U2, Kaiserdamm, barrierefreier Ausbau — Aufzug 1 Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0650-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
U2, Kaiserdamm, barrierefreier Ausbau — Aufzug 1
Bauleistungen für den barrierefreien Ausbau im Rahmen der Errichtung eines Aufzuges.
U-Bahnhof Kaiserdamm (U2)
Berlin
— 80 lfm Bauzaun,
— 25 m2 Staubschutzwände,
— 360 m³ Gerüstbauarbeiten,
— 150 m2 HDI-Arbeiten,
— 600 m³ Erdarbeiten,
— 105 m2 Maurerarbeiten,
— 88 m³ Stahlbetonbauarbeiten,
— 80 m2 Naturwerksteinarbeiten,
— 155 m2 Abdichtungsarbeiten,
— 105 m2 Putzarbeiten,
— 38 m2 Asphaltarbeiten,
— 7 t Metall- und Stahlbauarbeiten,
— 79 m2 Verglasungsarbeiten,
— 210 m2 Maler- und Lackierarbeiten,
— 5 m2 Betonerhaltungsarbeiten,
— 410 m2 Abbrucharbeiten.
Die Bauarbeiten können anteilig nur in der betriebsfreien Zeit von 1.15 bis 3.15 Uhr durchgeführt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
U2, Kaiserdamm, barrierefreier Ausbau — Aufzug 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Zuschlagsserteilung erfolgte nach Ablauf der Einspruchsfrist am 31.5.2021.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.