Neubau Netzersatzstation_Netzersatzanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: OV 046-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20246
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Netzersatzstation_Netzersatzanlagen
Lieferung und Einbau von 3 Diesel-Notstromaggregaten mit allen verbundenen Anlagenteilen, Steuerungen, Kabel und Leitungen und allen sonstigen Nebenarbeiten. Verbau eines Teils der Abgasanlage im Außenbereich sowie der Ablufteinheit für ein zukünftiges 8. Notstromaggregat.
UKE Strategischer Einkauf
Martinistr. 52
20251 Hamburg
Für die zukünftige Notstromversorgung sind 3 neue Diesel-Notstromaggregate, ausgelegt für die Betriebsart Dauerbetrieb variabel (Prime Power) nach ISO 8528-1 und ISO 3046-1, vorzusehen. Der Platz für ein viertes Diesel-Notstromaggregat inklusive der Anlagenperipherie ist in der neuen Maschinenhalle vorzuhalten.
Die neuen Dieselaggregate sind hinsichtlich ihrer Nennleistung den Altanlagen anzugleichen und es ist nach der Energiebilanz der Gesamtliegenschaft eine Auslegung für 100 % Laststoß (1 200 kW Zuschaltlast in der 1 Stufe) erforderlich.
Die Abgasanlage ist zu erweitern. Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Netzersatzstation
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Norderstedt
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 22844
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: http://www.sab-hamburg.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPRRAB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.