„Objektplanung Gebäude“ Referenznummer der Bekanntmachung: HH_Gemeindezentrums Achtern Born 127
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20357
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stattbau-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
„Objektplanung Gebäude“
Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind die erforderlichen Leistungen der „Objektplanung“ gem. §34 in Anlehnung an die Anlage 10 HOAI in den LPH 1-9 für die nachfolgenden Leistungen:
„Sanierung und Umbau des Gemeindezentrums Achtern Born 127“.
KL!CK Kindermuseum Hamburg
Achtern Born 127
22549 Hamburg
Das KL!CK Kindermuseum ist seit 2004 am Osdorfer Born mit rund 50 000 Besuchern pro Jahr ein sehr erfolgreiches Museum von gesamt-städtischer und überregionaler Bedeutung. Als eines der größten Kindermuseen in Deutschland trägt es zur Entwicklung der Museumspädagogik und der außerschulischen Lernorte bundesweit bei.
Es bietet für Kinder bis zu 12 Jahren Ausstellungen zu 5 unterschiedlichen Themenbereichen, ergänzt um eine Wechselausstellung. Neben Ausstellungsbesuchen werden für Schulen und Kitas spezielle Angebote offeriert.
Das KL!CK Kindermuseum wurde 2004 im Gemeindezentrum der evangelischen Maria-Magdalena-Gemeinde angesiedelt. Zu diesem Zweck wurden große Flächen des Gemeinde- und Kirchenhauses umgebaut: Der Gottesdienstraum wurde abgetrennt und erhielt einen eigenen Eingang im Südwesten. Im ehemaligen Foyer und den Gemeinderäumen wurde das KL!CK Kindermuseum auf einer Fläche von rd. 1 550 m2 Nettoraumfläche eingerichtet. Die Flächen wurden vom Verein KL!CK Kindermuseum e. V. angemietet. Eine weitere Teilfläche im Gemeindezentrum (rd. 500 m2 Nettoraumfläche) wird seither durch die Integrations-Kindertagesstätte Maria Magdalena (Kita) genutzt.
Das Gemeindezentrum weist einen großen Sanierungsstau auf. In einem ersten Schritt hat die KG Stattbau Hamburg Stadtentwicklungsgesellschaft mbH mit einer Projektentwicklung inkl. einer Planung für einen arrondierenden Neubau beauftragt und ein Sanierungsgutachten für das Gemeindezentrum und die ebenfalls unter Denkmalschutz stehenden Pastorate vergeben. Zusätzlich hat die KG ein statisches Gutachten beauftragt. Das Ergebnis liegt vor. Demnach bestehen keine Bedenken hinsichtlich der Sanierungsfähigkeit des Gebäudes, insbesondere auch im Hinblick auf die statische Belastbarkeit.
Das BAA hat die Überlegungen der KG zum Anlass genommen, seinerseits die Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten des KL!CK Kindermuseums in einer Machbarkeitsstudie inklusive Raumkonzept untersuchen zu lassen.
Die Machbarkeitsstudie zur Zukunft des KL!CK Kindermuseums kommt zu dem Schluss, dass es möglich ist, das Gemeindezentrum für einen zukunftsfähigen Betrieb des KL!CK Kindermuseums zu sanieren und umzubauen. Die Sanierung ist auch aus Sicht des Denkmalschutzes, der das Kirchengebäude als ein signifikantes Bauwerk der 1960-70er Jahre mit einer markanten Form der Konstruktion mit asymmetrischen Sheddächern einstuft, zu bevorzugen. Die Anlage hat daher eine hohe architektonische Bedeutung. Darüber hinaus stellt das Kirchengebäude einen erheblichen Anteil an einer lebendigen Stadteilmitte des Osdorfer Borns dar.
Das Gemeindezentrum der evangelischen Maria Magdalena Gemeinde umfasst eine Bruttogeschossfläche (BGF) von rd. 2 818 m2 (entspricht rd. 2 493 m2 Nettoraumfläche). Das Raumprogramm das zukünftige KL!CK Kindermuseum umfasst eine Gesamtfläche von rd. 2 240 m2 BGF und strebt eine Nettoraumfläche von rund 2 000 m2 an. Die endgültige Quadratmeterzahl der Nettoraumfläche kann erst nach der Sanierung durch eine Vermessung festgelegt werden. Es besteht Einvernehmen, dass das KL!CK Kindermuseum nach der Sanierung und dem barrierefreien Umbau künftig eine Fläche von rd. 2 240 m2 BGF nutzt. Das entspricht rd. 79,5 % der gesamten BGF des Gebäudes. Die Flächenerweiterung in Höhe von rd. 480 m2 BGF entspricht rd. 424 m2 Nettoraumfläche und ergibt sich aus der Machbarkeitsstudie. Die Flächenerweiterung dient einer zukunftsorientierten räumlichen Anpassung des Museums und beinhaltet neben den erhöhten Anforderungen an die Barrierefreiheit und den Lärmschutz zusätzliche Räumlichkeiten für Ausstellungsflächen und Sozialräume.
Die KG nutzt damit künftig rd. 578 m2 BGF. Das entspricht einer Nettoraumfläche von 517 m2, die nach der Sanierung vermessen wird. Das entspricht rd. 20,5 % der gesamten BGF des Gebäudes.
Für ca. 60 m2 der neu durch die Kirchengemeinde genutzten Fläche sind Umbau- und Sanierungsmaßnahmen vorgesehen.
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise.
Der Auftragnehmer hat weitere (Stufen-)Leistungen aus diesem Verfahren umzusetzen, sofern die letztmalig abgenommene Leistung nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Er hat mit der weiteren Leistungserbringung innerhalb einer Frist nach schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber von 4 Wochen unter Einsatz der vorgesehenen Personalkapazitäten gem. der mit dem Angebot eingereichten Kapazitätseinsatzplanung unter Berücksichtigung der aktuellen Projektsituation und Erfordernissen zu beginnen.
Der Auftraggeber behält sich vor, auf eine Übertragung der optionalen stufenweisen Leistungen (alle Leistungen nach den LPH 1-9) zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen dieses Verfahrens besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Für bereits beauftragte, aber noch nicht erbrachte Leistungen gilt im Falle der Kündigung § 649 BGB.
Der konkrete Ablauf zur stufenweisen Beauftragung kann den beiden nachfolgenden Absätzen entnommen werden.
Nach Abschluss des Verfahrens werden die Leistungsphasen 1-4 für das Leistungsbild „Objektplanung Gebäude“ als 1. Stufe beauftragt.
Die weiteren Leistungsphasen 5-7 werden als 2. Stufe beauftragt so wie die Leistungsphasen 8-9 werden als 3. Stufe durch separate Auftragsschreiben des Auftraggebers beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung oder Erhöhung des Honorars kann nicht abgeleitet werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, auf eine Übertragung der Leistungen der Stufen 02 und 03 zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen der weiteren Stufen besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gemeindezentrums Achtern Born 127: „Objektplanung Gebäude“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20099
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.dohse-architekten.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMRRRJU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.