Lebendiges Zentrum Neugestaltung Residenzstraße – Fachplanung Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-SGA G-VgV-033
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lebendiges Zentrum Neugestaltung Residenzstraße – Fachplanung Freianlagen
Fachplanung Freianlagen.
Berlin-Reinickendorf
Für die Neugestaltung der Residenzstraße ist die Erhöhung der Aufenthaltsqualität ein wesentlicher Bestandteil. Um das gewünschte Ziel zu erreichen soll die Planung der Freianlagen hierfür im Sinne einer Fachplanung die Verkehrsanlagenplanung konkretisieren und ergänzen.
Bei Bedarf
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abgeschlossenen Berufsabschluss der zur Erbringung der geforderten Leistung erforderlich ist mit entsprechenden Erfahrungen und Referenzen zur Erfüllung der Leistung.
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Landschaftsarchitekten im Sinne von Ziffer 1 bis 2:
1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig sind und die am Tage der Bekanntmachung gemäß Rechtvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung als Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise als Architekt oder Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG vom 7.9.2005 des Europäischen Parlaments und des Rates, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist.
2.Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck die der Aufgabe entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern der zu benennende bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Arbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
3. Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen, sofern jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Anforderungen nach Ziffer 1 oder 2 erfüllt.
Jahresumsatz der letzten 3 Jahre
Nennung von mindestens 3, maximal 4 vergleichbaren Projekten/Planungsverfahren, die folgende Kriterien erfüllen: Stadtplatz-/ Straßenraumgestaltung
Zulässig ist auch ein Projektnachweis für ein verantwortlich im Rahmen einer freien Mitarbeit oder eines Angestelltenverhältnis bearbeiteten Projektes.
Nennung von mindestens 3, maximal 4 vergleichbaren Projekten/Planungsverfahren mit dem Planungsbeginn nicht älter als 10 Jahre, jeweils mit Angabe von Ort, Projektname, bearbeitete Leistungsphasen, Bauherr/Auftraggeber; Bearbeitungsjahr des Projektes; Gebietsgröße in qm, Kurzbeschreibung pro Projekt mit max. 600 Zeichen (Herausforderungen, Komplexität, gewählte Lösungswege), die folgende Kriterien erfüllen: Kriterien Stadtplatz- und Straßenraumgestaltung:
— hinsichtlich der Gebietsgröße vergleichbar mit der Aufgabenstellung,
— hinsichtlich der Freiraumorganisation und der Freiraumfunktionen vergleichbar mit der Aufgabenstellung (urbaner Raum, Vernetzung, Freiraumfolgen),
Den Nachweis der oben genannten Referenzen erfolgt in Form von max. 4 Projektblättern. Die Darstellung der Referenzprojekte hat jeweils auf einer DIN A3-Seite, Querformat zu erfolgen.
Landschaftsarchitekten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/