BIM Planung STO Würzburg-Heidingsfeld West Neubau Hp Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI40386
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM Planung STO Würzburg-Heidingsfeld West Neubau Hp
Heidingsfeld
BIM-Planung des Neubaus von 2 Außenbahnsteigen bei km 153,2 der Strecke Neckarelz / Mosbach — Würzburg Heidingsfeld West nördlich der bestehenden Eisenbahnüberführung über den Heriedenweg.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BIM Planung STO Würzburg-Heidingsfeld West Neubau Hp
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
— Alle erforderlichen Erklärungen, Nachweise und Mindestanforderungen sind in dem zwingend zu verwendenden Teilnahmeantrag des AG enthalten. Der Teilnahmeantrag 19FEI39768 ist auf dem Vergabeportal der DBAG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/ herunterzuladen. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
− Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung.
Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen:
— vorgesehener Projektleiter Planung
Qualifikationsanforderung:
1. Abschluss: Technischer Hochschulabschluss im Bereich Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbar mit Abschluss Master of Science, Bachelor, Dipl.-Ing., Dipl.-Ing (FH) oder vergleichbarn
2. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter für Planung von Verkehrsanlagen der Eisenbahninfrastruktur.
Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen.
Eine vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurde, in denen er als Projektleiter Planung tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Planung eines Neubaus oder Erneuerung eines Mittelbahnsteiges oder zweier Außenbahnsteige innerhalb einer Station mit mindestens 120 m Nutzlänge.
2. Leistungsumfang beinhaltet mind. Lph 3, 4 und 6. Alle diese Lph müssen abgeschlossen sein.
— vorgesehener Fachplaner Verkehrsanlage
Qualifikationsanforderung:
1. Abschluss: Technischer Hochschulabschluss im Bereich Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbar mit Abschluss Master of Science, Bachelor, Dipl.-Ing., Dipl.-Ing (FH) oder vergleichbarn
2. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Planer von Verkehrsanlagen der Eisenbahninfrastruktur.
Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen
Eine vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurde, in denen er als Planer Verkehrsanlage tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Planung eines Neubaus oder Erneuerung eines Mittelbahnsteiges oder zweier Außenbahnsteige innerhalb einer Station mit mindestens 120 m Nutzlänge.
2. Leistungsumfang beinhaltet mind. Lph 3, 4 und 6. Alle diese Lph müssen abgeschlossen sein.
Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung (Abschnitt III.1.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem Antrag sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Heidingsfeld
BIM-Planung des Neubaus von 2 Außenbahnsteigen bei km 153,2 der Strecke Neckarelz / Mosbach — Würzburg Heidingsfeld West nördlich der bestehenden Eisenbahnüberführung über den Heriedenweg
LÄ 02:
Sachverhalt des Nachtrags ist die Objektplanung Lph 1-2 und Tragwerksplanung Lph 1-2 der Lärmschutzwände für alle 3 Lagevarianten der Bahnsteiglagen. Für jede Variante erfolgt eine separate Planung der Lärmschutzwände.
Im Projektbereich sind Lärmschutzwände vorhanden. Nach den Ergebnissen der Vermessung, der schalltechnischen Untersuchung und der Grundlagenermittlung müssen die o.g. Lärmschutzwände zurückgebaut und mit dem Bau der Bahnsteige neugebaut werden.
Aufgrund der Überarbeitung der Vorentwurfsplanung bestitzt der AN besondere Kenntnisse über das Projekt. Der Wechsel des AN würde zu weiteren das Projektziel gefährdenden Schnittstellen und somit Risiken führen. Es würde zusätzlich höhere Planungskosten auffallen, die unverhältnismäßig sind.