Mobiltelefone Referenznummer der Bekanntmachung: OV 036-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20246
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mobiltelefone
Lieferung von Mobiltelefonen und Zubehör.
UKE
Martinistr. 52
20246 Hamburg
1. Lieferung von Mobilfunkgeräten und Zubehör (Kauf)
Das UKE beabsichtigt, mit dem Auftragnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung (Kauf) von Mobilfunkgeräten und Zubehör zu treffen.
In einer ersten Phase ist die Beschaffung von ca. 2 000 Android-Smartphones des Fabrikats Samsung vorgesehen, welche 2 000 Feature-Phones ersetzen und über ein Mobile Device Management verwaltet werden sollen.
In einer 2. Phase ist die Beschaffung von 700 robusten Feature-Phone vorgesehen. Der Abruf der Geräte ist für 2022 vorgesehen.
Weiterhin ist die Beschaffung von iPhones vorgesehen. Der Abruf erfolgt in der Regel nach Bedarf per Einzelauftrag.
Der Auftraggeber behält sich vor, bereits in der ersten Beschaffungsphase einen Produktwechsel bei den Bestellungen vorzunehmen, wenn Nachfolgeprodukte der im Rahmen dieser Ausschreibung angebotenen Produkte verfügbar sind.
2 Ausschreibungsgegenstand
2.1 Feature-Phones
Es werden 2 Typen von Feature-Phones beschafft. Es wird eine feste Abnahmemenge von 700 Geräten zugesagt. Der Abruf der Geräte ist für 2022 vorgesehen.
2.2 Android-Smartphone
Es werden 3 Typen von Android-Smartphones eines Herstellers beschafft, welche 2 000 Feature-Phones ersetzen und über ein Mobile Device Management verwaltet werden sollen. Die Abnahme von 2.000 Geräten wird zugesichert.
2.3 iPhone
Es werden iPhones beschafft, die über ein Mobile Device Management verwaltet werden sollen. Eine Abnahmemenge wird nicht zugesichert. Der Abruf erfolgt in der Regel nach Bedarf per Einzelauftrag.
Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung werden die angebotenen Leistungen der Bieter vergleichend unter Zuhilfenahme der vorab erstellten und hinterlegten Bewertungsschemata beurteilt. Dabei werden nach der von der UfAB VI empfohlenen Methode die Angebote je Kriterium geprüft und bepunktet.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wirtschaftlichkeit eines Angebotes bestimmt sich aus den Faktoren Leistung und Preis.
Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die „Erweiterte Richtwertmethode“ gemäß UfaB VI angewendet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Mobiltelefonen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPRRS1.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.