: Netto-Jahresumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr von mindestens 3 Mio. EUR,

Zu 3: Netto-Jahresumsatz für Leistungen im Bereich Softwareentwicklung im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr von mindestens 1,5 Mio. EUR,

Zu 5: Berufshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 5 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden pro Schadensfall, mind. 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr, sowie eine Vermögenschadenshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 5 Mio. EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall, mind. 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr, (diese kann auch Teil der Betriebshaftpflichtversicherung sein, sofern sich die Vermögensschäden nicht auf Personen- oder Sachschäden in Folge beziehen). Die Versicherungen müssen im Rahmen und Umfang marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherungen oder vergleichbaren Versicherungen aus einem Mitgliedsstaat der EU entsprechen.

Ein Nachweis kann der ausschreibenden Stelle auf Verlangen vorgelegt werden. Besteht solch eine Versicherung noch nicht, wird die Bestätigung eines Versicherers vorgelegt, dass im Falle eines Vertragsabschlusses eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Der Versicherungsschutz wird für die gesamte Vertragslaufzeit aufrechterhalten.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Referenzprojekte - Softwareentwicklung Portallösung mit folgenden Angaben:

— Name der Referenz,

— Referenznehmer,

— Referenzgeber,

— Branche,

— Ansprechpartner des Referenzgebers,

— Projektlaufzeit,

— Auftragswert,

— Rolle des Unternehmens,

— Beschreibung des Projekts,

— Projektergebnisse & Projekterfolg (Bewertung: 0 Punkte = kein Aspekt eingehalten, 2 Punkte = alle Aspekte eingehalten),

— Inhalte der Leistungserbringung (Bewertung: 2 Punkte = Die Beschreibung ist für mindestens 2 Aspekte nachvollziehbar und plausibel. Zusätzlich je 2 Punkte = Die Beschreibung eines weiteren Aspekts ist nachvollziehbar und plausibel. Hinweis: Maximal 8 Punkte möglich, Aspekte:

— In dem Referenzprojekt wird oder wurde ein Konzept zur Datenmigration aus bestehenden Systemen erstellt,

— In dem Referenzprojekt erfolgt(e) der Portalaufbau modularer mit Konfigurationsmöglichkeiten,

— In dem Referenzprojekt wird oder wurde ein Antragsverfahren inkl. Dokumentenaustausch abgebildet,

— In dem Referenzprojekt erfolgt(e) mit der Portallösung eine Digitalisierung von Fachverfahren auf Bundesebene,

— Im Referenzprojekt erfolgt(e) eine Anbindung von Datenbanksystemen auf SQL-Basis).

Alle Referenzprojekte werden einzeln bewertet. Als Gesamtpunktzahl über alle eingereichten Referenzen wird der Durchschnitt aller eingereichten Referenzprojekte genommen und auf 2 Nachkommastellen gerundet. Die maximal zu erzielende Punktzahl je Referenzprojekt beträgt 10 Punkte.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestens drei in Art und Umfang mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzprojekte. Ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbares Referenzprojekt liegt vor, wenn

— Leistungsgegenstand die Softwareentwicklung einer Portallösung war,

— der Auftragswert in mindestens einem Projekt > = [Betrag gelöscht] EUR betrug (ohne Wartungs- und Pflegeleistungen), ansonsten mindestens > = [Betrag gelöscht] EUR (ohne Wartungs- und Pflegeleistungen),

— die Projekte nach dem 1.1.2017 (ohne Wartungs- und Pflegeleistungen) abgeschlossen wurden und sich im produktiven Einsatz befinden.

Folgende inhaltliche Bestandteile bei mindestens 2 Projekten vorlagen:

— Konzeption, Entwicklung, Einführung einer Portallösung mit Nutzer-Login und Nutzerbereich,

— Erstellung der Datenbanken & Datenbankstruktur,

— Unterstützung bei der Erstellung der IT-Sicherheits- und Datenschutzkonzepte,

— Umsetzung mittels agiler Softwareentwicklung inkl. Prozessdesign und Anforderungserhebung gemeinsam mit dem Auftraggeber,

— Betrieb, Wartung, Pflege und Support.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 01/07/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/02/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Kommunikation im Rahmen des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über das Deutsche Vergabeportal https://www.dtvp.de/

Mit dem Teilnahmentrag ist vom Bewerber eine Unternehmensdarstellung einzureichen. In dieser sind das Unternehmen / die Bewerbergemeinschaft darzustellen und das Leistungsspektrum des Unternehmens / der Bewerbergemeinschaft zu erläutern.

Bei Bewerbergemeinschaften und beteiligten Unternehmen müssen alle Beteiligungsverhältnisse und Verbindungen und die vorgesehene Aufgabenteilung der beteiligten Unternehmen beschrieben werden.

Darüber hinaus sind Anzahl und Orte der Niederlassungen aller beteiligten Unternehmen in Deutschland anzugeben sowie durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.

Weitere geforderte Erklärungen im Teilnahmeantrag:

— Erklärung zur Verwendung der Vergabeunterlagen,

— Erklärung über die Einhaltung des Daten- und Steuergeheimnisses,

— Erklärung über unveränderte Vergabeunterlagen,

— Erklärung über die Kostenfreiheit des Teilnahmeantrages,

— Erklärung über nicht erfolgte wettbewerbsbeschränkende Abreden,

— Personenbezogene Daten,

— Auftragsverarbeitungsvereinbarung,

— Erklärung über generalunternehmerschaft / Beauftragung von Unterauftragnehmern,

— Erklärung über Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bewerber.

Hinweis: Die Auftraggeberin kann jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150 a der Gewerbeordnung (GewO) in der aktuell gültigen Fassung anfordern bzw. bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] EUR muss die Auftraggeberin für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a GewO einholen.

Bekanntmachungs-ID:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YMCRRL2.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der AG zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).

Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).

Teilt die AG dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).

Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB durch die AG geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die AG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/05/2021