BIM-Planung Verkehrsstation Bad Neustadt (Los 1), Würzburg-Zell (Los 2), Amberg (Los 3) Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50567
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80634
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Planung Verkehrsstation Bad Neustadt (Los 1), Würzburg-Zell (Los 2), Amberg (Los 3)
— BIM-Planung Verkehrsstation Bad Neustadt (Los 1),
— Würzburg-Zell (Los 2),
— Amberg (Los 3).
BIM-Planung, Barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Bad Neustadt (Saale)
Verkehrsstation Bad Neustadt (Saale)
BIM-Planung, barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation (Lph 1-4, optional Lph 5-7):
— Objektplanung Verkehrsanlage,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke + TWP Ingenieurbauwerke,
— Fachplanung 50 Hz,
— Fachplanung Leit- und Sicherungstechnik,
— Vermessung,
— zusätzliche Leistungen,
— ersatzloser Rückbau.
BIM-Planung, barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Bad-Neustadt (Saale) (Lph 5-7):
— Objektplanung Verkehrsanlage,
— Objektplanung + TWP Ingenieurbauwerke,
— Fachplanung 50 Hz,
— Fachplanung Leit- und Sicherungstechnik.
BIM-Planung, Erneuerung der Verkehrsstation Würzburg-Zell
Verkehrsstation Würzburg-Zell
BIM-Planung, Erneuerung der Verkehrsstation Würzburg-Zell (Lph 1-4, optional 5-7):
— Objektplanung Verkehrsanlage,
— Objektplanung + TWP Ingenieurbauwerke,
— Fachplanung 50 Hz,
— Fachplanung Leit- und Sicherungstechnik,
— Fachplanung Oberleitungsanlagen,
— Vermessung,
— zusätzliche Leistungen.
BIM-Planung, Erneuerung der Verkehrsstation Würzburg-Zell (Lph 5-7):
— Objektplanung Verkehrsanlage,
— Objektplanung + TWP Ingenieurbauwerke,
— Fachplanung 50 Hz,
— Fachplanung Leit- und Sicherungstechnik,
— Fachplanung Oberleitungsanlagen,
— Vermessung.
BIM-Planung, barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Amberg
Verkehrsstation Amberg
BIM-Planung, barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Amberg (Lph 1-4, optional Lph 5-7 für Leistungsumfang 1; Lph 1-2, optional Lph 3-7 für Leistungsumfang 2):
— Objektplanung Verkehrsanlage einschl. Technische Ausstattung,
— Objektplanung + TWP Ingenieurbauwerke,
— Fachplanung 50 Hz,
— Vermessung,
— zusätzliche Leistungen.
BIM-Planung, barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Amberg (Lph 5-7 für Leistungsumfang 1; Lph 3-7 für Leistungsumfang 2):
— Objektplanung Verkehrsanlage einschl. Technische Ausstattung,
— Objektplanung + TWP Ingenieurbauwerke,
— Fachplanung 50 Hz,
— Vermessung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist die Erfüllung sämtlicher nachstehender Eignungskriterien (Mindestanforderungen) vom Bewerber, von den Partnern der Bewerbergemeinschaft bzw. ggf. von den Subunternehmern nachzuweisen. Die geforderten Eignungsnachweise müssen spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrages vorgelegt werden..
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend und vollständig vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert..
Die Teilnahme am weiteren Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die
§§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Erklärung über keine Verfehlungen im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellten,
— Erklärung zur Bekennung von unbeschränkten Wettbewerb und Korruptionsprävention sowie zur Sicherstellung, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt,
— Erklärung, dass das Unternehmen nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen
Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Erklärung, dass diese Erklärung im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung eingeholt und diese dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorgelegt wird. Erklärung über das Bewusstsein, dass der Auftraggeber bei fehlender Erklärung den Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagen kann.
Erklärung, dass der Umsatz für Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre pro Jahr mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto (Los 1), [Betrag gelöscht] EUR netto (Los 2), [Betrag gelöscht] EUR (Los 3) betrug. Maßgebend für die Vergabe mehrerer Lose ist die Umsatz-Summe der einzelnen Lose.
Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit Nachunternehmern, die für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden.
Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingen-den Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/ Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete Subunternehmer zulässig.
Erklärung über das Vorhandensein von mindestens einem Arbeitsplatz mit BIM-fähiger CAD-Software (objektorientiert) (je Los).
Erklärung, dass mindestens ein geschulter Mitarbeiter in der BIM-Methodik und der BIM unterstützenden Software geschult ist (je Los).
Erklärung, dass ein Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt oder anderweiter praktischer Erfahrung mit der BIM Methodik wie z. B die Begleitung von Forschungsvorhaben oder das Durchführen von Schulungen / Seminaren vorhanden ist.
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen (gilt für Lose 1-3, außer gesondert angegeben):.
Planung bauliche Anlagen:
— Planung Verkehrsanlage
— Bahnsteige.
Planung Ingenieurbauwerke:
— Personenunter- u. Personenüberführung.
Planung elektrotechnische Anlagen:
— Planung von elektrischen Energieanlagen.
Planung Oberleitungsanlagen:
— Planung 15KV Standard Oberleitungsanlage (nur für Los 2).
Planung Leit- und Sicherungstechnik:
— Planung von Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projektbeauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG /verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich Abhängigkeit besteht.
Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Beteiligte Unternehmen (Los 1-3):
1. DB Engineering & Consulting GmbH.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Erklärung, dass im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen erbracht worden sind.
Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung:
Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen:
— vorgesehenen Projektleiter,
— BIM-Koordinator,
— Qualitätsprüfer.
Allgemeine Hinweise:
Lebensläufe haben mindestens folgende Angaben zu enthalten:
Name, Geburtsjahr, dzt. Beschäftigung, Sprachkenntnisse, Liste der persönlichen Referenzpro-jekte innerhalb der nachzuweisenden Berufserfahrung mit Zeitraum der Projektbearbeitung und Funktion.
Qualifikationsanforderung vorgesehener Projektleiter (Personal-Union losübergreifend möglich):
— Hochschul-Abschluss: Dip.-Ing. / M.Sc. / B.Sc. Bauingenieur oder vergleichbar,
— mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter für Planung von Verkehrsanlagen nach EBO,
— 2 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 6 Jahre mit der Lph 4 zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrags abgeschlossen wurden, in denen die Person als Projektleiter tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
— Planung von Verkehrsanlagen nach EBO den Lph 1 bis 4,
— Planung von Personenunterführung Ingenieurbauwerke Lph 1 bis 4 nach EBO inkl. Tragwerksplanung für EIU in den Lph 2 bis 3,
— Planung in der BIM-Methodik,
— Detaillierte Zuarbeit zur Erlangung der projektspezifischen Sperrzeiten.
Qualifikationsanforderung vorgesehener BIM-Koordinator (Personal-Union losübergreifend möglich):
— mind. 3 Jahre Berufserfahrung als BIM-Koordinator für die Planung von Verkehrsanlagen nach EBO,
— 2 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 6 Jahre mit der Lph 4 zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrags abgeschlossen wurden, in denen die Person als BIM-Koordinator tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
— Planung von Verkehrsanlagen nach EBO den Lph 1 bis 4,
— Planung von Personenunterführung Ingenieurbauwerke Lph 1 bis 4 nach EBO inkl. Tragwerksplanung für EIU in den Lph 2 bis 3,
— Planung in der BIM-Methodik.
Qualifikationsanforderung vorgesehener Qualitätsprüfer (Personal-Union losübergreifend möglich):
— Hochschul-Abschluss: Dip.-Ing. / M.Sc. / B.Sc. oder ver-gleichbar,
— mind. 3 Jahre Berufserfahrung als Qualitätsprüfer für die Planung von Verkehrsanlagen nach EBO,
— 2 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 6 Jahre mit der Lph 4 zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrags abgeschlossen wurden, in denen die Person als Qualitätsprüfer tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
— Planung von Verkehrsanlagen nach EBO den Lph 1 bis 4 und Lph 6-7,
— Planung von Personenunterführung Ingenieurbauwerke Lph 1 bis 4 nach EBO inkl. Tragwerksplanung für EIU in den Lph 2 bis 3.
Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben (Abschnitt VI.3)) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/ Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.