Befahrung und Zustandserfassung sowie Bewertung und Auswertung der übrigen Bezirksstraßen in Hamburg (ZEB2021üBS) Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2021000158
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Befahrung und Zustandserfassung sowie Bewertung und Auswertung der übrigen Bezirksstraßen in Hamburg (ZEB2021üBS)
Die Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur auf dem Niveau, die mit den gesellschaftlichen Erwartungen korrespondiert, gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Straßenbauverwaltung. Die Zustandsdaten stellen hierbei die wichtigste Grundlage dar. Die hohe Qualität der Zustandsdaten, deren Aktualität und Vollständigkeit beeinflussen entscheidend die Qualität des Erhaltungsmanagements. Die Zustandserfassung und Zustandsbewertung wird in Hamburg auf den übrigen Bezirksstraßen zum 2. Mal nach 2016/17 realisiert. Die ZEB-Kampagnen werden turnusmäßig durchgeführt, um die Zustandsdaten zu beschaffen und aufzubereiten, so dass sie in die Entscheidungsprozesse im Erhaltungsmanagement integriert werden können. Die Zustandsdaten werden neben der direkten Erhaltungsplanung auch für die Analyse der Zustandsdynamik sowie zur monetären Bewertung der Straßeninfrastruktur (Doppik) benötigt.
Befahrung und Zustandserfassung
Befahrung und Zustandserfassung auf dem Netz der übrigen Bezirksstraßen
Möchten Sie Ihr Angebot auf Los 1 abgeben, füllen Sie bitte alle Preispositionen unter Ziffer 1.1 bis Ziffer 1.8 für Los 1 vollständig aus.
Auswertung und Bewertung
Auswertung und Bewertung der Daten
Möchten Sie Ihr Angebot für Los 2 abgeben, füllen Sie bitte alle Preispositionen unter Ziffer 2.1 bis Ziffer 2.37 vollständig aus.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Befahrung und Zustandserfassung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45356
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auswertung und Bewertung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE71 Darmstadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters war nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften war ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft waren die unter III.1.1) genannten einzureichenden Unterlagen E1 und S1 ausgefüllt und unterschrieben einzureichen,
— Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim AN.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
Nachprüfungsanträge sind schriftlich an die unter VI.4.1) zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu richten. Zusätzlich ist der Nachprüfungsantrag per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an die ebenfalls unter VI.4.1) genannte E-Mail-Anschrift zusenden.