Sicherheitsdienste für das Amt für Migration Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000034
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienste für das Amt für Migration
Für alle Dienstgebäude des Amtes für Migration ist ab 1.7.2021 ein Sicherheitsdienstleister erforderlich. Für die Rückführungseinrichtung (Objekt Rahmoor 1) wurde ein separater Vertrag geschlossen. Dieser läuft noch bis einschließlich 23.10.2021. Die Dienstleistung für die Rückführungseinrichtung ab 24.10.2021 ist Teil dieser Ausschreibung. Ein Sicherheitsdienstleister ist zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in den Dienstgebäuden zwingend notwendig.
Die Leistung wird entsprechend der folgenden Lose vergeben:
— Los 1: Hammer Straße 30-34; Süderstraße 32b,
— Los 2: Bargkoppelweg 66a; Bargkoppelstieg 10-14; Bargkoppelweg 60,
— Los 3: Rückführungseinrichtung (ab 24.10.2021).
Sicherheitsdienste für die Objekte Hammer Straße 30-34 und Süderstraße 32b
Ab dem 1.7.2021 ist ein Sicherheitsdienst für die genannten Objekte erforderlich. Die Aufgaben ergeben sich aus dem technischen Leistungsverzeichnis.
Sicherheitsdienste Bargkoppelweg 66a; Bargkoppelstieg 10-14; Bargkoppelweg 60
Für die genannten Objekte sind ab dem 1.7.2021 Sicherheitsdienste erforderlich. Die genauen Aufgaben ergeben sich aus dem Technischen Leistungsverzeichnis.
Sicherheitsdienste für die Rückführeinrichtung Rahmoor 1
Für die Sicherheitsdienste in dem o.g. Objekt sind – abweichend von den übrigen Losen – ab dem 24.10.2021 erforderlich. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Technischen Leistungsverzeichnis.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitsdienste für die Objekte Hammer Straße 30-34 und Süderstraße 32b
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitsdienste Bargkoppelweg 66a; Bargkoppelstieg 10-14; Bargkoppelweg 60
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitsdienste für die Rückführeinrichtung Rahmoor 1
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Die Angebote waren ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen waren ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
— Die Finanzbehörde behielt sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
— Fragen von Bewerbern waren ausschließlich über die Bieterkommunikation unterwww.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten wurden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern war den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen wurden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behielt sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingingen.
— Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters war nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften war ein Bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet grundsätzlich gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft waren die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
— Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge lag beim Auftragnehmer.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag(auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.