Fipp e. V. – Neubau Kita Hänselstraße Referenznummer der Bekanntmachung: 162/20 Angebotsphase
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fippev.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fipp e. V. – Neubau Kita Hänselstraße
Der Auftraggeber beabsichtigt, auf dem von Berlin überlassenen landeseigenen Grundstück Hänselstraße 13, 12437 Berlin mit einer Gesamtfläche von 2.371 qm eine Kindertagesstätte mit 150 Plätzen zu bauen.
— Gemarkung: 110500,
— Flur/Flurstück: 120/00059,
— Grundbuchblatt: 23069 N.
Hänselstraße 13
12437 Berlin
Das Grundstück befindet sich im Bezirk Berlin-Treptow-Köpenick (Baumschulenweg/Köllnische Heide), Hänselstraße 13, 12437 Berlin.
Die Umsetzung der Planung und Ausführung soll unter gesamtwirtschaftlichen Aspekten realisiert werden. Dies ist in der Planung, vor allem auch unter der Berücksichtigung der Betriebs- und Unterhaltskosten zu berücksichtigen. Mit dem Neubau sollen die erforderlichen Räume für die Betreuung von 150 Kindern im Alter von 0-6 Jahren geschaffen werden. Vorgaben, die bei der Planung Berücksichtigung finden sollen, sind Barrierefreiheit, institutioneller Kinderschutz sowie Abläufe, die einen reibungslosen Kitabetrieb mit dem pädagogischen Konzept ermöglichen.
Der Auftraggeber hat durch ein Planungsbüro bereits eine Maßnahmenbeschreibung erstellen lassen. Diese Maßnahmenbeschreibung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen und kann im Planungsprozess umgesetzt und fortentwickelt werden.
Dabei sind sämtliche Grundleistungen der Leistungsbilder Gebäudeplanung und Innenräume, TGA ELT und HLS, Tragwerkplanung (bis Leistungsphase 6) und Freianlagenplanung im Sinne der Leistungsphasen 1 bis 9 der HOAI zu erbringen. Die Beauftragung erfolgt gemäß der Bekanntmachung in Stufen.
Das Grundstück befindet sich im Bezirk Berlin-Treptow-Köpenick (Baumschulenweg/Köllnische Heide), Hänselstraße 13, 12437 Berlin.
Im Rahmen seiner Planungs- und sonstigen Leistungen hat der Planer auch das Vertragsziel wirtschaftliche Planung zu verfolgen, das heißt, dass die von ihm getroffenen Festlegungen und zugrunde gelegten Qualitäten nachweislich im Hinblick auf die Kosten der Herstellung, der Wartung und Pflege für den Auftraggeber einen möglichst geringen Aufwand verursachen. Die Kosten für das Bauvorhaben dürfen 4,6 Millionen EUR netto bezogen auf die Kostengruppe 200 bis 500 der DIN 276) nicht überschreiten.
Leistungszeitraum und Fertigstellung:
— Fertigstellung der mangelfreien Entwurfsplanung bis zum 1.12.2021,
— Fertigstellung des Bauwerks zur Nutzung und Betrieb als Kita 1.12.2023.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fipp e.V. - Neubau Kita Hänselstraße
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12527
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.plafond-group.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y45RDQK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.