Projektträgerschaft für die Programme „Step up!“ und „Bundesförderung Energieeffizienz in der Wirtschaft-Förderwettbewerb“ sowie unterstützende Leistungen für das Programm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss (Modul 4)“ Referenznummer der Bekanntmachung: 17104/005-21#005
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträgerschaft für die Programme „Step up!“ und „Bundesförderung Energieeffizienz in der Wirtschaft-Förderwettbewerb“ sowie unterstützende Leistungen für das Programm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss (Modul 4)“
Gegenstand der Projektträgerschaft ist die Restabwicklung des Förderprogramms „Förderung von Stromeinsparungen im Rahmen wettbewerblicher Ausschreibungen: Stromeffizienzpotentiale nutzen Step up“ sowie die Administration des Förderprogramms in seiner weiterentwickelten Form als „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft, Förderwettbewerb“. Zudem wird der Projektträger das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei der fachlichen Prüfung der Anträge aus dem Programm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft, Zuschuss Modul 4“ unterstützen.
Gefördert wird bei der „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft, Förderwettbewerb“, wie schon bei „Step up“, in einem wettbewerblichen Verfahren die grundsätzlich akteur-, sektor- und technologieoffene Umsetzung von investiven Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energieeffizienz und damit zur Senkung des Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen. Durch das Förderprogramm sollen der Primärenergieverbrauch und die CO2-Emmissionen gesenkt, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gestärkt und die Verbreitung von Hocheffizienztechnologien unterstützt werden. Ziel des Förderwettbewerbs ist es, bis zum Jahr 2023 Einsparungen von rund 0,7 Millionen Tonnen CO2 bzw. 3 Terawattstunden Endenergie anzureizen. Damit leistet der Förderwettbewerb sowohl einen konkreten Beitrag zur Erreichung der Klima- und Energieziele als auch zur geplanten Verringerung des Primärenergieverbrauchs und der Umsetzung des Artikel 7 der Energieeffizienzrichtlinie.
Die gültige Richtlinie ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten und ist derzeit bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Eine Verlängerung der Richtlinie bis zum 31.12.2024 befindet sich derzeit in Vorbereitung. Im Rahmen der geplanten Novellierung der Richtlinie, geplanter Start August 2021, in dem auch die energiepolitischen Ambitionen erhöht werden, sollen attraktivere Förderbedingungen für KMUs geschaffen und die Förderung insgesamt effektiver und anwenderfreundlicher gestalten werden.
Geschäftssitz des Auftragnehmers
Gegenstand der Projektträgerschaft ist die Restabwicklung des Förderprogramms „Förderung von Stromeinsparungen im Rahmen wettbewerblicher Ausschreibungen: Stromeffizienzpotentiale nutzen STEP up“ sowie die Administration des Förderprogramms in seiner weiterentwickelten Form als „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft, Förderwettbewerb“. Zudem wird der Projektträger das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei der fachlichen Prüfung der Anträge aus dem Programm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft, Zuschuss Modul 4“ unterstützen. Die Aufgaben des Auftragnehmers beinhalten dabei insbesondere:
— analytische und konzeptionelle Vorarbeiten,
— Projektträgeraufgaben für das Förderprogram,
— Berichtspflichten und Erfolgskontrolle auf Projektebene.
Der Projektträger soll gemäß § 44 Abs. 3 BHO beliehen und könnte zu einer späteren Phase gemäß § 44 Abs. 2 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung der ihm vom AG zur Verfügung gestellten Mittel beauftragt werden. Auch im Falle einer späteren Beleihung untersteht der AN der Rechts- und Fachaufsicht des BMWi.
Die Grundlaufzeit beginnt am 1.8.2021 und endet am 31.12.2024. Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um 1 Jahr, bis zum 31.12.2025. Der unter Ziffer II.1.5) und II.2.6) angegebene geschätzte Auftragswert ist ein Mittelwert aus der Spanne von 7,5 bis 9,0 Mio. EUR ohne MWSt. für die Grundlaufzeit und den optionalen Verlängerunszeitraum um ein Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen zu Ausführungsbedingungen:
1. Formlose Eigenerklärung, dass die im Angebot benannte Projektleitung und das benannte Projektteam bei Vertragsbeginn tatsächlich im angegebenen Umfang zur Erbringung der Leistung zur Verfügung stehen werden und die Projektträgertätigkeit ab dem Tag der Beauftragung in vollem Umfang aufgenommen werden kann.
2. Formlose Eigenerklärung bezüglich des Vorhandenseins einer leistungsfähigen IT-Ausstattung und der technischen Voraussetzungen für einen Zugang zum Projektförder-Informationssystem (profi) des BMWi.
Abschnitt IV: Verfahren
Der Projektträger übernimmt die Kernaufgaben und weitere begleitende Aufgaben zur Umsetzung der Förderbekanntmachung. Der Projektträger könnte zu einer späteren Phase gemäß § 44 Abs. 2 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung der ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Mittel beauftragt und gemäß § 44 Abs. 3 BHO beliehen werden. Hauptmerkmale sind daher die Erfüllung der Voraussetzungen für eine spätere treuhänderische Verwaltung von Bundesmitteln gem. § 44 Abs. 2 BHO sowie die Etablierung und Verwaltung eines geeigneten Datenbank- bzw. Datenverarbeitungssystems, das den Anforderungen der BHO und des Förderprogramms (Kapazität, Sicherheit, Kompatibilität) entspricht. Auch im Falle einer späteren Beleihung untersteht der AN der Rechts- und Fachaufsicht des BMWi.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen die eVergabeApp, der Angebots-Assistent (AnA-Web) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Hinweis:
Bewerber/Teilnehmer müssen im Rahmen der elektronisch geführten Vergabeverfahren unter Berücksichtigung aller Sorgfaltspflichten das Zumutbare tun, um eine rechtzeitige Übermittlung von Teilnahmeanträgen und Angebotsdateien zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere ein ausreichender zeitlicher Puffer für typische Übermittlungsrisiken!
Bei größerem Datenumfang ist daher darauf zu achten, dass die Angebotsabgabe bzw. die Übermittlung des Teilnahmeantrages rechtzeitig begonnen wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des BMWi zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BMWi gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BMWi dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bmwi.de