U-Bhf. Rosa-Luxemburg-Platz, bA 2.Teil + GI, OP Lph 6-9 und Bauüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0209-2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
U-Bhf. Rosa-Luxemburg-Platz, bA 2.Teil + GI, OP Lph 6-9 und Bauüberwachung
U-Bhf. Rosa-Luxemburg-Platz
Leistungen nach HOAI 2021 der Objektplanung Lph.6-9 sowie der örtlichen Bauüberwachung für:
— (bA) Barrierefreier Ausbau (2.Teil, Anpassung der Höhe des Bahnsteigs und Einbau des Blindenleitsystems) (A27302) und
— (GI) Grundinstandsetzung (A27392),
— „Details siehe Vorhabenbeschreibung“.
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR
Holzmarktstraße 15-17
10179 Berlin
Siehe Vorhabenbeschreibung
Alle Bewerber werden im Zuge der Eignungsprüfung gemäß der Referenzangaben entsprechend im Punktesystem bewertet. Der Auftraggeber behält sich durch eine Begrenzung der Teilnehmer vor, nur die maximal 5 Bestplatzierten zur Angebotsabgabe aufzufordern. Bei Punktgleichheit des 5. Bewerbers und ggf. weiterer Bewerber in der Wertungsreihenfolge verbleibt der Teilnahmeantrag des Bewerbers im Verfahren, der die höchsten Gesamtbaukosten (Kostengruppe 300 und 400) in der Referenz 1 aufweist. An die Bewerber/Referenzen werden Mindestanforderungen gestellt. Ein Ausschluss des gesamten Teilnahmeantrags somit des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft erfolgt, wenn keine der Referenzen (1-3) die o. g. Mindestanforderungen erfüllt.
Das Vergabeverfahren wird unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Baugenehmigung geführt. Hierauf wird transparent seitens der Vergabestelle hingewiesen. Die BVG behält sich als AG vor, das Vergabeverfahren aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Eignungsprüfung hat der Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei. auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Eigenerklärung:
1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB,
2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB,
3. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG,
4. Erklärung zum KRG,
5. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung (Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden)
Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Für Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und elektronisch einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Nachunternehmer.
Beabsichtigt der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber eine auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formular „Verpflichtungserklärung“ zu verwenden.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur Eignung):
Gemäß Eigenerklärung zur Eignung dürfen Bewerber nicht zahlungsunfähig sein. Ferner darf kein Insolvenzverfahren oder Vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden sein.
Bewertet wird der gemittelte jährliche Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den Geschäftsjahren 2018; 2019; 2020 das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Folgende Nachweise/Erklärungen, sind zusätzlich zum Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung bzw. Eigenerklärung Fachkundenachweis) mit dem Angebot vorzulegen:
Erklärung zu III.1.3 der Bekanntmachung -Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit:
Es sind bis zu maximal 3 Referenzen einzureichen, bei der Leistungen der Objektplanung (Lph. 6-9) und der besonderen Leistung „örtliche Bauüberwachung“ gem. HOAI für die Grundinstandsetzung und/oder barrierefreier Ausbau oder vergleichbarer Leistungen eines U-Bahnhofes oder eines vergleichbaren Bauwerkes erbracht wurden.
Die entsprechende Zuordnung und Kennzeichnung der Referenzen 1-3 ist durch den Bewerber (auch Synonym für Bewerbergemeinschaft) vorzunehmen.
Diese haben nachfolgende „Mindestanforderungen“ zu beinhalten:
1. Baukosten:
— Referenz 1 im Gesamtumfang von mindestens 4 Mio. EUR netto (Kostengruppe 300 und 400),
— Referenz 2 im Gesamtumfang von mindestens 1 Mio. EUR netto (Kostengruppe 300 und 400),
— Referenz 3 im Gesamtumfang von mindestens 1 Mio. EUR netto (Kostengruppe 300 und 400).
2. Leistungsinhalt & Objektart:
Referenz 1-3 sollen sich auf Ingenieurleistungen hinsichtlich Objektplanung mindestens Lph 8 und/ODER Bauüberwachung hinsichtlich Bahnhofsbauwerke beziehen, welche im Sinne der HOAI – Konstruktive Ingenieurbauwerke – darstellen.
(1) Die Leistungserbringung (gegenständliche Ingenieurleistung) der Referenz soll abgeschlossen und nicht älter als Abschlussdatum 2010 sein. Referenzen, die nicht abgeschlossen oder älter sind, werden im Kriterium „Alter“ mit 0 Punkten bewertet. Leistungserbringung/Abschluss der Referenzen muss somit ab 1.1.2010 oder jünger erfolgt sein.
(2) Positiv bewertet wird, wenn es sich beim Leistungsumfang um eine Sanierungsmaßnahme / Baumaßnahme im Bestand handelt und es sich um einen barrierefreien Ausbau und /oder Grundinstandsetzung eines U-Bahnhofes handelt.
(3) Positiv bewertet wird, wenn den Referenzen hervorgeht, dass es sich beim Leistungsumfang/Leistungserbringung um eine ausgeführte Maßnahme unter laufendem Bahnbetrieb handelt.
(4) Aus der Summe der einzureichenden 3 Referenzen soll hervorgehen, dass im Rahmen der Objektüberwachung/Bauoberleitung (LPH 8) und/oder Örtliche Bauüberwachung gem. HOAI um Bauleistungen handelt, die üblicherweise im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Instandsetzung von Bauwerken erbracht werden. Hierzu werden unter anderem Gerüstbauarbeiten, Mauerarbeiten, Betonarbeiten, Natur- und Betonwerksteinarbeiten, Putz- und Stuckarbeiten, Wärmedämmsysteme, Fliesen- und Plattenarbeiten, Metallbauarbeiten, Maler- und Lackierarbeiten – Beschichtungen, Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- und Aluminiumbauten, Betonerhaltungsarbeiten, Abbruch- und Rückbauarbeiten, Winterbau- und Bauschutzmaßnahmen bewertet.
(5) Als vergleichbare Referenzobjekte des konstruktiven Ingenieurbauwerks gelten oberirdische Bahnhöfe.
(6) Es dürfen maximal 3 Referenzen eingereicht werden. Bei Überschreitung der Maximalzahl von 3 Referenzen, werden nur die 3 Referenzen bewertet, welche die höchsten Baukosten (KG 300+400) ausweisen.
(7) Ein Ausschluss des gesamten Teilnahmeantrags somit des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft erfolgt, wenn keine der Referenzen (1-3) die o.g. Mindestanforderungen erfüllt.
Gemittelte Gesamtanzahl an Mitarbeitern Objektplanung (Architekten und Ingenieure im Bereich Objektplanung) für 2018, 2019, 2020
Hinweis: Für alle unter Punkt III.1.1) bis III.1.3) genannten
Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung und Eigenerklärung Fachkundenachweis) liegen den Vergabeunterlagen bei.
Es sind bis zu 3 Referenzen einzureichen, bei denen in Art und Umfang vergleichbare und abgeschlossene Ingenieurleistungen nach HOAI entsprechen.
1. Baukosten:
— Referenz 1 im Gesamtumfang von mindestens 4 Mio. EUR netto (Kostengruppe 300 und 400),
— Referenz 2 im Gesamtumfang von mindestens 1 Mio. EUR netto (Kostengruppe 300 und 400),
— Referenz 3 im Gesamtumfang von mindestens 1 Mio. EUR netto (Kostengruppe 300 und 400).
2. Leistungsinhalt & Objektart:
Referenz 1-3 sollen sich auf Ingenieurleistungen hinsichtlich Objektplanung mindestens Lph 8 und Bauüberwachung hinsichtlich Bahnhofsbauwerke beziehen, welche im Sinne der HOAI – Konstruktive Ingenieurbauwerke – darstellen.
Ein Ausschluss des gesamten Teilnahmeantrags somit des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft erfolgt, wenn keine der Referenzen (1-3) die o.g. Mindestanforderungen erfüllt.
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des GWB. Der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge wird folgendes System zugrunde gelegt:
1. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
2. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern.
3. Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in § 123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach § 98c AufenthG, nach § 19 MiLoG oder nach § 21 SchwarzArbG. Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen
Werden. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt Weiterhin bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus Ziffer III.1.1) bis III.1.3) dieser Bekanntmachung sowie aus der Eigenerklärung „Fachkundenachweis“ (Formblatt) ergeben.
4. Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen, Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu Berücksichtigen.
5. Alle Bewerber welche die vorgenannten Eignungskriterien erfüllt haben, werden im Zuge der Eignungsprüfung gemäß der Referenzangaben entsprechend im Punktesystem bewertet.
Der Auftraggeber behält sich durch eine Begrenzung der Teilnehmer vor, nur die maximal 5 Bestplatzierten mit der Höchsten Punktzahl zur Angebotsabgabe aufzufordern. Bei Punktgleichheit des 5. Bewerbers und ggf. weiterer Bewerber in der Wertungsreihenfolge verbleibt der Teilnahmeantrag des Bewerbers im Verfahren, der die höchsten Gesamtbaukosten (Kostengruppe 300 und 400) der Referenz 1 aufweist.
Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt Anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge Folgende Unterlagen einzureichen:
— Eigenerklärung zur Eignung (Bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied),
— Eigenerklärung Fachkundenachweis,
— Bewerbergemeinschaftserklärung (Im Falle von Bewerbergemeinschaften),
— Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (Im Falle von Eignungsleihe),
— Verzeichnis der Leistung/Kapazitäten anderer Nachunternehmen (NU) sofern erforderlich die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Siehe Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch haftend
Bewerbergemeinschaften haben eine gemeinsame Rechtsverbindliche Erklärung in Textform über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebotsabgabe zu stellen. Die BVG weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur Eingeschränkt zulässig sind.
Soweit Planungsleistungen betroffen sind, deren Erbringung Architekten und Ingenieuren vorbehalten ist, sind natürliche Personen einzusetzen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Architekt bzw. Ingenieur tätig und zum führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu führen.
Juristische Personen erfüllen die Voraussetzungen zur Erbringung der vorbezeichneten Planungsleistungen und sind als Auftragnehmer zugelassen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben.
Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG zu berücksichtigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG
Unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung Angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine Erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. – Bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe bei den 5 besten Bewerbern.
3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens FEM3-0209-2021 zu erfolgen. Die Bewerber sollen das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte Formular verwenden und über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte während des Teilnehmerwettbewerbs werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die spätestens 6 Kalendertage vor dem benannten Fristende an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der ergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)) eingegangen sind.
Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabekooperation Berlin veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s. Auch III.1):
5. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die Gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen.
Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt (Bewerbergemeinschaftserklärung) zur Verfügung.
Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
6. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt.
Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und Tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die Erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
7. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die Vergabeplattform gem. I.1) herunterzuladen. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2)) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
8. Erläuterung zum Ablauf:
Die BVG behält sich vor, in einer oder mehreren Runden Verhandlungsgespräche mit den Bietern durchzuführen. Die BVG behält sich ebenso vor, den Zuschlag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben ohne in Verhandlung mit den Bietern zu treten. Ein Anspruch auf Verhandlung besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungen über alle Inhalte, insbesondere der Leistungsbeschreibung sowie des Vertragsentwurfs zu verhandeln. Nach Abschluss der Verhandlungen werden den Verbliebenen Bietern mögliche Änderungen mitgeteilt und diese Verbliebenen Bieter aufgefordert, ihre überarbeiteten Verbindlichen Angebote abzugeben. Diese werden dann gemäß der bekanntgemachten Zuschlagskriterien ausgewertet.
9. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
10. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der Vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert Wiedergegeben wird.
11. Das Vergabeverfahren wird unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Baugenehmigung geführt. Hierauf wird transparent seitens der Vergabestelle hingewiesen. Die BVG behält sich als AG vor, das Vergabeverfahren aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.