Technische Dämmung, Fraenkelstraße 3 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 066-21 SW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Dämmung, Fraenkelstraße 3
In der Schule Fraenkelstraße wird das gesamte Gebäude in einem Bauabschnitt saniert.
Es handelt sich um ein Gebäude mit 7 Vollgeschossen (UG bis 5. OG) mit Unterrichtsräumen, Fachklassen, Speiseräumen, 2 Sporthallen, einer Aula und 3 Haupt-Treppenhäusern, einem 2. Untergeschoss (Kriechkeller, bis ca. 1,80 m hoch) und einem Treppenaufgang zum Dachaustritt (6. OG). Insgesamt umfasst das Gebäude knapp 7 300 m2 Fläche.
Als Vorabmaßnahme werden die gesamten Abbrucharbeiten mit der Schadstoffsanierung im gesamten Gebäude ausgeführt. Die Schule ist während der Arbeiten nicht in Betrieb.
Fraenkelstraße 3
22307 Hamburg
Technische Dämmung:
— Sanitärtechnik ca. 1 000 m Dämmung,
— Wärmeversorgungsanlagen ca. 470 m Wärmedämmung,
— RLT-Anlagen ca. 110 m2 Wärmedämmung, in allen Gewerken mit Armatur-Dämmschalen und Brandschutzrohrdurchführungen.
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. September 2021 bis September 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Dämmung, Fraenkelstraße 3
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Innerhalb der Angebotsphase wurde festgestellt, dass am LV umfangreiche Anpassungen vorgenommen werden müssen.
Da die Vergabeunterlagen grundlegend geändert werden müssen, ist die Ausschreibung gem. § 17 EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A aufzuheben. Die bereits eingegangenen Angebote wurden daher nicht geöffnet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]