IT-Betriebsunterstützung Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2020-020-17-IT2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Betriebsunterstützung
IT-Betriebsunterstützung in der Cliententwicklung.
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Vertragsgegenstand ist die IT-Betriebsunterstützung in der Cliententwicklung des Deutschen Bundestages. Die in der Anlage 1 „Preisangaben“ angegebenen Anzahlen an Personentagen beruhen auf bisherigen Erfahrungen und stellen weder eine Bedarfsunter- noch eine Bedarfsobergrenze dar, sondern sollen dem Auftragnehmer als Orientierung für das zu erwartende Auftragsvolumen dienen. Eine Überschreitung der angegebenen Personentagesanzahlen ist möglich. Ein Anspruch auf das Erreichen eines bestimmten Jahreskontingents besteht nicht. Pro Jahr fallen voraussichtlich 600 Personentage an. Dies entspricht bei einer maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren insgesamt 2 400 Personentagen. Zusätzlich werden voraussichtlich weitere 75 Personentage im Jahr 2021 für den Wahlperiodenwechsel sowie weitere 75 Personentage im Jahr 2022 für eine Office-Migration benötigt. Die Leistungserbringung für die Office-Migration kann sich auch noch bis in das Jahr 2023 erstrecken. Es werden mindestens 200 Personentage pro Jahr beauftragt (Mindestabnahmemenge).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.