Vertrag über die Einführung eines Verfahrens zur digitalen Identifikation
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bitmarck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vertrag über die Einführung eines Verfahrens zur digitalen Identifikation
Gegenstand des Auftrages ist die Bündelung von Bestandsverträgen der Mitglieder des Auftraggebers über Verfahren zur digitalen Identifikation durch einen einheitlichen Auftragnehmer, welcher die Abwicklung, Anbindung, Bereitstellung und Beratung hinsichtlich dieser Verfahren erbringen wird.
Gegenstand des Auftrages ist die Bündelung von Bestandsverträgen der Mitglieder des Auftraggebers über Verfahren zur digitalen Identifikation durch einen einheitlichen Auftragnehmer, welcher die Abwicklung, Anbindung, Bereitstellung und Beratung hinsichtlich dieser Verfahren erbringen wird.
Der unter Abschnitt II.1.7) angegebene Auftragswert ist fiktiv. Die Veröffentlichung des tatsächlichen Auftragswertes unterbleibt gemäß § 39 Abs. 6 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Gegenstand des Auftrages ist die Bündelung von Bestandsverträgen der Mitglieder des Auftraggebers über Verfahren zur digitalen Identifikation durch einen einheitlichen Auftragnehmer, welcher die Abwicklung, Anbindung, Bereitstellung und Beratung hinsichtlich des Verfahrens zur digitalen Identifikation erbringen wird.
Es sollen vorliegend Synergieeffekte aus dem gemeinsamen Management des Verfahrens zur digitalen Identifikation sowie verbesserte Konditionen herbeigeführt werden. Die Bündelung und Erbringung der Leistungen kann vorliegend nur durch den Auftragnehmer IBM Deutschland GmbH erbracht werden, da diese zum einen das im Leistungsportfolio des Auftraggebers noch fehlende Verfahren (Selfie-Identverfahren) erbringen kann und zum anderen allein die IBM Deutschland GmbH aufgrund umfangreicher Vorbeauftragung technisch und vertraglich in der Lage ist, die Prozesse zur Bündelung der Verfahren abzubilden.
Die IBM Deutschland GmbH wird dabei folgende Leistungen erbringen:
— Beratung und Unterstützung hinsichtlich des Projekt-set-up, Rolloutplanung und Integrationskonzept,
— Beratung und Unterstützung in der Delta-Zulassung des FdV (Frontend des Versicherten) und des Signaturdienstes,
— Initialisierung BITMARCK als übergreifender „Test-Mandant“,
— Aktivierung und Einrichtung (Onboarding) der teilnehmenden Kassen,
— Branding der kassenspezifischen App (Basiskonfiguration im Standard),
— Selfie-Indent-Verfahren (basierend auf Robo-Ident-Technologie) im Kontext der ePA Registrierung,
— Robo-Identverfahren für das zentrale IAM der BITMARCK. Damit wird ein zentrales Identverfahren für bitGo, Online GS und weitere digitale Services der BITMARCK für alle Kunden bereitgestellt,
— Robo-Ident Verfahren inkl. eGK Vorder- und Rückseite zur Bestätigung der Person und Herstellung des Bezugs zur eGK,
— Pflege und Support,
— Projektsteuerung und Projekt Management Office (PMO).
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vertrag über die Einführung eines Verfahrens zur digitalen Identifikation
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ehningen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71139
Land: Deutschland
Telefon: +49 7034150
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.ibm.com/de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de