Ausstellerversorgung mit Wasseranschlüssen und Anschluss von Endgeräten Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-03
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20357
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamburg-messe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausstellerversorgung mit Wasseranschlüssen und Anschluss von Endgeräten
Ausstellerversorgung mit Wasseranschlüssen und Anschluss von Endgeräten auf dem Messegelände und im CCH (Congress Center Hamburg) der HMC (Hamburg Messe und Congress GmbH).
Halle A1-A4, B7, CCH
Ausstellerversorgung mit Wasseranschlüssen und Anschluss von Endgeräten auf dem Messegelände und im CCH (Congress Center Hamburg) der HMC (Hamburg Messe und Congress GmbH).
Verlänferung Zweimalig, jeweils um 1 Jahr
Halle B1-B6
Ausstellerversorgung mit Wasseranschlüssen und Anschluss von Endgeräten auf dem Messegelände und im CCH (Congress Center Hamburg) der HMC (Hamburg Messe und Congress GmbH).
Verlänferung Zweimalig, jeweils um 1 Jahr
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Es wurde kein Auftrag vergeben (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle hebt gemäß § 63 (1) Ziffer 3 VgV das Verfahren auf.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Ort: Hamburg
Land: Deutschland