„Objektplanung Gebäude“ Referenznummer der Bekanntmachung: HH_Gemeindezentrums Achtern Born 127

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20357
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stattbau-hamburg.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

„Objektplanung Gebäude“

Referenznummer der Bekanntmachung: HH_Gemeindezentrums Achtern Born 127
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind die erforderlichen Leistungen der „Objektplanung“ gem. §34 in Anlehnung an die Anlage 10 HOAI in den LPH 1-9 für die nachfolgenden Leistungen:

„Sanierung und Umbau des Gemeindezentrums Achtern Born 127“.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Niedrigstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR / höchstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR das berücksichtigt wurde
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

KL!CK Kindermuseum Hamburg

Achtern Born 127

22549 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das KL!CK Kindermuseum ist seit 2004 am Osdorfer Born mit rund 50 000 Besuchern pro Jahr ein sehr erfolgreiches Museum von gesamt-städtischer und überregionaler Bedeutung. Als eines der größten Kindermuseen in Deutschland trägt es zur Entwicklung der Museumspädagogik und der außerschulischen Lernorte bundesweit bei.

Es bietet für Kinder bis zu 12 Jahren Ausstellungen zu 5 unterschiedlichen Themenbereichen, ergänzt um eine Wechselausstellung. Neben Ausstellungsbesuchen werden für Schulen und Kitas spezielle Angebote offeriert.

Das KL!CK Kindermuseum wurde 2004 im Gemeindezentrum der evangelischen Maria-Magdalena-Gemeinde angesiedelt. Zu diesem Zweck wurden große Flächen des Gemeinde- und Kirchenhauses umgebaut: Der Gottesdienstraum wurde abgetrennt und erhielt einen eigenen Eingang im Südwesten. Im ehemaligen Foyer und den Gemeinderäumen wurde das KL!CK Kindermuseum auf einer Fläche von rd. 1 550 m2 Nettoraumfläche eingerichtet. Die Flächen wurden vom Verein KL!CK Kindermuseum e. V. angemietet. Eine weitere Teilfläche im Gemeindezentrum (rd. 500 m2 Nettoraumfläche) wird seither durch die Integrations-Kindertagesstätte Maria Magdalena (Kita) genutzt.

Das Gemeindezentrum weist einen großen Sanierungsstau auf. In einem ersten Schritt hat die KG Stattbau Hamburg Stadtentwicklungsgesellschaft mbH mit einer Projektentwicklung inkl. einer Planung für einen arrondierenden Neubau beauftragt und ein Sanierungsgutachten für das Gemeindezentrum und die ebenfalls unter Denkmalschutz stehenden Pastorate vergeben. Zusätzlich hat die KG ein statisches Gutachten beauftragt. Das Ergebnis liegt vor. Demnach bestehen keine Bedenken hinsichtlich der Sanierungsfähigkeit des Gebäudes, insbesondere auch im Hinblick auf die statische Belastbarkeit.

Das BAA hat die Überlegungen der KG zum Anlass genommen, seinerseits die Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten des KL!CK Kindermuseums in einer Machbarkeitsstudie inklusive Raumkonzept untersuchen zu lassen.

Die Machbarkeitsstudie zur Zukunft des KL!CK Kindermuseums kommt zu dem Schluss, dass es möglich ist, das Gemeindezentrum für einen zukunftsfähigen Betrieb des KL!CK Kindermuseums zu sanieren und umzubauen. Die Sanierung ist auch aus Sicht des Denkmalschutzes, der das Kirchengebäude als ein signifikantes Bauwerk der 1960-70er Jahre mit einer markanten Form der Konstruktion mit asymmetrischen Sheddächern einstuft, zu bevorzugen. Die Anlage hat daher eine hohe architektonische Bedeutung. Darüber hinaus stellt das Kirchengebäude einen erheblichen Anteil an einer lebendigen Stadteilmitte des Osdorfer Borns dar.

Das Gemeindezentrum der evangelischen Maria Magdalena Gemeinde umfasst eine Bruttogeschossfläche (BGF) von rd. 2 818 m2 (entspricht rd. 2 493 m2 Nettoraumfläche). Das Raumprogramm das zukünftige KL!CK Kindermuseum umfasst eine Gesamtfläche von rd. 2 240 m2 BGF und strebt eine Nettoraumfläche von rund 2 000 m2 an. Die endgültige Quadratmeterzahl der Nettoraumfläche kann erst nach der Sanierung durch eine Vermessung festgelegt werden. Es besteht Einvernehmen, dass das KL!CK Kindermuseum nach der Sanierung und dem barrierefreien Umbau künftig eine Fläche von rd. 2 240 m2 BGF nutzt. Das entspricht rd. 79,5 % der gesamten BGF des Gebäudes. Die Flächenerweiterung in Höhe von rd. 480 m2 BGF entspricht rd. 424 m2 Nettoraumfläche und ergibt sich aus der Machbarkeitsstudie. Die Flächenerweiterung dient einer zukunftsorientierten räumlichen Anpassung des Museums und beinhaltet neben den erhöhten Anforderungen an die Barrierefreiheit und den Lärmschutz zusätzliche Räumlichkeiten für Ausstellungsflächen und Sozialräume.

Die KG nutzt damit künftig rd. 578 m2 BGF. Das entspricht einer Nettoraumfläche von 517 m2, die nach der Sanierung vermessen wird. Das entspricht rd. 20,5 % der gesamten BGF des Gebäudes.

Für ca. 60 m2 der neu durch die Kirchengemeinde genutzten Fläche sind Umbau- und Sanierungsmaßnahmen vorgesehen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Darstellung des Büros und des Projektteams sowie Erläuterungen zur inneren Organisation innerhalb des Projektteams (Verantwortlichkeiten, Ansprechpartner, Zusammenarbeit, Entscheidungswege etc.) / Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: Persönliche Vorstellung der Projektleitung, stellv. Projektleitung und Objektüberwachung inkl. des jeweiligen beruflichen Werdegangs und konkreter (vergleichbarer) Projekterfahrungen der Personen für die Leistungen der „Objektplanung Gebäude“ / Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: Vorschläge bzw. Darstellung der ersten Schritte / Abläufe zur Herangehensweise an die Aufgabenstellung zur Abwicklung dieses konkreten Projektes unter Berücksichtigung der vorliegenden Machbarkeitsstudie, sowie zur Koordinierung der am Projekt beteiligten Akteure (z.B. Fachplaner, Bauherr, Nutzer, insbesondere Denkmalschutz) und Integration in den Planungs- und Entscheidungsprozess., ggf. unter Zuhilfenahme der Ansätze / Arbeitsergebnisse eines vergleichbaren Referenzprojektes und Darstellung der erzielten Erfolge. / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Konzeptionelle Ansätze zur wirtschaftlichen Umsetzung der Maßnahmen; inbesondere zur Kostenermittlung mit Darstellung wirtschaftlicher Varianten und sukzessiver Kostenverfolgung (inkl. Prognosen) im Projektverlauf. Sowie Einschätzung der vorliegenden geplanten Projektkosten. / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Konzeptionelle Herangehensweise zur Aufstellung der Terminpläne und Fortschreibung dieser für verschiedene Phasen des Projektes in Planung und Ausführung nebst Integration der Termine der fachlich Beteiligten / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Konzeptionelle Ansätze zur Abwicklung dieser konkreten Aufgabe unter Berücksichtigung der Aspekte des Denkmalschutzes, der Schnittstelle zwischen dem Gemeindezentrum Kl!ck und der Kirche, sowie logistischen Ansätzen zur Sanierung im laufenden Betrieb / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen z. B. in Bezug auf die Sicherstellung der örtl. Präsenz bzw. örtl. Nähe, Darstellung der Kapazitätseinsatzplanung während der Planungs- und Ausführungsphase, Umgang mit Urlaubs- und Krankheitszeiten, Konzept einer Besprechungssystematik während der Ausführungsphase / Gewichtung: 10 %
Preis - Gewichtung: 20 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise.

Der Auftragnehmer hat weitere (Stufen-)Leistungen aus diesem Verfahren umzusetzen, sofern die letztmalig abgenommene Leistung nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Er hat mit der weiteren Leistungserbringung innerhalb einer Frist nach schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber von 4 Wochen unter Einsatz der vorgesehenen Personalkapazitäten gem. der mit dem Angebot eingereichten Kapazitätseinsatzplanung unter Berücksichtigung der aktuellen Projektsituation und Erfordernissen zu beginnen.

Der Auftraggeber behält sich vor, auf eine Übertragung der optionalen stufenweisen Leistungen (alle Leistungen nach den LPH 1-9) zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen dieses Verfahrens besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.

Für bereits beauftragte, aber noch nicht erbrachte Leistungen gilt im Falle der Kündigung § 649 BGB.

Der konkrete Ablauf zur stufenweisen Beauftragung kann den beiden nachfolgenden Absätzen entnommen werden.

Nach Abschluss des Verfahrens werden die Leistungsphasen 1-4 für das Leistungsbild „Objektplanung Gebäude“ als 1. Stufe beauftragt.

Die weiteren Leistungsphasen 5-7 werden als 2. Stufe beauftragt so wie die Leistungsphasen 8-9 werden als 3. Stufe durch separate Auftragsschreiben des Auftraggebers beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung oder Erhöhung des Honorars kann nicht abgeleitet werden.

Der Auftraggeber behält sich vor, auf eine Übertragung der Leistungen der Stufen 02 und 03 zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen der weiteren Stufen besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 174-420501
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: XX
Bezeichnung des Auftrags:

Gemeindezentrums Achtern Born 127: „Objektplanung Gebäude“

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
31/05/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20099
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.dohse-architekten.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Niedrigstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR / höchstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YMRRRJU

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.

Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/05/2021