Verkehrssicherung an Bäumen (Baumpflege) in Brandenburg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – VOEK 200-20 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 200-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrssicherung an Bäumen (Baumpflege) in Brandenburg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – VOEK 200-20
Verkehrssicherung an Bäumen (Baumpflege):
Auf den Brandenburger Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben fallen jährlich rund 3 000 Baumpflegemaßnahmen an.
Die Brandenburger Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben werden durch folgende Sparten verwaltet:
— Bundesforstbetrieb Westbrandenburg (BFB WB),
— Bundesforstbetrieb Havel-Oder-Spree (BFB HOS),
— Facility Management Potsdam (PDFM),
— Wohnen Erfurt (EFWO).
Liegenschaften der Sparte Bundesforstbetrieb Westbrandenburg (BFB WB):
In Westbrandenburg
Liegenschaften der Sparte Bundesforstbetrieb Havel-Oder-Spree (BFB HOS):
Schwerpunkt-Reviere sind Oranienburg (Oberhavel), Teufelsfenn (Oberhavel), Fuchsberge (Barnim), Storkow (Landkreis Oder-Spree)
Liegenschaften der Sparte Facility Management Potsdam (PDFM):
Erhöhtes Maßnahmenaufkommen in folgenden Bereichen: Dahme-Spreewald, Märkisch-Oderland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming
Liegenschaften der Sparte Wohnen Erfurt (EFWO):
Im Raum Cottbus
„Allgemeiner Hinweis“: Die Einzelabrufe werden nach marktgängigen Leistungsumfang gestaltet und logistisch gebündelt.
Die zu erbringende Leistung umfasst jährlich rund 3 000 Baumpflegemaßnahmen.
Diese verteilen sich auf die 4 Sparten wie folgt:
— auf den Liegenschaften der Bundesforstbetrieb Westbrandenburg (BFB WB): ca. 50 Baumpflegemaßnahmen pro Jahr,
— auf den Liegenschaften der Bundesforstbetrieb Havel-Oder-Spree (BFB HOS): ca. 800 Baumpflegemaßnahmen pro Jahr,
— auf den Liegenschaften der Facility Management Potsdam (PDFM): ca. 2 000 Baumpflegemaßnahmen pro Jahr,
— auf den Liegenschaften der Wohnen Erfurt (EFWO): ca. 50 Baumpflegemaßnahmen pro Jahr,
Die Angaben zur Ausführung der Leistung sind der beiliegenden Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verkehrssicherung an Bäumen (Baumpflege) in Brandenburg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – VOEK 200-20
Ort: Spremberg
NUTS-Code: DE40G Spree-Neiße
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Ort: Wildau
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Land: Deutschland
Ort: Bad Saarow
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Land: Deutschland
Ort: Bronkow
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Ort: Radeburg
NUTS-Code: DED2E Meißen
Land: Deutschland
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: KD Zevenaar
NUTS-Code: NL22 Gelderland
Land: Niederlande
Ort: Langewahl
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Land: Deutschland
Ort: Nuthetal
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Land: Deutschland
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens 3 Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden.
Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend zu berücksichtigen.
Der Zuschlag erfolgt auf der Grundlage der Eignungsprüfung zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gem. § 45 VgV und § 46 VgV) für die zu erbringenden Dienstleistungen in der Verkehrssicherung an Bäumen (Baumpflege) in Brandenburg.
Teilnehmeranfragen:
a) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 26.2.2021, 12.00 Uhr bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle
Zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert.
Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
b) bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 – 610 – 1234
E-Mail: [removed]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 14.00 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.