2021-10100 Überbetriebliche Ausbildungszentren (ÜAZ) für Straßenwärter/Straßenwärterinnen in dem Bundesland Bayern und dem Gebiet der Bundesländer Rheinland-Pfalz/Saarland Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-10100

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.autobahn.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=394172
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=394172
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Autobahnen und anderer Bundesfernstraßen nach Maßgabe von §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 InfrGG

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

2021-10100 Überbetriebliche Ausbildungszentren (ÜAZ) für Straßenwärter/Straßenwärterinnen in dem Bundesland Bayern und dem Gebiet der Bundesländer Rheinland-Pfalz/Saarland

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-10100
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Autobahn GmbH des Bundes benötigt einen Vertragspartner in dem Bundesland Bayern und dem Gebiet der Bundesländer Rheinland-Pfalz/Saaralnd, die regionale ÜAZs zur Ausbildung von Straßenwärter/innen anbieten.

Je Los sollen folgende Leistungen ausgeführt werden:

— Bereitstellen einer Infrastruktur zu Zwecken eines Überbetrieblichen Ausbildungszentrums (ÜAZ) für Straßenwärter/innen,

— Vermittlung der Kenntnisse im überbetrieblichen Teil des berufspraktischen Teils der Berufsausbildung für Auszubildende Straßenwärter/innen,

— Bei Bedarf Durchführung der Fahrschulausbildung für die Auszubildenden Straßenwärter/innen für die Klassen B/C/CE, einschließlich aller erforderlichen Tests und Befähigungen,

— Bei Bedarf Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bundesland Bayern

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
80411000 Ausbildung in Fahrschulen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE2 Bayern
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Leistungsgegenstand ist die Durchführung des überbetrieblichen Teils der Berufsausbildung entsprechend der „Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin“ vom 11. Juli 2002 (BGBl. I S. 2604; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 4. Mai 2007 BGBl. I S. 672), sowie die gültige Fassung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf Straßenwärter im jeweiligen Bundesland. Dem Auftragnehmer obliegt sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung im Rahmen des überbetrieblichen Ausbildungsteils. Er hat den vom Auftraggeber auf Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für die Berufsausbildung zum Straßenwärter erstellten Ausbildungsplan für die überbetriebliche Ausbildung anzuwenden. Die Berufsausbildung zum Straßenwärter ist gegliedert in einen praktischen und einen theoretischen Teil. Der ausschließlich theoretische Teil wird in der Berufsschule absolviert. Der praktische Teil wiederum unterteilt sich in einen berufspraktischen und einen überbetrieblichen Teil. Die Vermittlung der Kenntnisse im überbetrieblichen Teil ist Bestandteil dieser Ausschreibung:

— Fahrschulausbildung: Bei der Fahrschulausbildung handelt es sich um eine „Soll-Leistung“. Die Fahrschulausbildung ist vom Auftragnehmer anzubieten, sollte er hierzu jedoch nicht in der Lage sein, ist das kein Ausschlusskriterium,

— Unterbringungsleistung und Verpflegung: Bei den Unterbringungsleistungen und Verpflegung handelt es sich ebenso um eine „Soll-Leistung“. Die Unterbringungsleistungen und Verpflegung sind vom Auftragnehmer anzubieten, sollte er hierzu jedoch nicht in der Lage sein, ist das kein Ausschlusskriterium.

Umfang der Leistungserbringung:

— Für die praktische Ausbildung gilt ein Verteilungsschlüssel von 1 Ausbilder: max. 15 Teilnehmer,

— Für das Bundesland Bayern sind 28 Auszubildende geplant.

Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/09/2021
Ende: 31/08/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bundesland Rheinland-Pfalz/Saarland

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
80411000 Ausbildung in Fahrschulen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
NUTS-Code: DEC Saarland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Leistungsgegenstand ist die Durchführung des überbetrieblichen Teils der Berufsausbildung entsprechend der „Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin“ vom 11. Juli 2002 (BGBl. I S. 2604; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 4. Mai 2007 BGBl. I S. 672), sowie die gültige Fassung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf Straßenwärter im jeweiligen Bundesland. Dem Auftragnehmer obliegt sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung im Rahmen des überbetrieblichen Ausbildungsteils. Er hat den vom Auftraggeber auf Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für die Berufsausbildung zum Straßenwärter erstellten Ausbildungsplan für die überbetriebliche Ausbildung anzuwenden. Die Berufsausbildung zum Straßenwärter ist gegliedert in einen praktischen und einen theoretischen Teil. Der ausschließlich theoretische Teil wird in der Berufsschule absolviert. Der praktische Teil wiederum unterteilt sich in einen berufspraktischen und einen überbetrieblichen Teil. Die Vermittlung der Kenntnisse im überbetrieblichen Teil ist Bestandteil dieser Ausschreibung:

— Fahrschulausbildung: Bei der Fahrschulausbildung handelt es sich um eine „Soll-Leistung“. Die Fahrschulausbildung ist vom Auftragnehmer anzubieten, sollte er hierzu jedoch nicht in der Lage sein, ist das kein Ausschlusskriterium,

— Unterbringungsleistung und Verpflegung: Bei den Unterbringungsleistungen und Verpflegung handelt es sich ebenso um eine „Soll-Leistung“. Die Unterbringungsleistungen und Verpflegung sind vom Auftragnehmer anzubieten, sollte er hierzu jedoch nicht in der Lage sein, ist das kein Ausschlusskriterium.

Umfang der Leistungserbringung:

— Für die praktische Ausbildung gilt ein Verteilungsschlüssel von 1 Ausbilder: max. 15 Teilnehmer,

— Für das Bundesland Rheinland-Pfalz/saarland sind 20 Auszubildende geplant.

Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2021
Ende: 31/07/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/_123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/_124.html).

Hierfür ist das Formblatt C-F-1-Erklärung zum Unternehmen VgV EU (Eigenerklärung) zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Diese Erklärung ist vom Bieter, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem Unternehmen vorzulegen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle bzw. auf deren technische und berufliche Leistungsfähigkeit sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (§ 47 VgV).

2. Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer. Der Nachweis ist vom Bieter, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem Unterauftragnehmer vorzulegen.

— Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben,

— Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung),

— Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen

Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28.März 2014, S. 65, aufgeführt.

3. Eigenerklärung zur Bieterstruktur, das heißt, ob sich der Bieter als Einzelbieter, Bietergemeinschaft, unter Berufung auf Unterauftragnehmer oder unter Berufung auf eignungsverleihende andere Unternehmen am Vergabeverfahren beteiligt. Die Erklärung ist von jedem Bieter und jeder Bietergemeinschaft einzureichen. Hierfür ist das Formblatt F-BS zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 3.1 sowie 4.1 bis 4.4 genannten Erklärungen, unter Berücksichtigung des jeweils zu erbringenden Leistungsanteils innerhalb der Bietergemeinschaft, der grob zu beschreiben ist, vorzulegen.

Je nach Angabe sind -soweit einschlägig - folgende Erklärungen zu ergänzen:

— Im Falle von Bietergemeinschaften ist zusätzlich das Formblatt F-BG „Erklärung zur BG“ einzureichen,

— Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern sind zusätzlich die Formblätter F-UA „Erklärung zu Leistungen von Unterauftragnehmern“ auszufüllen und einzureichen sowie „F-Verpflichtungserklärung UA“ auszufüllen, jedoch nur auf Anforderung vor Zuschlagserteilung einzureichen,

— Im Falle der Eignungsleihe sind zusätzlich die Formblätter F-EL „Erklärung zur Eignungsleihe“ und „F- Verpflichtungserklärung EL“ auszufüllen und einzureichen.

Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Erläuterungen in den Vergabeunterlagen verwiesen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nachweis einer Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (Formblatt C-F-3.1)

Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird.

Vorlage der Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:

— Für Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr,

— Für Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr,

— Für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr.

Hierfür ist das Formblatt C-F-3.1 zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.

Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Erklärung zum Datenschutz

Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt F4.1) zur Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz sowie zur Wahrung der Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (BDSG-/ EU-DSGVO-Verpflichtung)

2. Referenzen

Mindestens 2 geeignete Referenzen über ausgeführte Aufträge, die in ihrer Gesamtheit grundsätzlich alle Leistungsteile der Beschaffung abdecken. Dies sind die folgenden Leistungsbestandteile:

— 1. Bereitstellen einer Infrastruktur zu Zwecken eines Überbetrieblichen Ausbildungszentrums (ÜAZ) für Straßenwärter/Straßenwärterinnen,

— 2. Vermittlung der Kenntnisse im überbetrieblichen Teil des berufspraktischen Teils der Berufsausbildung für Auszubildende Straßenwärter/Straßenwärterinnen,

— 3. Stellung von Unterbringungsmöglichkeiten und Vollverpflegung gemäß den Referenzwerten der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. bzw. D-A-CH Referenzwerte für Nährstoffzufuhr am Ort des ÜAZs

— 4. Durchführung der Fahrschulausbildung für die Auszubildenden Straßenwärter/Straßenwärterinnen für die Klassen B/C/CE, einschließlich aller erforderlichen Tests und Befähigungen.

Es ist wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich, dass jede einzelne Referenz die o. g. Leistungsbestandteile (1.) bis (4.) abdeckt. Es gilt, dass die Leistungsbestandteile (1.) bis (2.) mind. über alle Referenzen verteilt vollständig abgedeckt sein müssen. Die Leistungsbestandteile (3.) bis (4.) sind nur bei Angebot der entsprechenden Leistungen durch den Auftragnehmer abzudecken.

Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F4.2):

— Kurztitel des Referenzprojektes,

— Auftraggeber, mit Angabe der Organisationseinheit,

— Leistungszeitraum (Jahr),

— Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojekts (in Anzahl Projekt-/Personentagen),

— Projektauftrag mit einer aussagekräftigen Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen und Lieferobjekte,

— Erläuterung, warum das Referenzprojekt aus Sicht der Bewerber mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist und welche Bestandteile der ausgeschriebenen Leistung vom Referenzprojekt abgedeckt werden.

Bei jeder der genannten Referenzen zum genannten Leistungsbereich muss die Erfüllung der Leistung bereits vollständig abgeschlossen sein.

Zur Angabe der Referenz(en) ist das im Formblatt F-4.2 enthaltene Formular zu verwenden. Dort sind in den vorgesehenen Feldern im Bereich der Projektbeschreibung je eingebrachter Referenz nachvollziehbare Angaben und Erläuterungen zu geben, welche Leistungsbereiche abgedeckt sind. Für jede eingebrachte Referenz müssen aktuelle Kontaktinformationen des jeweiligen Auftraggebers vorliegen.

3. Angabe des für die überbetriebliche Ausbildung der Straßenwärter/innen qualifizierten Ausbildungspersonals der letzten beiden Geschäftsjahre – Formblatt F-4.3

Mindestvoraussetzung sind eine 2-jährige Berufserfahrung des eingesetzten Ausbilders.

4. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers entsprechend den Vorgaben des Formblatts (Formblatt F-4.4). Der Bieter muss belegen, dass ihm die genannte Ausstattung für die Ausführung des Auftrags auch tatsächlich zur Verfügung stehen wird. Dagegen muss der Bieter nicht schon zum Zeitpunkt des Angebots über die Ausstattung verfügen können. Eine Information durch den Bieter ist über folgende Ausstattung zu erwarten:

Die Ausbildungszentren müssen in Bezug auf die bauliche Einrichtung und ihrer Ausstattung mit Maschinenvorrichtungen, Werkzeugen und Gerätschaften dem aktuellen Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. Die Ausstattung muss den geforderten Standards gemäß Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung entsprechen. Alle notwendigen Werkzeuge und Arbeitsmaterialien, die die Auszubildenden während der überbetrieblichen Ausbildung benötigen, werden durch den Leistungserbringer beschafft.

1. Räumliche Ausstattung: Unterrichtsräume, Übungsräume, Werkstätten (vgl. Ziffer 2.1.1.1 der Leistungsbeschreibung)

— Eine Metallwerkstatt mit mindestens einer der Anzahl der Auszubildenden entsprechenden Anzahl an Arbeitsplätzen,

— ein separater Ausbildungsraum für EDV-Unterweisungen, der über Arbeitsplätze für mindestens eine der jeweiligen Gruppenstärke entsprechenden Anzahl verfügt,

— eine Werkstatt zur Wartung von Fahrzeugtechnik,

— eine beheizbare Ausbildungshalle für Tief- und Straßenbauarbeiten sowie Mauerwerksübungen sowie

— für die Übungen mit der Fahrzeugtechnik muss ein Übungsgelände vorgehalten werden, das die Simulation arbeitsplatznaher Bedingungen ermöglicht.

2. Sachliche Ausstattung (vgl. Ziffer 2.1.1.2 der Leistungsbeschreibung):

— Der Bieter hat die entsprechenden Räumlichkeiten zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns in einem Standort des jeweiligen Loszuschnitts vorzuhalten,

— Die Unterrichtsräume müssen über eine zeitgerechte Ausstattung verfügen (z. B. Beamer),

— Die Art und der Umfang der Werkstätten müssen die Erfüllbarkeit des Ausbildungsplanes für die überbetriebliche Ausbildung von Straßenwärtern/innen gewährleisten,

— Die Räumlichkeiten müssen zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns in Besitz des Bieters sein bzw. für den Zeitraum der Ausbildung angemietet sein,

— Die technische Ausstattung der Werkstatten und Hallen hat dem Ausbildungsziel zu entsprechen.

3. Technische Ausstattung (vgl. Ziffer 2.1.1.3 der Leistungsbeschreibung):

In einer für die Ausbildungszwecke angemessenen Anzahl sind folgende technische Ausstattungen vorzuhalten und bereitzustellen:

— Motorsägen,

— Motorsensen,

— Baustellenampel und

— Baustellenbeschilderung.

4. „PC-Kabinett“ (vgl. Ziffer 2.1.1.5 der Leistungsbeschreibung):

Ein Computerarbeitsplatz je Auszubildendem mit Internetzugang und einer marktüblichen Office- und Anwendersoftware (z. B. Microsoft Office in einer Version ab 2010).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 1.) Hierfür ist das Formblatt C-F-4.1 zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluß.

Zu 2.) Gefordert werden mindestens 2 Referenzen zu den ausgeführten Leistungen, die dem Auftragsinhalt nahekommen oder ähneln und die in Umfang und Schwierigkeitsgrad (Komplexität) den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Durch die Referenzen müssen Erfahrungen in o. g. Leistungsbereichen nachgewiesen werden. Es ist wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich, dass jede einzelne Referenz die oben genannten Leistungsbestandteile (1.) bis (4.) abdeckt. Es gilt, dass die Leistungsbestandteile (1.) bis (2.) mindestens über alle Referenzen verteilt vollständig abgedeckt sein müssen. Die Leistungsbestandteile (3.) bis (4.) sind nur bei Angebot der entsprechenden Leistungen durch den Auftragnehmer abzudecken. Bei jeder der Referenzen zum genannten Leistungsbereich muss die Leistungserbringung bereits abgeschlossen sein. Die Nichtvorlage von 2 Referenzen zu den Leistungsbestandteilen (1.) und (2.) führt zum Ausschluß.

Zu 3.) Es sind mindestens 2 Tätigkeitsjahre zur Durchführung im Bereich der überbetrieblichen Ausbildung von Straßenwärtern für den jeweiligen Ausbilder nachzuweisen, die die geforderten Erfahrungen abdecken.

Die Erklärung ist für jedes Los, das der Bieter anbietet, abzugeben. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluß.

Zu 4.) Es sind mindestens die in der Leistungsbeschreibung geforderten Ausstattungen erforderlich. Der Bieter muss belegen, dass ihm die genannte Ausstattung für die Ausführung des Auftrags auch tatsächlich zur Verfügung stehen wird. Die Erklärung ist für jedes Los, das der Bieter anbietet, abzugeben. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluß.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

Gemäß „Verbindliche Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung

Für die Vergabe öffentlicher Aufträge zu Beschleunigung investiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie“

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/06/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27/09/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/06/2021
Ortszeit: 12:30

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren gemäß § 15 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert.

2. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen Grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info.

3. Fragen der Bieter sind über die E-Vergabe-Plattform des Bundes (als registrierter Nutzer) rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist, spätestens bis zum 12.5.2021, 12.00 Uhr zu stellen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform des BMI an alle Bieter versendet.

4. Im Falle der Eignungsleihe oder im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern wird auf die Anlagen B-FBG, B-F-EL, B-F-UA sowie die Anlagen B-FVerpflichtungserklärung EL und B-F-Verpflichtungserklärung UA hingewiesen.

5. Im Falle der Eignungsleihe sind für die eignungsverleihenden Unternehmen die in Abschnitt III.1.1 Nr. 1-3 genannten Erklärungen und Nachweise einzureichen, die in Abschnitt III.1.2) und 1.3) nur in dem Umfang der Eignungsleihe.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/05/2021