Neubau Integriertes Technologie- und Gründerzentrum ITGZ II Referenznummer der Bekanntmachung: 4200353
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE118714904
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22607
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.desy.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Integriertes Technologie- und Gründerzentrum ITGZ II
Neubau Integriertes Technologie- und Gründerzentrum (ITGZ-II) — Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 2-9.
Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY
Notkestraße 85
22607 Hamburg
DEUTSCHLAND
Das Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY plant den Neubau eines Integrierten Technologie- und Gründerzentrums zur Unterbringung der DESY Innovation Factory II am Innovationspark Altona
— Allgemeines:
Das Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY in der Helmholtz-Gemeinschaft ist ein Forschungszentrum für naturwissenschafte Grundlagenforschung mit Sitz in Hamburg und Zeuthen in der Nähe von Berlin. DESY hat 4 Forschungsschwerpunkte: Entwicklung, Bau und Betrieb von Teilchenbeschleinigern, Teilchenphysik, Astroteilchenphysik sowie Forschung mit Photonen.
DESY stellt der Wissenschaft Beschleunigeranlagen zur Verfügung, die von Wissenschaftlern aus über 45 Nationen genutzt werden.
— Kurze Beschreibung:
Das Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY plant den Neubau eines Integrierten Technologie- und Gründerzentrums zur Unterbringung der DESY Innovation Factory II im Innovationspark Altona.
Die DESY Innovation Factory II ist ein essentieller Bestandteil des Gesamtökosystems und der Schlussstein in der strategischen Entwicklungskette von einer Idee aus dem Forschungsumfeld zu einem Produkt in der Anwendung.
Für den Innovationspark Altona wird das Gebäude ein Landmark sein, welches den Auftakt zum Park bildet und innerhalb der Science City stellvertretend für Innovationen aus der Forschung stehen wird. Dabei sollen auf ca. 3 184 m2 Nutzfläche verschiedene Typen von Laboren und Werkstätten, sowie Büro-, Meeting- und Aufenthaltsräume entstehen.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 2-9 gem. §§ 33 ff. HOAI.
— Beschreibung der Beschaffung:
Die Entwicklungen der Science City Hamburg-Bahrenfeld, in dessen Kern DESY als führendes Forschungszentrum steht, sind geprägt von den Themen: Forschung, Lehre, Leben und Innovation. Dieses für Hamburg und Deutschland wissenschaftlich und wirtschaftlich relevante Großprojekt kann seine volle Kraft nur entfalten, wenn alle Bereiche gemeinschaftlich gedacht werden. DESY hat sich daher richtiger Weise entschieden sich nicht nur mit seiner exzellenten Forschung zu beteiligen, sondern auch das Thema Innovation in diesem Quartett besetzt. Die DESY Innovation Factory, die hier im integrierten Technologie- und Gründerzentrum entstehen soll ist der größte und wichtigste Baustein in einer ganzen Reihe von Projekten, die DESY im Bereich Innovation umsetzt. Das DESY Innovation Village, die Start-up Labs Bahrenfeld, die DESY Innovation Factory I auf dem zentralen Campus und die DESY Innovation Factory II im Innovationspark am Vorhornweg bilden ein einzigartiges Ökosystem zur Förderung des Transfers von Innovationen aus der Wissenschaft in die Gesellschaft.
Die DESY Innovation Factory II soll im Gebäude des ITGZ-II im Innovationspark Altona einziehen. Sie ist ein essentieller Bestandteil des Gesamtökosystems und der Schlussstein in der strategischen Entwicklungskette von einer Idee aus dem Forschungsumfeld zu einem Produkt in der Anwendung. Hier finden die Unternehmen die aus dem Transfer der Innovationen aus der Wissenschaft entstanden sind langfristig ihre Wirkungsstätte. Diese Unternehmen sind Kunden, Partner und Zulieferer der Forschungseinrichtungen in der Science City und deshalb ein wichtiger Bestandteil des Ökosystems.
Für den Innovationspark Altona wird das Gebäude ein Landmark sein, welches den Auftakt zum Park bildet und innerhalb der Science City stellvertretend für Innovationen aus der Forschung stehen wird. Dabei sollen auf ca. 3 184 m2 Nutzfläche verschiedene Typen von Laboren und Werkstätten, sowie Büro-, Meeting- und Aufenthaltsräume entstehen. Im Gegensatz zum Standort auf dem Campus wird hierbei nicht primär eine offene Innovationskultur gelebt, sondern die für etablierte Unternehmen wichtige Vertraulichkeit durch in sich geschlossene Bereiche sichergestellt. Der Austausch zwischen den Unternehmen und den Mitarbeitenden dieser Unternehmen wird jedoch dennoch gefördert. Dafür werden die zentralen Flächen wie Teeküchen, Aufenthalts- und Seminar, sowie Veranstaltungsflächen analog zum Campus-Standort so gestaltet sein, dass ein Austausch gefördert wird und sich die Unternehmen dort begegnen. Ergänzend dazu wird ein breites Angebot an Netzwerkveranstaltungen den Innovationspark beleben und zum Austausch anregen.
Der Baukörper soll in kompakter Form an der Ecke der Kreuzung Luruper Hauptstraße / Elbgaustraße entstehen und sowohl zur Straße, als auch zum Park hin orientiert sein. Die Labor- und Werkstatträume werden dabei ca. 43 % der Nutzfläche ausmachen und die Büroflächen ebenfalls ca. 43 %.
Es sind Flächen für insgesamt 4 unterschiedliche Nutzer aus folgenden Bereichen vorzusehen:
— Detektorentwicklung,
— Nanotechnologie,
— Lasertechnologie I,
— Lasertechnologie II.
Geplant sind der Baubeginn im Juli 2023 und die Nutzungsaufnahme des Gebäudes im Juli 2025.
Weitere Informationen zur geplanten Maßnahme sind den vorliegenden Planunterlagen aus dem städtebaulichen Gutachten, die den Ausschreibungsunterlagen als „Vergabeunterlage G - Plan- und Informationsunterlagen“ beigefügt sind, zu entnehmen.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 2-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Zunächst wird in der Beauftragungsstufe 1 a die Leistungsphasen 2 und 3 (Vorplanungund Entwurfsplanung) gemäß § 34 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 4 bis 9 werden in den weiteren Beauftragungsstufen abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Die Baukosten für die Kostengruppen 300-400 wurden grob auf 10,25 Mio. EUR geschätzt.
1. Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2018-2020 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) - Wichtung 5 %.
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
— durchschnittlicher Gesamtumsatz ≥ [Betrag gelöscht] EUR / a (5 Pkt.),
— durchschnittlicher Gesamtumsatz < [Betrag gelöscht] EUR / a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR / a (4 Pkt.),
— durchschnittlicher Gesamtumsatz < [Betrag gelöscht] EUR / a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR / a (3 Pkt.),
— durchschnittlicher Gesamtumsatz < [Betrag gelöscht] EUR / a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR / a (2 Pkt.),
— durchschnittlicher Gesamtumsatz < [Betrag gelöscht] EUR / a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR / a (1 Pkt.),
— durchschnittlicher Gesamtumsatz < [Betrag gelöscht] EUR / a (0 Pkt.).
2. Angabe der durchschnittlich Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2018-2020 für das gesamte Büro des Bewerbers und der im Themenbereich der ausgeschriebenen Planungsleistung arbeitenden Beschäftigten, aufgeteilt in Berufsgruppen (Führungskräfte, Ingenieure, sonst. Mitarbeiter) (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) - Wichtung 5 %.
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
— durchschnittlich ≥ 10 Gesamtmitarbeiter (5 Pkt.),
— durchschnittlich < 10 Gesamtmitarbeiter und ≥ 8 Gesamtmitarbeiter (4 Pkt.),
— durchschnittlich < 8 Gesamtmitarbeiter und ≥ 6 Gesamtmitarbeiter (3 Pkt.),
— durchschnittlich < 6 Gesamtmitarbeiter und ≥ 4 Gesamtmitarbeiter (2 Pkt.),
— durchschnittlich < 4 Gesamtmitarbeiter und ≥ 2 Gesamtmitarbeiter (1 Pkt.),
— durchschnittlich < 2 Gesamtmitarbeiter (0 Pkt.).
3. Darstellung von max. 3 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren von 1.1.2016 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. - Wichtung 90 %
Referenzprojekte die vor dem 1.1.2016 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch die 3 Referenzprojekte jeweils erfüllt sein:
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein öffentlich gefördertes Projekt, das unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt werden musste (max. 3 Pkt.),
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubaumaßnahme (max. 3 Pkt.),
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Forschungs- bzw. Laborgebäude bzw. ein Gebäude mit vergleichbarer technischer Anforderung und Komplexität (max. 8 Pkt.),
— Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Kosten (Kgr. 300 + 400) ≥ 10 Mio. EUR brutto) (max. 5 Pkt.),
— Bei dem Referenzprojekt musste eine große Anzahl an unterschiedlichen, individuellen Nutzern planerisch berücksichtigt werden (hier: mindestens 3 verschiedene Nutzer) (max. 4 Pkt.),
— Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 34 HOAI) erbracht (max. 4 Pkt.),
— Derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen (max. 3 Pkt.).
Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden.
Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (5 Punkte + 5 Punkte + 3 x 30 Punkte).
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlage C — Kriterienkatalog“ zu entnehmen.
Beschreibung der Optionen:
Leistungsphasen 4-9 gemäß § 34 HOAI:
— Leistungsstufe 1 b: Leistungsphase 4 gemäß § 34 HOAI,
— Leistungsstufe 2: Leistungsphase 5 gemäß § 34 HOAI,
— Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 6 + 7 gemäß § 34 HOAI,
— Leistungsstufe 4: Leistungsphase 8 gemäß § 34 HOAI,
— Leistungsstufe 5: Leistungsphase 9 gemäß § 34 HOAI.
Ggf. Besondere Leistungen gem. Anlage 10 HOAI.
Die Beauftragung der vorgenannten Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen und / oder Besonderen Leistungen ist optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend).
2. Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht.
3. Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV).
4. Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen.
5 a) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
5 b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
5 c) Erklärung über das kumulative Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 98c Abs. 1 AufenthG und § 21 SchwArbG.
6. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
7. Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm diefür den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Nachweis der Versicherung über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2018-2020) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (KG 300 + 400, DIN 276, brutto), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten.
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, die über einen Befähigungsnachweis für Tätigkeiten auf dem Gebiet der Architektur verfügen, der in Richtlinie 85/384/EWG (Architektenrichtlinie) aufgeführt ist, oder dessen Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist und der Berufsträger durch Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure auch über die Bauvorlageberechtigung verfügt. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7 benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung / Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen / -angebote gelten auch mehrere Bewerbungen / Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126 b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber / Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags / Angebots.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber / Bieter sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform / Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahme- bzw. Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber / Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Nach Auswertung der Teilnahmeanträge nach § 46 VgV sowie § 51 VgV werden die 3-5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Erarbeitung eines Lösungsansatzes im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Lösungsvorschlägen (= Teilleistungen der Gebäudeplanung der Lph. 2 (HOAI § 34)) sowie zur Einreichung eines Erstangebotes aufgefordert. Die geplante Vorgehensweise beim Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschlägen (inkl. Bewertungsmodalitäten) ist den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ort: Hamburg
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 22607
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.desy.de