Bereitstellung und Betrieb eines Online-Postfaches als Software-as-a-Service-Lösung für die DAK-Gesundheit Referenznummer der Bekanntmachung: BV 1002455

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]00
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dak.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bereitstellung und Betrieb eines Online-Postfaches als Software-as-a-Service-Lösung für die DAK-Gesundheit

Referenznummer der Bekanntmachung: BV 1002455
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48500000 Kommunikations- und Multimedia-Softwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Beschaffung ist die Bereitstellung und Betrieb eines Online-Postfaches als Software-as-a-Service-Lösung.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48800000 Informationssysteme und Server
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

DEUTSCHLAND

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die DAK-Gesundheit möchte im Rahmen ihrer Digitalstrategie verstärkt versichertennahe und kundenfreundliche Digitalangebote in ihr bereits bestehendes digitales Ökosystem einbinden. Ein solches Digitalangebot stellt ein Online-Postfach des Versicherten dar, welches ein Kernbestandteil des digitalen Ökosystems werden soll und beschafft werden soll. Sofern der Versicherte das Online-Postfach als bevorzugten Kommunikationskanal entsprechend wählt, wird die DAK-Gesundheit dies in ihren internen Bestands- und CRM-Systemen hinterlegen und dem Versicherten fortan alle Informationen und Verwaltungsakte über das Online-Postfach übermitteln. Auf diese Weise entsteht für den Versicherten eine vollständige Kundenkontakthistorie mit der DAK-Gesundheit.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Die DAK-Gesundheit beschafft eine SaaS-Lösung, welche als durchgängige Kommunikationslösung (von der E-Mail bis zum Verwaltungsakt) in das digitale-Ökosystem der DAK-Gesundheit integriert werden und fortan in der bidirektionalen Kommunikation mit Versicherten als Online-Postfach genutzt werden kann. Dabei muss das Online-Postfach insbesondere sowohl revisionssicher (ggf. persistent) an die bestehende Systemlandschaft des Input- und Outputmanagements angebunden werden als auch die sozialversicherungsrechtliche Bekanntgabe von Verwaltungsakten ermöglichen und die bestehenden Input-/Outputmanagement-Lösungen der DAK-Gesundheit über eine direkte Schnittstelle ergänzen. Überdies muss das Online-Postfach vollumfänglich in das digitale Ökosystem der DAK-Gesundheit integriert werden können, d. h., die Versicherten müssen das Online-Postfach aus der DAK App und Meine DAK nativ ohne Medienbruch nutzen können. Zusätzlich muss das Online-Postfach nativ in die Benutzeroberfläche von DeGIV-Gesundheitsterminals eingebunden werden können. Schließlich muss das Online-Postfach auch als B2C-Produkt angeboten werden, einen hohen Bedienkomfort aufweisen und modular im Hinblick auf die OZG- und beBPo-Fähigkeit (schriftformersetzende und plattformübergreifende Kommunikation) erweitert werden können.

Eine im Vorfeld europaweit durchgeführte Markterkundung hat ergeben, dass die d.velop AG derzeit das einzige Unternehmen ist, das eine Online-Postfach-Lösung anbietet, welche die vorgenannten Anforderungen erfüllt. Die Markterkundung hat überdies ergeben, dass vorhandene Lösungen, welche die vorgenannten Anforderungen nicht vollumfänglich erfüllen, nicht als vernünftige Ersatzlösungen in Betracht kommen. Überdies kann der Beschaffungsgegenstand aus technischen und sozialrechtlich/aufsichtsrechtlichen Gründen nicht anderweitig beschrieben werden. Vernünftige Ersatzlösungen im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV sind somit nicht gegeben.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 093-242741
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: BV 1002455
Bezeichnung des Auftrags:

Bereitstellung und Betrieb eines Online-Postfaches als Software-as-a-Service-Lösung für die DAK-Gesundheit

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
27/05/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gescher
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YM5RRK9

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 135 GWB

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

§ 168 GWB

„(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. …“.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/05/2021