Busbeschaffung 2021-2025
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27570
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bremerhavenbus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Busbeschaffung 2021-2025
Rahmenvereinbarung für den Einzelabruf von bis zu 18 (Höchstabnahmemenge) neuen Niederflur-Gelenk-Omnibussen.
Die Rahmenvereinbarung beinhaltet verbindlich geplante Einzelabrufe von:
— 4 Niederflur-Gelenk-Omnibusse im Jahr 2021.
Die Rahmenvereinbarung beinhaltet weiterhin unverbindlich geplante Einzelabrufe von:
— 3 Niederflur-Gelenk-Omnibusse im Jahr 2022,
— 3 Niederflur-Gelenk-Omnibusse im Jahr 2023,
— 4 Niederflur-Gelenk-Omnibusse im Jahr 2024,
— 4 Niederflur-Gelenk-Omnibusse im Jahr 2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder gleichwertiger Bescheinigung des Herkunftslandes des Bewerbers mit beglaubigter Übersetzung ins Deutsche oder falls keine Eintragungspflicht ins Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bewerber keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen,
— keine unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen nach § 1 GWB,
— Zertifikat über die Einführung eines QM-Systems nach EN ISO 9001:2015,
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. §§123, 124 GWB,
— Eigenerklärung über die Beteiligungsverhältnisse anderer Unternehmer am Unternehmen des Bewerbers, sowie des Bewerbers an anderen Unternehmen.
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, sowie den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren hinsichtlich der Leistung, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist,
— Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass über das Gesamtvermögen des Bewerbers weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, oder die Eröffnung beantragt, oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und er sich nicht in Liquidation befindet,
— Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der Bewerber eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung) nachweisen kann, oder diese im Falle der Mitteilung über die beabsichtigte Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber bis zur Auftragserteilung nachgewiesen wird,
— Bonitätsauskunft der Creditreform oder eines vergleichbaren Institutes.
— Referenzliste mit Angabe des Auftragsvolumens, das mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist,
— leistungsfähige Organisationsstruktur Produktbereich Omnibusse, Auflistung der hierfür vorhandenen Ausrüstung,
— Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durschnittlich Beschäftigten Arbeitskräfte in den Fachbereichen zur Bearbeitung vergleichbarer Aufträge,
— Angaben zu den 2 nächstgelegenen Vertragswerkstätten im Bereich Bremerhaven,
— Nachweis, dass die Anforderungen des Zertifikats DIN EN ISO 9001 erfüllt werden. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber die Erfüllung der Anforderungen des Zertifikats durch Vorlage des Zertifikats oder eines gleichwertigen Gütezeichens nachweist. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bewerber. Hat der Bewerber keine Möglichkeit, das angegebene oder ein gleichwertiges Gütezeichen zu erlangen, muss er nachweisen, dass er jede der Anforderungen des geforderten Gütezeichens erfüllt,
— Nachweis, dass die Anforderungen des Zertifikats DIN EN ISO 14001 erfüllt werden. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber die Erfüllung der Anforderungen des Zertifikats durch Vorlage des Zertifikats oder eines gleichwertigen Gütezeichens nachweist. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bewerber. Hat der Bewerber keine Möglichkeit, das angegebene oder ein gleichwertiges Gütezeichen zu erlangen, muss er nachweisen, dass er jede der Anforderungen des geforderten Gütezeichens erfüllt.
Eigenerklärung zur Einhaltung der Regelungen des Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe des Teilnahmeantrages sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden.
Ort: Bremen
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).