BIM Bahnhof Nürtingen – Modernisierung Verkehrsstation, Objekt-, Tragwerks- und Fachplanung (mit BIM-Methodik) Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI26055
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM Bahnhof Nürtingen – Modernisierung Verkehrsstation, Objekt-, Tragwerks- und Fachplanung (mit BIM-Methodik)
Stuttgart
Bahnhof Nürtingen – Modernisierung Verkehrsstation, Stufe I Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke Lph 1 bis 4, Tragwerksplanung Lph 2 und 3, Fachplannung technische Ausrüstung Lph 1 bis 4; Stufe II optional Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke Lph 5 bis 9, Tragwerksplanung Lph 6, Fachplannung technische Ausrüstung Lph 5 bis 7 und 9.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BIM Bahnhof Nürtingen – Modernisierung Verkehrsstation, Objekt-, Tragwerks- und Fachplanung (mit BIM-Methodik)
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
Bahnhof Nürtingen – Modernisierung Verkehrsstation, Stufe I Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke Lph 1 bis 4, Tragwerksplanung Lph 2 und 3, Fachplannung technische Ausrüstung Lph 1 bis 4; Stufe II optional Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke Lph 5 bis 9, Tragwerksplanung Lph 6, Fachplannung technische Ausrüstung Lph 5 bis 7 und 9
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
NT 8 Aufgrund der Bestelländerung durch das Land muss zur ursprünglichen Planung der Hausbahnsteig um 10m verlängert werden; der Mittelbahnsteig soll nicht mehr auf 270m eingekürzt werden, sondern wird zu einem Kombibahnsteig mit unterschiedlichen Bahnsteighöhen auf 341m Länge geplant. Damit müssen auch das geplante neue Dach verlängert werden, die Beleuchtung erweitert, die Fahrtanzeiger und H-Tafeln angepasst werden. Die Treppen und der Aufzug müssen auf die neuen Höhen angepasst werden. Anpassungen betreffen auch den Bauablauf, und damit die Schaltung der Oberleitung. Für diese Planungen müssen teilweise LPh 2, 3 und 4 angepasst werden.
NT 9 Ursprünglich war der Außenbahnsteig temporär mit einer Länge von 270m und einer Bahnsteighöhe 76 cm SO für den Bauablauf geplant worden. Durch die Bestelländerung durch das Land sollen jetzt 2 Varianten eines stationären Außenbahnsteiges geplant werden, einmal 217m mit BSH 96 und einmal 404m als Kombibahnsteig mit BSH 55 und 96. Hierzu muss für die 2. Variante die vorhandene Vermessung erweitert werden. Es sollen ein neues Dach, neue Beleuchtung, neue FIA neue Treppenanlage, neue Bahnsteigausstattung und neuer Aufzug erstellt werden. Die Oberleitungsmaste müssen zur ursprünglichen Planung jetzt versetzt werden. Die LST müssen auf den neuen Außenbahnsteig angepasst werden, besonders bei Variante 2 mit einer Abschnittsteilung mit Zwischensignalen.
Für diese Planungen müssen Lph 1-4 teilweise neu erstellt werden.
NT 8 Die BIM Gesamtplanung inklusive aller Fachplanungen sind vom AN in einem Gesamtmodell erstellt worden, und wurde aufgrund der Änderung der Aufgabenstellung mitten in der Entwurfsplanung gestoppt. Die Planung kann damit nicht 1:1 übergeben werden. Ein neuer AN müsste die Planungen teilweise komplett von Neuem erstellen. Dies wäre mit enormen Wissensverlusten, Zusatzkosten und Zeitverzögerungen verbunden.
NT 9 Die BIM Gesamtplanung inklusive aller Fachplanungen sind vom AN in einem Gesamtmodell erstellt worden, und wurde aufgrund der Änderung der Aufgabenstellung mitten in der Entwurfsplanung gestoppt. Die Planung kann damit nicht 1:1 übergeben werden. Ein neuer AN müsste die Planungen teilweise komplett von Neuem erstellen. Dies wäre mit enormen Wissensverlusten, Zusatzkosten und Zeitverzögerungen verbunden. Außerdem kann die Planung für den neuen Außenbahnsteig nicht von der restlichen Planung entkoppelt werden, da die Plangenehmigung gesamthaft für die komplette Verkehrsstation beim Eisenbahnbundesamt abgegeben wird.