Lieferung von Zylinderrollenlager, Rillenkugellager und Rollenkugellager Referenznummer der Bekanntmachung: FEM1-0575-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Zylinderrollenlager, Rillenkugellager und Rollenkugellager
Div. Zylinderrollenlager, Rillenkugellager und Rollenkugellager.
1
Berlin
Div. Zylinderrollenlager, Rillenkugellager und Rollenkugellager.
2
Berlin
Div. Zylinderrollenlager, Rillenkugellager und Rollenkugellager.
Jedem Bieter steht es frei, neben seinem Angebot Änderungsvorschläge zu dem Punkt 5 der Besonderen Vertragsbedingungen (Reservehaltungskosten) zu unterbreiten.
Dabei muss der Änderungsvorschlag einen konkreten Formulierungsvorschlag und die Darstellung der konkreten preislichen Auswirkung der Abweichung vom eingereichten Angebot enthalten (Bitte schreiben Sie es in freier Form auf einem separaten Blattpapier und fügen Sie es Ihrem Angebot hinzu).
Sollten Änderungsvorschläge eingehen, wird die BVG die Entscheidung treffen, ob und in welchem Umfang über die Änderungsvorschläge verhandelt werden. Sollten Verhandlungen darüber aufgenommen werden, wird die BVG festlegen, auf welcher Basis die Angebote ggf. verändert werden können.
3
Berlin
Div. Zylinderrollenlager, Rillenkugellager und Rollenkugellager.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landsberg
NUTS-Code: DEE0 Sachsen-Anhalt
Postleitzahl: 06188
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13507
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 30 / 4053262-0
Fax: [removed]9
Abschnitt V: Auftragsvergabe
3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landsberg
NUTS-Code: DEE0 Sachsen-Anhalt
Postleitzahl: 06188
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.