Bereitstellung von Kurzzeit-Vertretungskräften für die Vorschulklassen der Behörde für Schule und Berufsbildung im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung. Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000329
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22083
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamburg.de/bsb/
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung von Kurzzeit-Vertretungskräften für die Vorschulklassen der Behörde für Schule und Berufsbildung im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung.
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Schule und Berufsbildung – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Bereitstellung von Kurzzeitvertretungskräften für die Vorschulklassen der Behörde für Schule und Berufsbildung im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung.
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Bereitstellung von Kurzzeitvertretungskräften für die Vorschulklassen der Behörde für Schule und Berufsbildung im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung
Option auf 2malige automatische Verlängerung um jeweils 1 Jahr, längstens bis zum 31.7.2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gem. §1 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG), Eigenerklärung über Eintrag in das Handelsregister/Gewerberegister, Angaben über die Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt vermittelten Arbeitskräfte, aussagefähigen Referenzen, Nachweis über eine abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung, Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines
Mindestlohnes, Eigenerklärung über die Zusicherung des AN „equal pay for equal work“, Nachweise über die Qualifikation der einzusetzenden Arbeitskräfte,ggf. Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.