Rahmenvereinbarung Generalplanungsleistungen im Hochbau am Flughafen BER Referenznummer der Bekanntmachung: EB-2020-0183
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 086-223650)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Generalplanungsleistungen im Hochbau am Flughafen BER
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB GmbH) beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über Generalplanungsleistungen insbesondere für bauliche Anlagen des Hochbaus am Campus des BER abzuschließen. Die Planungsleistungen werden für Gebäude, Innenräume, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Tragwerke, Anlagen der Technischen Ausrüstung im Rahmen von Neu-, Veränderungs- und Erweiterungsbauten, baulichen Optimierungen, Umbauten, Wiederaufbauten, Modernisierungen, Instandsetzungen, raumbildenden Ausbauten, Mängelbeseitigungsmaßnahmen sowie Restleistungen im Zuge von Ersatzvornahmen erforderlich. Neben den Grund- und Besonderen Leistungen in Anlehnung an die HOAI über die Leistungsphasen 1 bis 8 werden auch Leistungen der Bauphysik für Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik (Schallschutz) und Raumakustik sowie Leistungen für Brandschutz in Anlehnung an die AHO (Heft 17) und zusätzliche flughafenspezifische Planungsleistungen benötigt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Der Bewerber hat für die Fachplanungen die jeweils erforderlichen gültigen Zertifizierungen zum Zeitpunkt des Leistungsabrufes vorzulegen. Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, dass er die erforderlichen Zertifikate nachweisen kann. Die Anforderungen beziehen sich u. a. auf folgende Zertifikate, die bei Abruf der Leistung vom Planungsbüro nachzuweisen sind:
— VdS-Zertifizierung des Unternehmens nach DIN 14675 als Fachfirma für Planung und Projektierung von Brandmeldeanlagen,
— Nachweis mind. einer Personenzertifizierung als „verantwortliche Person gemäß DIN 14675 für Brandmeldeanlagen“ (mindestens Prüfbereiche 6.1 Planung und 6.2 Projektierung).
Der Bewerber hat für die Fachplanungen die jeweils erforderlichen gültigen Zertifizierungen zum Zeitpunkt des Leistungsabrufes vorzulegen. Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, dass er die erforderlichen Zertifikate nachweisen kann. Die Anforderungen beziehen sich u. a. auf folgende Zertifikate, die bei Abruf der Leistung vom Planungsbüro nachzuweisen sind:
— VdS-Zertifizierung des Unternehmens nach DIN 14675 als Fachfirma für Planung und Projektierung von Brandmeldeanlagen,
— Nachweis mind. einer Personenzertifizierung als „verantwortliche Person gemäß DIN 14675 für Brandmeldeanlagen“ (mindestens Prüfbereiche 6.1 Planung und 6.2 Projektierung),
— VdS-Zertifizierung des Unternehmens nach DIN 14675 als Fachfirma für Planung und Projektierung von Sprachalarmanlagen (SAA) gemäß DIN VDE 0833 Teil,
— Nachweis mind. einer Personenzertifizierung als „verantwortliche Person gemäß DIN 14675 für Sprachalarmanlagen (SAA)“ (mindestens Prüfbereiche 6.1 Planung und 6.2 Projektierung),
— VdS 3829 Zertifizierung des Unternehmens als Dienstleister für Brandsicherheitsanlagen & Sicherheitsanlagen gemäß DIN EN 16763. Der Nachweis (Mindeststandard) erfolgt in Form einer Eigenerklärung.