2143/DG20-Weiterentwicklung und Umsetzung des Wettbewerbs Deutscher Mobilitätspreis Referenznummer der Bekanntmachung: 2143/DG20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmvi.de
Abschnitt II: Gegenstand
2143/DG20-Weiterentwicklung und Umsetzung des Wettbewerbs Deutscher Mobilitätspreis
Im Rahmen dieses Auftrages soll das BMVI bei der Weiterentwicklung und Umsetzung des Wettbewerbs Deutscher Mobilitätspreis kontinuierlich organisatorisch und kommunikativ unterstützt werden.
Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in Berlin, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind.
Im Rahmen dieses Auftrages soll das BMVI bei der Weiterentwicklung und Umsetzung des Wettbewerbs Deutscher Mobilitätspreis (DMP) kontinuierlich organisatorisch und kommunikativ unterstützt werden. Dies umfasst insbesondere die Umsetzung einer kontinuierlichen Kommunikationsstrategie inkl. Bewerberakquise zum Deutschen Mobilitätspreis über verschiedene Medien und an verschiedene Zielgruppen, die Findung von geeigneten Wettbewerbsthemenschwerpunkten, Zusammensetzung und Betreuung der Jury (Mitglieder), Durchführung von Wettbewerbsaufrufen, Bewerberbetreuung, formale und inhaltliche Prüfung der Bewerbungen, Bewerbungsaufbereitung inkl. weiterführender Recherchen, Vorbereitung und Durchführung der Auswahlverfahren zu Bewerbershortlisten inkl. Ergebnisdokumentation und -aufbereitung, Vorbereitung und Durchführung von Jurysitzungen inkl. Ergebnisdokumentation und -aufbereitung, medien- und veranstaltungsgeeignete Aufbereitung von prämierten Bewerbungen, Vorbereitung und Durchführung der jährlichen DMP-Preisverleihung sowie Präsentation des DMP und/oder einzelner Preisträger bei anderen Veranstaltungen des BMVI oder Dritter, Erarbeitung und Veröffentlichung der Wettbewerbs- und Preisträgerkommunikationsmaterialien auf verschiedenen Medien.
1. Prüfung der Eigenerklärungen und Nachweise auf die Erfüllung der Mindestanforderungen. Nur die Bewerber, die die Mindestanforderungen gemäß Abschnitt III.1.2) und III.1.3) erfüllen, werden in die Bewertung der weiteren Eignungskriterien einbezogen und zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
2. Die Auswahl erfolgt durch Bewertung der folgenden Eignungskriterien:
Kriterium 1: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 5 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben.
Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich: Konzeption, Planung, Organisation und Durchführung von multimedialen Wettbewerben mit innovativen Projekten mit nationaler öffentlicher Sichtbarkeit in verschiedenen Medien
Gewichtung: 60 Gewichtungspunkte
Kriterium 2: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 5 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben.
Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich: Digitale Innovationen
Gewichtung: 40 Gewichtungspunkte
Vorbehaltlich der Erfüllung zwingender Mindestanforderungen (Mindeststandards) werden die Referenzangaben wie folgt bewertet:
Je Kriterium können 0-4 Bewertungspunkte wie folgt erzielt werden:
Die für den geforderten Bereich angegebenen Referenzen/Erfahrungen lassen auf das Vorliegen der mindestens erforderlichen beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit schließen (Grundeignung).
In Bezug auf das Erfahrungsspektrum und die Erfahrungstiefe (u. a. Komplexität, Art und Dauer der Projekte) ergibt sich:
— eine sehr gute, außerordentlich über diese Grundeignung hinausgehende berufliche und technische Leistungsfähigkeit = 4 Bewertungspunkte,
— eine gute, wesentlich über diese Grundeignung hinausgehende berufliche und technische Leistungsfähigkeit = 3 Bewertungspunkte,
— befriedigende, deutlich über diese Grundeignung hinausgehende berufliche und technische Leistungsfähigkeit = 2 Bewertungspunkte,
— ausreichende, leicht über diese Grundeignung hinausgehende berufliche und technische Leistungsfähigkeit = 1 Bewertungspunkte,
— das Vorliegen der Grundeignung = 0 Bewertungspunkte.
Es wird das Produkt aus den Gewichtungspunkten und den jeweiligen Wertungspunkten pro Kriterium gebildet. Die so ermittelten Summen je Kriterium werden über alle Kriterien summiert. Als Gesamtpunktzahl können maximal 400 Punkte erreicht werden.
Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden im weiteren Verhandlungsverfahren berücksichtigt.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs.4 Nr.9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen 3 Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat.
Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 9 Abs. 6 dieses Vertrages.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind. Dies könnten z. B. sein: aufgrund politischer Rahmenbedingungen notwendige Anpassungen der Wettbewerbsplanung, insbes. zusätzliche Wettbewerbsaufrufe oder ergänzende Wettbewerbsformate.
c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs.4 Nr.9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen 3 Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat.
Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 9 Abs. 6 dieses Vertrages.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind. Dies könnten z. B. sein: aufgrund politischer Rahmenbedingungen notwendige Anpassungen der Wettbewerbsplanung, insbes. zusätzliche Wettbewerbsaufrufe oder ergänzende Wettbewerbsformate.
c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer – spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber – die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Eignungskriterium Nr. 2:
Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Zu Eignungskriterium Nr. 2:
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird (Formblatt F2).
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen, jeweils 2-fach maximiert, abzudecken:
— Für Personen- und Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Schadensfall,
— Für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall
Soweit der Bewerber dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt und der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht vorgesehen ist, ist anstelle des Versicherungsnachweises eine hierauf lautende Erklärung abzugeben.
Eignungskriterium Nr. 3.1:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 5 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben.
Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich:
Konzeption, Planung, Organisation und Durchführung von multimedialen Wettbewerben mit innovativen Projekten mit nationaler öffentlicher Sichtbarkeit in verschiedenen Medien.
Eignungskriterium Nr. 3.2:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 5 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben.
Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich:
Digitale Innovationen.
Eignungskriterium Nr. 3.3:
Besondere Bedingung zu Interessenkonflikten/ zur Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV
Der AN einschließlich anderer Unternehmen i. S. d. § 47 VgV, mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer darf/dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen Leistungen zu beeinträchtigen („Potentielle Interessenkollision“).
Eine Potentielle Interessenkollision kann insb. dann vorliegen, wenn
— Beratungsleistungen für Dritte im Zusammenhang mit der Teilnahme am Wettbewerb oder an der Jury vorgesehen, geplant sind/ werden und/oder durchgeführt werden.
Und/oder
— der spätere AN beabsichtigt am Wettbewerb teilzunehmen/ am Wettbewerb teilnimmt.
Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bewerber/ Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zu Eignungskriterium Nr. 3.1: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es ist mindestens 1 Referenzprojekt nachzuweisen, dass Erfahrungen in den Teilbereichen Konzeption, Planung, Organisation und Durchführung von multimedialen Wettbewerben belegt. Die Teilbereiche können auch durch die Vorlage verschiedener Einzelreferenzen nachgewiesen werden, in diesem Fall ist je Teilbereich mindestens eine (1) Referenz vorzulegen.
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F3.1):
— Kurztitel des Referenzprojektes,
— Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt,
— Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich,
— Leistungszeitraum (Jahr),
— Gesamtvolumen des Referenzprojektes (in Euro),
— 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse),
— Aus Sicht des Bieters/ Bewerbers sind/ ist folgende/r Teilbereich/e betroffen:
Konzeption, Planung, Organisation und Durchführung von multimedialen
Wettbewerben
2. Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein).
Zu Eignungskriterium Nr. 3.2:
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen. Jede Referenz muss Kenntnisse im Bereich digitale Innovationen in der der Mobilität oder anderen Sektoren belegen. Dies können bspw. Bewertungen/Analysen von Mobilitätsangeboten, Mobilitätskonzepten und Technologien sein.
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F3.2):
— Kurztitel des Referenzprojektes,
— Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt,
— Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich,
— Leistungszeitraum (Jahr),
— Gesamtvolumen des Referenzprojektes (in Euro),
— 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse).
2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein).
Zu Eignungskriterium Nr. 3.3:
Gefordert ist die Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt F3.3) mit dem Teilnahmeantrag vom Bewerber bzw. jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft/jedem Unterauftragnehmer aus der sich ergibt:
— dass derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine potentielle lnteressenkollision ausgeschlossen ist oder
— dass eine potentielle Interessenkollision besteht oder bis zum Ende der Vertragslaufzeit entstehen könnte und
— ob und auf welche Weise aus Sicht des erklärenden Unternehmens eine potentielle Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen wird/ist. Dies betrifft auch gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte.
Es ist schlüssig und für den AG nachvollziehbar darzulegen, warum tatsächlich keine potentielle Interessenkollision vorliegt und/oder welche organisatorischen, personenbezogenen, qualitätssichernden und IT-gestützten Maßnahmen zur Vermeidung der potentiellen Interessenkollision ergriffen wurden/werden.
Das Bestehen einer potentiellen Interessenkollision ist vor jeder Einzelbeauftragung durch den künftigen Auftragnehmer (AN) zu prüfen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Besondere Bedingung zu Interessenkonflikten/ zur Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV
Der AN einschließlich anderer Unternehmen i. S. d. § 47 VgV, mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer darf/dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen Leistungen zu beeinträchtigen („Potentielle Interessenkollision“).
Eine Potentielle Interessenkollision kann insb. dann vorliegen, wenn
— Beratungsleistungen für Dritte im Zusammenhang mit der Teilnahme am Wettbewerb oder an der Jury vorgesehen, geplant sind/ werden und/oder durchgeführt werden.
Und/oder
— der spätere AN beabsichtigt am Wettbewerb teilzunehmen/ am Wettbewerb teilnimmt.
Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bewerber/ Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
Gefordert ist die Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt F3.3) mit dem Teilnahmeantrag vom Bewerber bzw. jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft/jedem Unterauftragnehmer aus der sich ergibt:
— dass derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine potentielle lnteressenkollision ausgeschlossen ist oder
— dass eine potentielle Interessenkollision besteht oder bis zum Ende der Vertragslaufzeit entstehen könnte und
— ob und auf welche Weise aus Sicht des erklärenden Unternehmens eine potentielle Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen wird/ist. Dies betrifft auch gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte.
Es ist schlüssig und für den AG nachvollziehbar darzulegen, warum tatsächlich keine potentielle Interessenkollision vorliegt und/oder welche organisatorischen, personenbezogenen, qualitätssichernden und IT-gestützten Maßnahmen zur Vermeidung der potentiellen Interessenkollision ergriffen wurden/werden.
Das Bestehen einer potentiellen Interessenkollision ist vor jeder Einzelbeauftragung durch den künftigen Auftragnehmer (AN) zu prüfen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Teilnahmeantrags aufgefordert.
2. Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bewerbern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über
Die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabeonline.info.
Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
3. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Teilnahmeantrags Notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten bestehen, sind Fragen der Bewerber schriftlich und in deutscher Sprache über die e-Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) bis spätestens 17.6.2021 zu stellen. Die Fragen der Bewerber werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bewerber, die von der Möglichkeit der Freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform keinen Gebrauch machen,
Müssen sich selbstständig informieren, ob Fragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden.
4. Sollte sich aus den Bewerberfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine Entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren.
5. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der Unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union Veröffentlichten Bekanntmachung.
6. Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
a) Die Bewerber haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins den Teilnahmeantrag elektronisch über die e-Vergabe-Plattform einzureichen;
b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von
Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen;
c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bewerber. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass Insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bewerber oder externen Stellen (Korruptionsregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).