Bereitstellung und Betrieb eines Online-Postfaches als Software-as-a-Service-Lösung für die DAK-Gesundheit Referenznummer der Bekanntmachung: BV 1002455
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]00
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dak.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung und Betrieb eines Online-Postfaches als Software-as-a-Service-Lösung für die DAK-Gesundheit
Gegenstand der Beschaffung ist die Bereitstellung und Betrieb eines Online-Postfaches als Software-as-a-Service-Lösung.
DEUTSCHLAND
Die DAK-Gesundheit möchte im Rahmen ihrer Digitalstrategie verstärkt versichertennahe und kundenfreundliche Digitalangebote in ihr bereits bestehendes digitales Ökosystem einbinden. Ein solches Digitalangebot stellt ein Online-Postfach des Versicherten dar, welches ein Kernbestandteil des digitalen Ökosystems werden soll und beschafft werden soll. Sofern der Versicherte das Online-Postfach als bevorzugten Kommunikationskanal entsprechend wählt, wird die DAK-Gesundheit dies in ihren internen Bestands- und CRM-Systemen hinterlegen und dem Versicherten fortan alle Informationen und Verwaltungsakte über das Online-Postfach übermitteln. Auf diese Weise entsteht für den Versicherten eine vollständige Kundenkontakthistorie mit der DAK-Gesundheit.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die DAK-Gesundheit beschafft eine SaaS-Lösung, welche als durchgängige Kommunikationslösung (von der E-Mail bis zum Verwaltungsakt) in das digitale-Ökosystem der DAK-Gesundheit integriert werden und fortan in der bidirektionalen Kommunikation mit Versicherten als Online-Postfach genutzt werden kann. Dabei muss das Online-Postfach insbesondere sowohl revisionssicher (ggf. persistent) an die bestehende Systemlandschaft des Input- und Outputmanagements angebunden werden als auch die sozialversicherungsrechtliche Bekanntgabe von Verwaltungsakten ermöglichen und die bestehenden Input-/Outputmanagement-Lösungen der DAK-Gesundheit über eine direkte Schnittstelle ergänzen. Überdies muss das Online-Postfach vollumfänglich in das digitale Ökosystem der DAK-Gesundheit integriert werden können, d. h., die Versicherten müssen das Online-Postfach aus der DAK App und Meine DAK nativ ohne Medienbruch nutzen können. Zusätzlich muss das Online-Postfach nativ in die Benutzeroberfläche von DeGIV-Gesundheitsterminals eingebunden werden können. Schließlich muss das Online-Postfach auch als B2C-Produkt angeboten werden, einen hohen Bedienkomfort aufweisen und modular im Hinblick auf die OZG- und beBPo-Fähigkeit (schriftformersetzende und plattformübergreifende Kommunikation) erweitert werden können.
Eine im Vorfeld europaweit durchgeführte Markterkundung hat ergeben, dass die d.velop AG derzeit das einzige Unternehmen ist, das eine Online-Postfach-Lösung anbietet, welche die vorgenannten Anforderungen erfüllt. Die Markterkundung hat überdies ergeben, dass vorhandene Lösungen, welche die vorgenannten Anforderungen nicht vollumfänglich erfüllen, nicht als vernünftige Ersatzlösungen in Betracht kommen. Überdies kann der Beschaffungsgegenstand aus technischen und sozialrechtlich/aufsichtsrechtlichen Gründen nicht anderweitig beschrieben werden. Vernünftige Ersatzlösungen im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV sind somit nicht gegeben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bereitstellung und Betrieb eines Online-Postfaches als Software-as-a-Service-Lösung für die DAK-Gesundheit
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gescher
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM5RRK9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
§ 135 GWB
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 168 GWB
„(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. …“.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de