Belagserneuerung Karlsruhe Hbf Gleise 5-10 Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI45009
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Belagserneuerung Karlsruhe Hbf Gleise 5-10
Karlsruhe
Belagserneuerung Karlsruhe Hbf Gleise 5-10.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Belagserneuerung Karlsruhe Hbf Gleise 5-10
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rastatt
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 76437
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Karlsruhe
Belagserneuerung Karlsruhe Hbf Gleise 5-10
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rastatt
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 76437
Land: Deutschland
LÄA 06 Der Bahnsteigbelag an Gleis 9/10 wurde durch eine unter dem Dach vorhandene Betonplatte in der Sonderstärke 4 cm, verlegt in Mörtel bestellt. Nach Ausbau des Altbelages und einer Teifäsung der Betonplatte zeigte sich das die Betonplatte in einem zur Aufnahm des neuen Belages mangelhaften Zustand war und abegbrochen werden musste. Der neue Bahnsteigaufbau wurde nach IseB BGL 7601, ohne neue Betonplatte, in einer STS mit 4 cm Pflasterbettung und 8 cm Belag nach Stand der Technik ausgeführt. Der bereits georderte und gelieferte Sonderbelag in 4 cm Stärke kann nicht mehr verwendet werden. Der AN hat einen Anspruch auf die entstandenne Materialkosten und zusätzlichen Aufwendungen daraus (Einlagerung des Belages, bereits zur Verlegung verteilte Beläge einlegern).
Der Oberflächenbelag des zu erneuernden Bahnsteiges mit einer darunterliegenden Betonplatte wurde vor Ausschreibung ausreichend beurteilt, der Zustand er Betonplatte stellt sich nach Rückbau des Altbelages und einer Teilfräsung anders da wie angenommen. Die daraus ergeben Leistungen sind mit dem Bauvertrag nicht abgedeckt.