Zentrales Patientenfluss- und Performancemanagement Referenznummer der Bekanntmachung: VNG-ZPP-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vivantes.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zentrales Patientenfluss- und Performancemanagement
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Entwicklung und Einführung eines standort- und fachübergreifenden Patientenfluss- und Performancemanagements zur Steigerung von Qualität der Versorgung und Patientenerleben unter Optimierung der digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation, Leistungsanforderung und optimierten Leistungsabstimmung von standortübergreifenden Ressourcen. Im Kern steht ein breiter Ansatz der zentralen Koordination, welcher auf Basis teil- und vollautomatischer Entscheidungsunterstützungssysteme basiert.
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Entwicklung und Einführung eines standort- und fachübergreifenden Patientenfluss- und Performancemanagements zur Steigerung von Qualität der Versorgung und Patientenerleben unter Optimierung der digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation, Leistungsanforderung und optimierten Leistungsabstimmung von standortübergreifenden Ressourcen. Im Kern steht ein breiter Ansatz der zentralen Koordination, welcher auf Basis teil- und vollautomatischer Entscheidungsunterstützungssysteme basiert.
Zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: fachliche Referenz 1 (40 %), fachliche Referenz 2 (30 %), fachliche Referenz 3 (20 %), fachliche Referenz 4 (10 %).
Jede fachliche Referenz wird gesamthaft anhand der hierzu eingereichten Erklärungen und Nachweise auf einer Skala von 0 bis 10 Punkten bewertet.
Optionale Verlängerung zweifach um jeweils 1 Jahr.
1.) Derzeit ungesicherte Finanzierung des Vorhabens: Die interessierten Unternehmen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Finanzierung des Vorhabens derzeit nicht gesichert ist. Die Auftraggeberin hat eine Förderung nach dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) beantragt, auf deren Bewilligung sie keinen Einfluss hat. Daher kann die Auftraggeberin aktuell auch keine Aussage darüber treffen, zu welchem Zeitpunkt seitens der zuständigen Stelle eine Entscheidung über die Mittelbewilligung getroffen wird. Für den Fall, dass die Förderung nach dem KHZG nicht bewilligt wird, kann die Auftraggeberin das Vergabeverfahren wegen mangelnder Finanzierbarkeit aus einem schwerwiegenden Grund gem. § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GWB aufheben. Den Unternehmen, die sich an dem Vergabeverfahren beteiligt haben, steht in diesem Fall kein Anspruch auf Ersatz etwaiger Schäden zu, die aus ihrer Beteiligung an dem Vergabeverfahren resultieren, da sie frühzeitig und transparent über die ungesicherte Finanzierung des Beschaffungsvorhabens aufgeklärt wurden. Sobald die Auftraggeberin Informationen über die Finanzierung des Vorhabens hat, wird sie die Verfahrensteilnehmer informieren.
2.) Die unter „Laufzeit des Vertrags“ (II.2.7)) und „Angaben zu Optionen“ (II.2.11)) genannte Laufzeit des Vertrags setzt sich aus einem Teilzeitraum für die Entwicklung und Errichtung des Gesamtsystems sowie einem Teilzeitraum für Wartung und Pflege des Gesamtsystems im Regelbetrieb zusammen. Da die Dauer des Teilzeitraums für Entwicklung und Errichtung auch vom im Dialog zu entwickelnden Gesamtsystems abhängig ist, kann sich der Gesamtzeitraum noch verändern.
3.) Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB, § 58 Abs. 1 VgV erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Hierfür sind die unter II.2.5) genannten Zuschlagskriterien maßgeblich. Mit Blick auf die im wettbewerblichen Dialog noch zu findenden Lösungen beschränkt sich die Angabe der Zuschlagskriterien zunächst auf die beiden Oberkriterien „Qualität der angebotenen Leistung“ und „Preis“ in der unter II.2.5)) genannten Reihenfolge (vgl. § 58 Abs. 3 Satz VgV); die dort genannten Gewichtungen sind nicht zutreffend sondern nur als Platzhalter zu verstehen. Die genaue Gewichtung und weitere Erläuterungen zur Angebotswertung erhalten die Bieter mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Der Auftraggeber behält sich insbesondere vor, weitere Unterkriterien zu bilden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein darf. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
a) Gesamtumsatz: Jahresumsatz in EUR (netto), bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2020, 2019, 2018)
b) Spezifischer Umsatz: Jahresumsatz bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags (Patientenfluss- und Performancemanagement) in EUR (netto) bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2020, 2019, 2018)
c) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein und muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen ausweisen. Sofern ein Bewerber noch nicht über einen Versicherungsschutz verfügt oder die Mindestanforderungen an die Deckungssummen nicht vollständig erfüllt, ist eine Erklärung eines Versicherungsunternehmen einzureichen, nach der der Versicherer sich dazu bereit erklärt, eine entsprechende Versicherung abzuschließen bzw. den bestehenden Deckungsschutz so zu erweitern, dass die genannten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind.
Mindestanforderung zu a): Der nachgewiesene spezifische Jahresumsatz (netto) bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags (Patientenfluss- und Performancemanagement) muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren vor Ablauf der Angebotsfrist mind. 4 Mio. EUR pro Jahr betragen haben.
Mindestanforderung zu c): Die Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadensfall die folgenden Mindestdeckungssummen ausweisen:
— Personenschäden: mind. [Betrag gelöscht] EUR,
— Sachschäden: mind. [Betrag gelöscht] EUR,
— Vermögensschäden: mind. [Betrag gelöscht] EUR.
a) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen, mit folgenden Angaben: Ausführliche Beschreibung der erbrachten Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit, einschließlich einer Angabe zur Anzahl der eingesetzten Mitarbeitenden, aus der die Vergleichbarkeit mit dem hier zu vergebenden Auftrag deutlich wird; Auftragswert in EUR (netto); Leistungszeitraum; Erklärung über die Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer, Unterauftragnehmer oder als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft; und kompetente Abteilung beim Auftraggeber mit Kontaktdaten.
Bewerber werden gebeten, eine Vorauswahl zu treffen und 4 fachlich mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen (fachliche Referenzen) nachzuweisen, die anhand der Auswahlkriterien Aussicht auf eine mögliche positive Bewertung haben.
b) Bewerber sind überdies aufgefordert, mindestens eine weitere Referenz (EU-Gesundheitswesen) über Beratungsleistungen im Kontext des EU-Gesundheitswesens vorzulegen. Diese Referenz geht nicht in die Teilnehmerauswahl ein.
c) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der fest angestellten Mitarbeitenden der Bewerber und die Zahl der Führungskräfte der letzten 3 Jahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2020, 2019, 2018) ersichtlich ist, die in dem spezifischen Tätigkeitsbereich des Auftrags (Patientenfluss- und Performancemanagement) tätig sind.
Mindestanforderung zu a): Fachliche Referenzen: Es sind mindestens 2 fachliche Referenzen über Leistungen nachzuweisen, die mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar ist. Eine Referenz ist nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags vergleichbar, wenn die ersten beiden der im Folgenden genannten Merkmale durch die jeweilige Referenz erfüllt sind; mindestens eine der beiden Referenzen muss zudem das dritte Merkmal erfüllen:
1. die implementierten Lösungen und installierten IT-Bausteine müssen eine vergleichbare Komplexität aufweisen und sich zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist mindestens sechs Monate im Routinebetrieb befinden und
2. das Referenzvorhaben muss bei einem Maximalversorger (Referenzgeber) mit vergleichbarer Größe angewendet werden. Die Größe des Referenzgebers ist vergleichbar bei mindestens 500 Betten oder 50 000 stationären Fällen im Jahr.
3. Mindestens eine der beiden vorgelegten fachlichen Referenzen muss eine Lösung umfassen, die in einem Verbundunternehmen oder einer vergleichbaren Versorgungs- oder Kooperationsform mit mindestens 3 Standorten implementiert wurde.
Mindestanforderung zu b): Referenz EU-Gesundheitswesen: Es ist mindestens eine Referenz über Beratungsleistungen nachzuweisen, anhand derer Erfahrungen im Bereich des EU-Gesundheitswesens, insbesondere im datenschutzrechtskonformen Umgang mit Gesundheits-, Personen- und Patientendaten dargelegt werden.
Es muss anhand der Angaben des Bewerbers überprüfbar sein, ob die vorstehend genannten Merkmale erfüllt sind. Die Bewerber sind insofern aufgefordert, in der Beschreibung des jeweiligen Referenzprojekts auf die genannten Merkmale ausführlich und nachvollziehbar einzugehen, sofern diese vom Bewerber als erfüllt angesehen werden.
Mindestanforderung zu c): In dem spezifischen Tätigkeitsbereich des Auftrags müssen in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist durchschnittlich mindestens 40 Mitarbeitende tätig gewesen sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bewerber haben das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären.
2) Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z. B. Unterauftragnehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen. Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber bezieht, muss das entsprechende Formblatt ausfüllen und mit dem Angebot einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische
Und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Anforderungen der Auftragsbekanntmachung und unter Verwendung der gestellten Formblätter in dem Umfang nachweisen, in dem sich der Bewerber darauf beruft.
Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung und unter Verwendung der gestellten Formblätter individuell und vollständig nachweisen. Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird überprüft, ob das Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen möchte, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe vorliegen. Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, muss der Bewerber dieses Unternehmen ersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt. Hierfür wird dem Bewerber eine angemessene Frist gesetzt. Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird verlangt, dass der Bewerber und das Drittunternehmen gemeinsam für die Vertragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften, § 47 Abs. 3 VgV.
3) Die Verfahrensteilnahme in gemeinschaftlicher Form (Bewerbergemeinschaft) ist zulässig. Eine Bewerbergemeinschaft wird wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Soweit in den Vergabeunterlagen von Bewerbern gesprochen wird, sind damit sowohl Einzelbewerber als auch Bewerbergemeinschaften gemeint. Im Angebot haben die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im entsprechenden Formblatt einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter steht in diesem Vergabeverfahren als Ansprechpartner der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus § 123 und § 124 GWB individuell nachweisen. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Soweit im Wege der Eignungsleihe auf die Eignung eines Dritten zurückgegriffen wird, ist zusätzlich das Formblatt Eignungsleihe auszufüllen und einzureichen.
Die Prüfung der Eignung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher von der Bewerbergemeinschaft eingereichten Unterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9MRRM3.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der bekannt gegebenen Kontaktstelle innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu erheben, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB.
Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.