Beschaffung einer stationären Radsatzmessanlage Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0520-2020
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 087-226403)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer stationären Radsatzmessanlage
Lieferung, Installation und Integration einer Radsatzmessanlage und Datenbank.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
5. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung (Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden)
5.Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung (Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Satz entfällt
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Folgende Nachweise/Erklärungen, sind zusätzlich zum Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung) mit dem Angebot vorzulegen:
Erklärung zu III.1.3) der Bekanntmachung -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
1. Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare Leistungen:
Gemäß Formblatt:
Es sind mindestens 1 Referenz, nicht älter als 5 Jahre, aus der die Erfahrung für die Ausführung der Referenzanlagen hervorgeht nachzuweisen. Radprofilmessungen und direkte Durchmessermessungen an Radsätzen von spurgeführten Fahrzeugen der Kategorie Eisenbahnfahrzeuge (1.1) – gemäß EBO, oder der Kategorie Straßenbahnfahrzeuge (1.2) – gemäß BOStrab (Kategorie jeweils gemäß DIN 25003:2001-09) sowie:
Die Referenzanlagen müssen zusätzlich zur Rundheitsmessung an der Spurkranzkuppe geeignet sein (Rundheit gemäß DIN EN ISO 1101:2017-09). Sofern dies nicht zutrifft, muss ein Konzept zur Umsetzung der Rundheitsmessung an der Spurkranzkuppe für die Referenzanlagen vorliegen.
— Fachkundenachweis Fachkraft für SPS Technik,
— Fachkundenachweis Fachkraft für Maschinensicherheit.
Gewährleistungnachweis 2 Stunden Reaktionszeit nach Aufforderung des AN an dem aus dem Leistungsverzeichnis beschriebenen Standort zu sein
Hinweis: Für alle unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Gewährleistung einer Störungsbeseitigung innerhalb von 24 Stunden
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Folgende Nachweise/Erklärungen, sind zusätzlich zum Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung) mit dem Angebot vorzulegen:
Erklärung zu III.1.3) der Bekanntmachung -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
1.
a) Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare Leistungen Die den Leistungen des ausgeschriebenen Auftrags vergleichbaren Leistungen sind: Nachweis über mindestens 1 Referenzprojekt, das nicht älter als 5 Jahre ist. Mit der Referenzanlage müssen Radprofilmessungen und direkte Durchmessermessungen an Radsätzen von spurgeführten Fahrzeugen der Kategorie Eisenbahnfahrzeuge
(1.1) – gemäß EBO, oder der Kategorie Straßenbahnfahrzeuge
(1.2) – gemäß BOStrab (Kategorie jeweils gemäß DIN 25003:2001-09) durchgeführt werden.
Die Referenzanlage muss zusätzlich zur Rundheitsmessung an der Spurkranzkuppe geeignet sein (Rundheit gemäß DIN EN ISO 1101:2017-09). Sofern dies nicht zutrifft, muss ein Konzept zur Umsetzung der Rundheitsmessung an der Spurkranzkuppe für die Referenzanlage vorliegen.
b) Nachweis der Serviceleistung,
c) Fachkundenachweis SPS Technik,
d) Fachkundenachweis für Maschinensicherheit,
e) Nachweis der Reaktionsfähigkeit.
II.1.1)) u. des Aktenzeichens FEM3-0520-2020 zu erfolgen. Die Bewerber sollen das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte Formular verwenden und über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte während des Teilnehmerwettbewerbs werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 1.6.2021 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)) eingegangen sind.
II.1.1)) u. des Aktenzeichens FEM3-0520-2020 zu erfolgen. Die Bewerber sollen das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte Formular verwenden und über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte während des Teilnehmerwettbewerbs werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 7.6.2021 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)) eingegangen sind.
Die Eigenerklärung zur Eignung wurde geändert