Empfangs- u. Sicherheitsdienstleistungen V0329/2021 Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Bremen Referenznummer der Bekanntmachung: V0329/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: www.immobilien.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Empfangs- u. Sicherheitsdienstleistungen V0329/2021 Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Bremen
Empfangs- und Sicherheitsdienstleistungen für die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau.
Bremen
Es handelt sich um Empfangs- und Sicherheitsdienstleistungen für die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau an den Standorten Contrescarpe 72 und An der Reeperbahn 2.
Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre mit zweimaliger Option auf Verlängerung um jeweils 1 Jahr. Die Verlängerungen treten in Kraft, sofern nicht eine der beiden Vertragsparteien spätestens 6 Monate vor jeweiligem Vertragsablauf einer Fortführung widerspricht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis einer Zulassung nach § 34a GewO.
2. Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems, z. B. auf Grundlage der DIN EN ISO 9001.
3. Drei vergleichbare Referenzen pro Leistungsart (Empfangs- /Sicherheitsdienst), gemäß Ausschreibungsunterlagen.
4. Eigenerklärung zur Eignung u.a. Eintragung in einem Berufs-/Handelsregister.
5. Unternehmenskonzept im Hinblick auf die Auswahl des Sicherheitspersonals.
6. Einreichung einer provisorischen Dienstanweisung.
7. Unternehmenskonzept bzgl. der Bearbeitung von Reklamationen.
8. Nachweis über Klassifikation der eigenen VDS anerkannten NSL, oder Angabe des Kooperationspartners.
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB, sowie § 46 Abs. 2 VgV vorliegen, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen.
2. Eigenerklärungen bzgl. entrichteter Steuern an die zuständige in- bzw. ausländische Finanzbehörde sowie entrichteter Beiträge an die zuständigen in- bzw. ausländischen Sozialversicherungsträger (Berufsgenossenschaft, Krankenkasse).
3. Eigenerklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Als Mindestdeckungssumme mit dynamischer Anpassungsklausel sind erforderlich:
— Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Sach- und Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Bearbeitungsschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Schlüsselverlust: [Betrag gelöscht] EUR.
4. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2018 bis 2020) von mindestens einem Gesamtumsatz von [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr im Bereich Sicherheitsdienstleistungen.
1. Referenzliste der wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020) erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Ansprechpartner und deren Telefonnummer. Es sind 3 Referenzen abzugeben.
2. Für jeden einzusetzenden Mitarbeiter wird vor Aufnahme der Tätigkeit eine Sachkundeprüfung nach § 34a GewO nachgewiesen.
3. Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems, z.B. auf Grundlage der DIN EN ISO 9001.
Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV)
Auf Anforderung der Vergabestelle hat der Bieter anhand einer detaillierten Lohnkalkulation schlüssig, nachvollziehbar darzulegen und ggf. nachzuweisen, dass sein Angebot alle geforderten und notwendigen Leistungen berücksichtigt. Ist die geringe Höhe des angebotenen Preises oder der angebotenen Kosten nicht zufriedenstellend aufzuklären und steht deswegen die ordnungsgemäße Auftragsausführung in Frage, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie – soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden – inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff GWB bei der unter IV.4.1. genannte Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften in dem Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Anagebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.