Massendruck und Kuvertierung Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0130-2019
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bvg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Massendruck und Kuvertierung
Massendruck und Kuvertierleistungen
Druck und Kuvertierung von BVG Personaldokumenten und Kundenanschreiben sowie von Abrechnungsunterlagen für Private Verkaufsstellen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Informationsfall nach DGSVO
Ort: Willich
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Berlin
Massendruck und Kuvertierung
Ort: Willich
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Land: Deutschland
Druck und Kuvertierung von Informationsschreiben für Informationsfall nach DGSVO an Kunden und Abonnenten.
Ein Wechsel des Auftragnehmers hat nachfolgende Auswirkungen:
— Einrichtung einer sicheren Datenübertragung, d.h. Schaffung der technischen Voraussetzungen,
— Notwendige Abstimmungen zum Prozess beim Eintritt des „Informationsfalles“,
— Höhere Produktionskosten,
— Zuverlässiger Dienstleister, bereits langjährige Zusammenarbeit.