BOS-Anlage, Neubau Martini-Klinik Referenznummer der Bekanntmachung: OV 003-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20246
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
BOS-Anlage, Neubau Martini-Klinik
BOS-Anlage, Neubau Martini-Klinik.
UKE Martinistr. 52
20251 Hamburg
BOS-Anlage
— Zentrale Systemtechnik 1 St.,
— Richtantenne 1 St.,
— HF-Kuppler/Stecker LCF 12- 50 16 St.,
— HF-Stecker/Kuppler RLK 78- 50 36 St.,
— HF-Power_ Tapper 8 St.,
— HF Jumper 20 St.,
— Überspannungsschutz 2 St.,
— Feuerwehr-Anzeige-Tableau 1 St.,
— HF-Strahlerkabel 660 m,
— HF-Koaxkabel 1/2 Zoll 190 m.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BOS-Anlage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22525
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.telemann-kommunikation.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPRRSL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.