„Stellenanzeigen-Management“, ECA-2021-012
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: +49 30 / 2598-6074
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de
Abschnitt II: Gegenstand
„Stellenanzeigen-Management“, ECA-2021-012
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Stellenanzeigen-Management.
Zur Unterstützung bei der Suche nach qualifiziertem Personal beabsichtigt der AG die Beschaffung von Dienstleistungen aus dem Bereich Stellenanzeigen-Management, insbesondere Leistungen hinsichtlich Beratung, Gestaltung, Insertion / Publikation und Kontrolle von Stellenanzeigen. Fokussiert werden in diesem Zusammenhang
— eine professionelle und umfassende Mediaberatung in der Auswahl zielgruppenspezifischer Recruiting-Kanäle (Online, Print und Social Media) sowie
— die graphische Aufbereitung der Stellenanzeigen,
— deren Lektorat,
— die Auftragserteilung an die jeweiligen Anbieter,
— die Insertionskontrolle vor und nach Veröffentlichung sowie
— die komplette, mit einer Anzeigenschaltung verbundene, administrative Abwicklung.
1. optionale Leistung: Übersetzungsleistungen deutsch / englisch bis zu einem Umfang von 10 Übersetzungen pro Vertragsjahr sind inklusive. Ggf. werden vereinzelt darüber hinaus weitere Übersetzungsleistungen deutsch / englisch in Anspruch genommen.
2. Vertragsverlängerung (bis maximal 4 Jahre Gesamtlaufzeit): siehe Ziffer II.2.7)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stellenanzeigen-Management
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.