Einführung einer Software für das Baukostenmanagment
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einführung einer Software für das Baukostenmanagment
Ablösung der bestehenden Software-Anwendung „BKM“ der Fa. H&K Ingenieurgesellschaft für Projektmanagement mbH durch eine Baukostenmanagement-Software zum 15.10.2017 mit anschließendem Support (ein AVA-Tool ist bereits vorhanden);
Bereitstellung, Customizing und Installation der Software in die vorhandene IT-Infrastruktur, Anpassung an vorhandene Systeme über Schnittstellen und Anwendersupport.
Der unter II.2.7) angegebene Laufzeit-Endtermin bezieht sich auf den Zeitpunkt der Implementierung. Der Support schließt sich entsprechend an.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen nach erkennen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1, 2 und 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder per E-Mail) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Einführung einer Software für das Baukostenmanagement
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Leistung: 3 nachträgliche Leistungen:
1) Einfügen einer Spalte „davon Unvorhergesehenes/Reserve“ in 3 Berichten,
2) Entfernung aller Fax-Nummern in den Formularen,
3) Spezifizierung der BGF als BGF (R) oi.
Die Beauftragung des Nachtrages ist zwingend erforderlich, da die angebotene Leistung zur Herstellung der beauftragten Leistungen erforderlich ist. Die gesetzlichen Anforderungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB werden durch den vorliegenden Sachverhalt erfüllt. Ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen kann aus den o. g. Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden.