Neubau Schmitzweg, Brodersenstraße und der Straße Heiligental. Gemeinschaftsprojekt BA Reinickendorf und BWB. Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-SGA S-VOB-A-079
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10709
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Schmitzweg, Brodersenstraße und der Straße Heiligental. Gemeinschaftsprojekt BA Reinickendorf und BWB.
Neubau Schmitzweg, Brodersenstraße und der Straße Heiligental in Berlin-Reinickendorf.
Gemeinschaftsprojekt BA Reinickendorf und BWB.
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Berlin-Reinickendorf
Straßenbau:
Aufbruch und Herstellung von Straßenflächen in Pflasterbauweise.
Gemeinsame Vergabe BA Reinickendorf und BWB.
Es erfolgt keine losweise Vergabe. Es sind alle Lose anzubieten. Zuschlag erfolgt auf die Gesamtangebotssumme.
— Los 1 BA Reinickendorf - Auftraggeber Bezirksamt Reinickendorf von Berlin,
— Los 2 BWB - Auftraggeber Berliner Wasserbetriebe.
Berliner Wasser Betriebe
Berlin-Reinickendorf
Rohrleitungsbau:
Herstellung von Druckleitungen Trinkwasser, Herstellung Freispiegelleitungen Schmutz- und Regenwasser.
Gemeinsame Vergabe BA Reinickendorf und BWB.
Es erfolgt keine losweise Vergabe. Es sind alle Lose anzubieten. Zuschlag erfolgt auf die Gesamtangebotssumme.
— Los 1 BA Reinickendorf - Auftraggeber Bezirksamt Reinickendorf von Berlin,
— Los 2 BWB - Auftraggeber Berliner Wasserbetriebe.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Technischen Vertragsbedingungen (maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Angebotseinholung geltenden Fassung) werden mit dem zu schließenden Werkvertrag / Bauvertrag Vertragsgrundlage.
Die in den Anlagen (s. Unterlagen, Ordner Anlagen) aufgeführten Technischen Vertragsbedingungen (maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltende Fassung) werden mit dem zu schließenden Werkvertrag / Bauvertrag Vertragsgrundlage. Zu liefernde Baustoffe müssen den aufgeführten Technischen Lieferbedingungen entsprechen. Die aufgeführten Sonstigen Regelwerke, Richtlinien, Empfehlungen, Merkblätter sind bei der Ausführung der Arbeiten zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevor-schriften innerhalb einer Frist von 10 Kalender-tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/